UKGM Service GmbH
Bad Neustadt a.d. Saale
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
| A.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
549.676,08 |
392.142,69 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
0,00 |
1.443,20 |
|
549.676,08 |
393.585,89 |
| C.
Aktive latente Steuern |
51.593,64 |
7.308,04 |
|
601.269,72 |
400.893,93 |
Passiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
18.621,31 |
18.621,31 |
| III.
Verlustvortrag |
-76,68 |
-965,29 |
| IV.
Jahresüberschuss |
42.755,32 |
888,61 |
|
111.299,95 |
68.544,63 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| I.
Steuerrückstellungen |
1.450,11 |
0,00 |
| II.
Sonstige Rückstellungen |
418.911,00 |
258.276,79 |
|
420.361,11 |
258.276,79 |
| D.
Verbindlichkeiten |
69.608,66 |
74.072,51 |
|
601.269,72 |
400.893,93 |
Anhang 2023
Der Jahresabschluss der UKGM Service GmbH zum 31.
Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1
HGB aufgestellt. Die einschlägigen Vorschriften des
GmbHG wurden beachtet.
Die UKGM Service GmbH, Bad Neustadt a. d. Saale, wird
beim Registergericht Schweinfurt unter der HRB 4779
geführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibung entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
bilanziert.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden für erkennbare
Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber
hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden
körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge
gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf
Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Die
Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage
des individuellen Steuersatzes im Umkehrzeitpunkt. Unter
Berücksichtigung von Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kam
im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von
29,825 % zur Anwendung.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen betreffen mit € 71.102,24
(Vorjahr: T€ 49,8) den Finanzverkehr im Rahmen des
konzerninternen Cash-Poolings und im Übrigen den
konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr. Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
Forderungen gegen die Gesellschafterin von € 71.102,24
(Vorjahr: T€ 49,8).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem
Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
betreffen Lohn- und Gehaltsvorschüsse und sonstige
Forderungen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.
Aktive latente Steuern
Zum 31. Dezember 2023 werden aktive latente Steuern
in Höhe von € 51.593,64 (Vorjahr: T€ 7,3)
ausgewiesen, die auf Differenzen zwischen
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Bilanzansätzen entfallen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
zum 31. Dezember 2023 € 50.000,00.
Der aus der Aktivierung latenter Steuern
resultierende Betrag in Höhe von (€ 51.593,64),
führt zu einer Ausschüttungssperre
gemäß § 268 Abs. 8 HGB in entsprechender
Höhe.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Personalverpflichtungen und die
Prüfung des Jahresabschlusses gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen den konzerninternen Liefer- und
Leistungsverkehr innerhalb des Konzerns. Es bestehen
Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 gegenüber der
Gesellschafterin von insgesamt € 8.244,21 (Vorjahr:
T€ 15,0). Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im
Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
III. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Dienstleistungs- und Mietverträgen
in Höhe von insgesamt € 61.800,00. Die
Verträge sind jeweils zum Jahresende kündbar.
Sämtliche finanzielle Verpflichtungen bestehen
ausschließlich gegenüber verbundenen
Unternehmen.
Bezüge der Geschäftsführer
Die Geschäftsführerbezüge betragen
€ 0.
Gesetzliche Vertreter
Herbert Loibnegger, kaufmännischer
Geschäftsführer, Berlin
Manfred Rompf, Geschäftsbereichsleiter
Personalmanagement der Universitätsklinikum
Gießen und Marburg GmbH, Herborn
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich
259 (Vorjahr 256) Arbeitnehmer beschäftigt.
Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d.
Saale, einbezogen. Dieser Konzernabschluss stellt
gleichzeitig den kleinsten Konsolidierungskreis dar. Die
RHÖN-KLINIKUM AG wird in den Konzernabschluss der
Broermann Holding GmbH, Königstein im Taunus,
einbezogen (größter Konsolidierungskreis). Die
Bekanntmachung der Konzernabschlüsse erfolgt
elektronisch im Unternehmensregister.
Vorgänge von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung
Gemäß § 285 Nr. 31 HGB sind keine
Vorgänge von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung bekannt.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember
2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von
€ 42.755,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bad Neustadt a. d. Saale,
den 25. Januar 2024
Geschäftsführer
Herbert Loibnegger
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der UKGM Service Gmbh zum 31.
Dezember 2023 wurde am 15. Mai 2024 festgestellt.
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