HTV GmbH
& Co. KG
Wackersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
598.328,12 |
445.247,97 |
| I.
Sachanlagen |
573.328,12 |
420.247,97 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
192.950,93 |
215.016,15 |
| I.
Vorräte |
131.947,01 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.846,34 |
215.016,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.157,58 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.398,31 |
4.127,71 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
23.541,56 |
33.052,45 |
| I.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] |
23.541,56 |
33.052,45 |
| Summe
Aktiva |
827.218,92 |
697.444,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.271,48 |
62.205,84 |
| I.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
79.271,48 |
62.205,84 |
| B.
Ausgleichsposten für aktivierte eigene
Anteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
10.800,00 |
10.400,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
705.287,94 |
591.227,44 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.859,50 |
8.611,00 |
| Summe
Passiva |
827.218,92 |
697.444,28 |
Anhang
Der Jahresabschluss der HTV GmbH & Co. KG wurde
auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Personengesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen. Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Offenlegung des
Jahresabschluss in Anspruch genommen.
Ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt, vermindert um
die planmäßige lineare Abschreibung unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs-/Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag
ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte unter
Berücksichtigung sämtlicher erkennbarer Risiken.
Der Ansatz der sonstigen Forderungen erfolgte zum
Nennwert.
Der Ansatz der Kassen-/Bankbestände erfolgte mit
dem Nennwert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Dabei wurden die
voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum
Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach §
253 Abs. 2 S. 1 HGB. Hierfür wurde auf die von der Dt.
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
zurückgegriffen.
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die Komplementärin der Personengesellschaft ist
die HTV Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wackersdoorf und einem
gezeichneten Kapital von 25.000,00 €
Teublitz, den
25.04.2025,
gez.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 25.4.2025.
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