Co-Im GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Clemens Backhaus seit 2.11.2007 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Co-Im GmbH i.L.MoersJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAktiva
Passiva
Anhang zum 31. Dezember 2007Liquidator: Clemens Backhaus Angaben zur Buchführung Bilanzierung und Bewertung Angaben zur Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Angaben zur Bilanzierung Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Vorliegende Einheitsbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Es ist kein Anlagevermögen vorhanden. Es ist kein Vorratsvermögen vorhanden. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren zum 31. Dezember 2007 : 0,00 Euro. Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetztlichen Vorschriften. Angaben zur Bewertung Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Diese wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abschreibungen nach steuerlichen Sondervorschriften wurden im Wirtschaftsjahr 2007 nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Moers, den 8. Dezember 2008 |
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