Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 9368
Eingetragen
7.2.1987
Branche
Herstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Errichtung von Heizungs- und Sanitäranlagen sowie der Betrieb einer Bauklempnerei, ferner eines Einzelhandelsgeschäfts für Haushaltswaren und Fahrräder.

Historie

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Management

NameRolle
Gerhard Fehnker
seit 22.12.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fehnker GmbH

Rahden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Aktiva

2010 2009
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 5315,00 7
II. Finanzanlagen 7835,23 8
13150,23 15
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 57331,63 57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114576,71 135
III. Schecks, Kassenbestand Guthaben bei Kreditinstituten 67,71 0
171976,05 192
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1611,31 1
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6881,54 -12
193619,13 196

Passiva

2010 2009
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25564,59 26
II. Bilanzverlust -32446,13 -14
-6881,54 12
B. Rückstellungen 130667,00 123
C. Verbindlichkeiten 62952,13 73
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 51702,13
- davon aus Steuern EUR 436,31
193619,13 196

Anhang zum Jahresabschluss

Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches sowie des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EHHGB nicht angepasst.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB sind nicht erfolgt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist zusammenfassend festzustellen, dass sie unverändert übernommen wurden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde daher weitestgehend Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt, Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden neben den unmittelbar zuzurechnenden Kosten auch notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungsbildung für Pensionsverpflichtungen wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen durchgeführt. Als Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2005 angewandt. Auf das versicherungsmathematische Gutachten der Allianz Lebensversicherungs AG vom 05.11.2011 wird hingewiesen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Gerhard Fehnker geführt.

Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2011

 

gez. Gerhard Fehnker

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