hubey
GmbH
Stuhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.469,51 |
8.672,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
112.220,89 |
152.943,73 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
11.814,80 |
9.422,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
118.690,40 |
161.616,24 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
681,89 |
58.810,34 |
| B.
Rückstellungen |
4.281,40 |
7.643,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.727,11 |
95.162,49 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
25.243,19 |
28.090,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
90.064,54 |
68.599,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.662,57 |
26.562,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
118.690,40 |
161.616,24 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die hubey GmbH hat ihren Sitz in Stuhr und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuhr
(HRB 207090).
Der Jahresabschluss der hubey GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft, die nach § 267a HGB eine
Kleinstkapitalgesellschaft ist.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
250,00 Euro aber nicht mehr als 800,00 Euro wurden im
Berichtszeitraum voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Steuerrückstellungen waren im Berichtszeitraum
nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 10.676,56 (Vorjahr. Euro 13.862,75).
Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden sonstigen
finanziellen Verpflichtungen:
- aus Gewerbemietvertrag für die Jahre 2019 bis
2022 insgesamt 93.408,00 Euro
Arbeitnehmer
Im Berichtszeitraum waren durchschnittlich 4
Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
11.814,80
|
Verbindlichkeiten
|
25.243,19
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Stuhr, 29.10.2019
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gez. Hüseyin
Beypinar-Ehlerding
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Ort, Datum
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gez. Hüseyin
Beypinar-Ehlerding
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2019 festgestellt.
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