Rainer Hoch
GmbH
Sölden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
290.632,00 |
312.379,00 |
| I.
Sachanlagen |
290.632,00 |
312.379,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
547.903,52 |
600.927,12 |
| I.
Vorräte |
16.300,00 |
33.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.245,11 |
181.348,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
335.358,41 |
386.078,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.931,00 |
3.866,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
841.466,52 |
917.172,63 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
558.095,07 |
602.164,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
536.300,17 |
551.302,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.769,69 |
-25.297,34 |
| B.
Rückstellungen |
190.519,00 |
183.702,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.852,45 |
131.305,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
841.466,52 |
917.172,63 |
Anhang
Rainer Hoch GmbH
79294 Sölden
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 für
Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den
Vorschriften der §§ 264 ff. HBG für kleine
Kapitalgesellschaften erstellt. Die Vorjahreszahlen sind
gem. Art. 67(8)S.2 EGHGB nicht dem aktuellen Rechtsstand
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepasst
worden.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten 410 EUR nicht übersteigt, wird als
beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
ggf. außerplanmäßige Abschreibungen,
bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen
waren nicht erforderlich. Geringwertige Anlagegüter
bis zu einem Anschaffungspreis von 410 EUR werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. Ab dem 01.01.2008 bis 31.12.2009
angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis
zwischen 150 EUR und 1.000 EUR werden in einen Sammelposten
eingestellt und entsprechend der tatsächlichen
Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben.
Der Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten
gem. § 255(1) HGB angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die
liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Barwert des
Körperschaftsteuerguthabens wurde mit einem Zinssatz
von 4% berechnet. Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nur
gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400 EUR
übersteigt.
Die Pensionsrückstellungen wurden auf der
Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB erstmalig
mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nach der
PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) ermittelt, dabei
handelt es sich um eine sog. Anwartschafts-Barwertmethode.
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte unter
Verwendung der Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck. Der
Rechnungszinsfuß beträgt 5,15%, die Gehalts- und
Rentendynamik wurde mit 2,00% berücksichtigt.
Gemäß § 246(2)S.2 HGB wurde die
Rückdeckungsversicherung nicht mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Aufwand aus der
Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde gem.
§ 277(5)S.1 HGB im Zinsergebnis ausgewiesen. Im
Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter
Rückstellungen auf der Grundlage des § 6a EStG
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Von der
Übergangsregelung gem. Art. 67(1)S.2 EGHGB für
den sich durch die Umstellung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergebende
zusätzliche einmalige Rückstellungsbetrag wurde
kein Gebrauch gemacht, sondern in voller Höhe als
außerordentlicher Aufwand zugeführt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen
44.914,32 EUR (VJ. 40.491,34 EUR).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2010
auf insgesamt 196.245,11 EUR (VJ. 181.348,31 EUR), davon
betragen die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis zu
einem Jahr 177.075,08 EUR (VJ. 159.348,31 EUR) und bis zu
fünf Jahren 19.170,03 EUR (VJ. 21.503,79 EUR). In den
sonstigen Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 76.548,13 EUR (VJ.
78.318,57 EUR) enthalten, die mit 3,0% verzinst werden.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2010
auf insgesamt 92.852,45 EUR (VJ. 131.305,75 EUR), davon
betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr 45.744,97 EUR (VJ. 72.273,10 TEUR) bzw.
über fünf Jahre 47.107,48 EUR (VJ. 59.032,65
EUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 4.024,27 EUR
(VJ. 3.770,75 EUR) enthalten. Eventualverbindlichkeiten
(§ 251 HGB) sind nicht vorhanden.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer:
Herr Rainer Hoch
Sölden, den 16. Dezember 2011
Rainer Hoch GmbH
- Geschäftsführung -
Herr Rainer Hoch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.
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