Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 4241
Eingetragen
7.7.1992
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Betrieb eines Zimmereigeschäftes.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Hoch
seit 14.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
92.00%
U***** H***
8.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rainer Hoch
7801 Sölden, Herrgasse 10
46.000 DM
92.00%
U***** H***
4.000 DM
8.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rainer Hoch GmbH

Sölden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 290.632,00 312.379,00
I. Sachanlagen 290.632,00 312.379,00
B. Umlaufvermögen 547.903,52 600.927,12
I. Vorräte 16.300,00 33.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 196.245,11 181.348,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 335.358,41 386.078,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.931,00 3.866,51
Bilanzsumme, Summe Aktiva 841.466,52 917.172,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 558.095,07 602.164,76
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 536.300,17 551.302,83
III. Jahresfehlbetrag 3.769,69 -25.297,34
B. Rückstellungen 190.519,00 183.702,12
C. Verbindlichkeiten 92.852,45 131.305,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 841.466,52 917.172,63

Anhang


Rainer Hoch GmbH

79294 Sölden



Anhang für das Geschäftsjahr 2010 für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB


Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HBG für kleine Kapitalgesellschaften erstellt. Die Vorjahreszahlen sind gem. Art. 67(8)S.2 EGHGB nicht dem aktuellen Rechtsstand nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepasst worden.

Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410 EUR nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige ggf. außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 410 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Ab dem 01.01.2008 bis 31.12.2009 angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis zwischen 150 EUR und 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt und entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben.

Der Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten gem. § 255(1) HGB angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Barwert des Körperschaftsteuerguthabens wurde mit einem Zinssatz von 4% berechnet. Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400 EUR übersteigt.

Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB erstmalig mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) ermittelt, dabei handelt es sich um eine sog. Anwartschafts-Barwertmethode. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte unter Verwendung der Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck. Der Rechnungszinsfuß beträgt 5,15%, die Gehalts- und Rentendynamik wurde mit 2,00% berücksichtigt. Gemäß § 246(2)S.2 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung nicht mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde gem. § 277(5)S.1 HGB im Zinsergebnis ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter Rückstellungen auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67(1)S.2 EGHGB für den sich durch die Umstellung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergebende zusätzliche einmalige Rückstellungsbetrag wurde kein Gebrauch gemacht, sondern in voller Höhe als außerordentlicher Aufwand zugeführt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 44.914,32 EUR (VJ. 40.491,34 EUR).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2010 auf insgesamt 196.245,11 EUR (VJ. 181.348,31 EUR), davon betragen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr 177.075,08 EUR (VJ. 159.348,31 EUR) und bis zu fünf Jahren 19.170,03 EUR (VJ. 21.503,79 EUR). In den sonstigen Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 76.548,13 EUR (VJ. 78.318,57 EUR) enthalten, die mit 3,0% verzinst werden.

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010 auf insgesamt 92.852,45 EUR (VJ. 131.305,75 EUR), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 45.744,97 EUR (VJ. 72.273,10 TEUR) bzw. über fünf Jahre 47.107,48 EUR (VJ. 59.032,65 EUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 4.024,27 EUR (VJ. 3.770,75 EUR) enthalten. Eventualverbindlichkeiten (§ 251 HGB) sind nicht vorhanden.

Organe der Gesellschaft


Geschäftsführer:
Herr Rainer Hoch

Sölden, den 16. Dezember 2011


Rainer Hoch GmbH
- Geschäftsführung -
Herr Rainer Hoch
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.

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