WEMACOM Telekommunikation GmbH
Selbe AdresseWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arne Dobbertin seit 8.5.2023 | Prokura |
Mario Montag seit 8.5.2023 | Prokura |
Andreas Haak seit 27.6.2022 | Prokura |
Cornelia Meissner seit 23.11.2020 | Prokura |
Volker Buck seit 25.9.2019 | Geschäftsführer |
Torsten Speth seit 7.9.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
Landeshauptstadt Schwerin | 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEMACOM Breitband GmbHSchwerinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die Gesellschaft wurde am 03. August 2016 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Telekommunikationsleistungen sowie die Errichtung, die Anmietung und der Betrieb von Anlagen und Übertragungswegen für diese Dienstleistungen. Hiervon umfasst ist auch die Bereitstellung und Vermietung der Telekommunikationsinfrastruktur an Dritte. Die WEMACOM Telekommunikation GmbH ist zu 100 % Gesellschafterin. Ende 2015 wurde das bundesweite Programm zur Förderung eines flächendeckenden Breitbandausbaus mit Datenraten von mindestens 50 Megabit/sec für möglichst alle Haushalte gestartet ("Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"). Mit dem Förderprogramm werden ausschließlich Gebiete erschlossen, in denen ein Ausbau ohne Fördermittel wirtschaftlich nicht darstellbar ist und eine definierte Unterversorgung besteht. Der hier relevante Förderweg sieht die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke vor, die sich aus Investition und Betrieb des Netzes in den ersten sieben Jahren nach Inbetriebnahme ergibt. Hierbei reichen die Landkreise als Bundesfördermittelempfänger in Mecklenburg-Vorpommern die Fördermittel an Unternehmen (Netzbetreiber) weiter, die sich zur Errichtung und zum Betrieb der Netze verpflichten. Die Unternehmen müssen sich in einem Ausschreibungsverfahren, das von den Landkreisen durchgeführt wird, durchsetzen. Die WEMACOM Breitband GmbH nimmt an diesen Ausschreibungen teil, investiert aber auch eigenwirtschaftlich, soweit diese im engen Zusammenhang mit dem geförderten Breitbandausbau stehen. Hierzu zählt insbesondere die Anbindung einzelner Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern insbesondere Wohnungswirtschaften für Internet und TV, der sogenannte Netzebene 4-Ausbau (NE4). 1.2. Ziele und Strategien Für 2023 und Folgejahre hat die Geschäftsführung der WEMACOM Breitband folgendes Ziel festgeschrieben: · Wir werden bis zum Jahre 2030 115.000 Wohneinheiten an unser Breitbandnetz anbinden und somit der größte Gigabitanbieter in Westmecklenburg und Teilen der Prignitz sein. 1.3. Steuerungssystem Die WEMACOM Breitband GmbH richtet die Unternehmenssteuerung auf die beschriebene Zielstellung aus. Als Tochtergesellschaft der WEMACOM Telekommunikation GmbH stellt die Gesellschafterversammlung dabei das oberste Steuerungsorgan dar. Die einzelnen Bereiche der WEMACOM Breitband GmbH werden anhand von strategischen und operativen Vorgaben gesteuert. Die wesentliche Steuerungsgröße stellt dabei das EBIT dar. Die regelmäßige Prüfung der EBIT-Entwicklung erfolgt über monatliche Analysen und Kommunikation der Plan-/Ist-Abweichungen durch das dezentrale Controlling der Gesellschaft sowie durch das Beteiligungscontrolling der Gesellschafter. Zusätzlich wird zweimal im Jahr in einem ausführlichen Bericht der aktuelle Stand der Entwicklung dargelegt. Unterjährige Anpassungen werden im Rahmen mehrerer Hochrechnungen abgebildet. 1.4. Forschung & Entwicklung Die WEMACOM ist im Bereich Forschung und Entwicklung nicht tätig. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Bis Ende 2017 erhielten die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern für alle 93 Projektgebiete vorläufige Förderungen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. 38 Vergabeverfahren hat die WEMACOM Breitband GmbH für sich entschieden (1. Bauabschnitt). Die Vergabe der sogenannten "zusätzlichen weißen Flecken Förderung" (2. Bauabschnitt) wurde ohne erneute Ausschreibung als Nachtrag zum Zuwendungsvertrag zugeteilt. Diese umfasst alle Hausanschlüsse, die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2015/2016 angezeigt, jedoch nicht ausgebaut wurden. Hinzukommend wünschte sich die atene KOM, in die Zukunft gerichtet und zeitlich befristet, kostenlose Hausanschlüsse für jeden Kunden gemäß der Aufgreifgrenze ohne Kopplung an einen Produktvertrag und ohne Baukostenzuschuss (BKZ). Dies weicht von den gemäß Zuwendungsverträgen getroffenen Regelungen zwischen der WEMACOM Bereitband GmbH und den jeweiligen Landkreisen ab. Allerdings ist die Vertragsgestaltung im Bereich der WEMACOM Breitband GmbH im deutschlandweiten Vergleich offenbar singulär. Anderswo sind Kopplungen ausgeschlossen und es ist durch den Fördermittelgeber bereits angekündigt, im Rahmen der Graue Flecken-Förderung derartige Kopplungen ebenfalls auszuschließen. Im Oktober/November 2022 wurden Änderungsanträge für diese kostenlosen Hausanschlüsse über zusätzliche Fördermittel in Höhe von 85,7 Mio. EUR gestellt. Des Weiteren wurden für die Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim Änderungsanträge für das Upgrade hellgraue Flecken in Höhe von 78,9 Mio. EUR gestellt. Im Rahmen der Ausschreibungen der Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hat die Gesellschaft demnach Zuschläge für 38 Projektgebiete in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Prignitz und Landkreis Rostock mit einem Fördervolumen von rund 916 Mio. EUR über alle Förderwellen hinweg erhalten. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat im Laufe des Jahres 2023 ebenfalls von der Möglichkeit des Upgrades "hellgraue Flecken" (4. Bauabschnitt) Gebrauch gemacht und eine entsprechende Ausschreibung gestartet, wobei eine Vertragsunterzeichnung im Jahr 2024 angestrebt wird. Des Weiteren kann berichtet werden, dass sich der Landkreis Rostock dazu entschieden hat gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 die dunkelgrauen Flecken in einem neu gebildeten Cluster auszuschreiben. Hierfür hat die WEMACOM Breitband in Q4 2023 einen Teilnahmeantrag eingereicht. Abschließend kann darüber informiert werden, dass im Jahr 2023 erste Gespräche mit weiteren Telekommunikationsanbietern geführt wurden, um den Open Access Verpflichtungen aus den Fördermittelbescheiden nachzukommen. 2.2. Geschäftsverlauf Der Bau in den ersten drei Projektgebieten im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde gemäß Meilensteinverschiebung auf den 31. August 2022 fertiggestellt. Der Landkreis hat aber aufgrund des Nachtrags zum Zuwendungsvertrag für den 3. Bauabschnitt (kostenlose Hausanschlüsse) und die hellgrauen Flecken (4. Bauabschnitt) eine neue Meilensteinfestlegung auf den März 2025 getroffen, so dass die Cluster derzeit nicht endabgerechnet werden. Die Vertriebskampagne für den 3. und 4 Bauabschnitt wurde im September 2023 beendet und ergaben 8.420 zu bauende Hausanschlüsse. Der Bau der Hausanschlüsse für die drei LUP1-Projektgebiete begann im Q1 2024. Die Bauarbeiten des 2. Bauabschnitt der 14 NWM-Projektgebiete sind deutlich verzögert gestartet und halten an. Aufgrund des nicht mehr einzuhaltenden Meilensteinplanes bzgl. des 2. Bauabschnittes wurde mit dem Landkreis verhandelt, dass die Umsetzung des 3. Bauabschnittes zeitlich vorgezogen und parallel zum 2. Bauabschnitt startet. Auf dieser Basis hat der Landkreis einer Meilensteinverschiebung auch des 2. Bauabschnittes ins Jahr 2025 zugestimmt. Hiermit konnte eine mögliche Pönalisierung vermieden werden. In den NWM-Projektgebieten wurden 18.117 Hausanschlüsse erstellt, von denen 16.651 Kunden bereits aktiv sind. In der Vertriebskampagne zum 3. Bauabschnitt konnten weitere 3.238 Hausanschlussverträge gesichert werden. Die zwei Projektgebiete im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderfonds (KomInvFF) im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind zum 31. Dezember 2022 weitestgehend fertiggestellt worden. Mit Erstellung der Abschlussrechnung und dem Vorschlag auch den Kunden dieser Projektgebiete den kostenlosen Hausanschluss nochmals anzubieten, hatte der Fördermittelgeber einer Verlängerung der Projektlaufzeit bis 31. Dezember 2023 zugestimmt. So konnten noch offene Mittel hierfür verwendet werden. Die erneuten Schlussrechnungen sind im November 2023 erstellt und bereits vollständig bezahlt worden. Die Verwendungsnachweise wurden erstellt, die bis Mitte Februar 2024 abzugeben waren. In diesen beiden Projektgebieten wurden 128 km Trasse gebaut und 806 Hausanschlüsse aktiviert, wobei bereits 742 Kunden surfen. Das Projektgebiet Boizenburg liegt mit 664 abgeschlossenen HA-Verträgen deutlich über Plan, aber im Projektgebiet Plau am See konnten die Penetrationsziele bei Weitem nicht erreicht werden, hier beläuft sich die Hausanschlussquote auf 34,2 % und die Dienstverträge auf 14,6 %. Das Projektgebiet GRW Parchim ist ebenfalls abgeschlossen und wird im 1. Quartal 2024 gegenüber dem Fördermittelgeber schlussgerechnet. Leider konnte das Projektgebiet nur mit Mehrkosten beendet werden, welche den Gesellschaftern bzgl. der erforderlichen Nachfinanzierung angezeigt wurden. Das Projektgebiet Prignitz West befindet sich im Bau und muss bis Ende 2024 abgeschlossen werden. Auch für dieses Projekt zeichnet sich eine Budgetüberschreitung ab, die den Gesellschaftern angezeigt wurde. Die Bautätigkeiten für den 1. und 2. Bauabschnitt laufen in LUP 6.Call (zwei Projektgebiete), Landkreis Rostock (zwei Projektgebiete) und LUP2 (13 Projektgebiete) auf Hochtouren. Für alle diese Projektgebiete wurde ebenfalls im Rahmen der Nachträge zu den Zuwendungsverträgen für die kostenlosen Hausanschlüsse (3. Bauabschnitt) und die hellgrauen Flecken (4. Bauabschnitt) neue Meilensteinfestlegungen getroffen, die teilweise bis ins Jahr 2026 reichen. In diesen Projektgebieten wurden bis jetzt in Summe 5.863 Hausanschlüsse aktiviert, von denen 3.332 Kunden bereits surfen. In der Vertriebskampagne zum 3. Bauabschnitt und 4. Bauabschnitt konnten weitere 7.889 Hausanschlussverträge in den drei genannten Projektgebieten gesichert werden. Bis zum Jahresende konnten Gestattungsverträge für die NE4-Erschließungen für ca. 3.857 Wohneinheiten der Wohnungswirtschaften und sonstigen Mehrfamilienhäuser abgeschlossen werden. Im Jahr 2023 wurden ca. 1,6 Mio. EUR in den NE4-Ausbau investiert, dies entspricht ca. 3.154 Wohneinheiten. 2.3. Lage 2.3.1. Ertragslage Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem negativen EBIT in Höhe von 1.235 TEUR (Vorjahr 2.113 TEUR) ab. Dabei konnten Umsatzerlöse von 18.859 TEUR generiert werden. Die Auflösung der Sonderposten für Zuwendungen sowie Baukostenzuschüsse/Hausanschlüsse beläuft sich auf 15.696 TEUR. Die Aufwendungen entfallen im Wesentlichen auf den Materialaufwand (16.363 TEUR), die Abschreibungen (18.863 TEUR), die kaufmännische Betriebsführung (659 TEUR) sowie die sonstigen Aufwendungen (949 TEUR). Ein großer Teil des Materialaufwands kompensiert sich durch Materialverkaufserlöse. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.961 TEUR (Vorjahr 4.641 TEUR) soll auf Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Planwert für das Jahr 2023 für das EBIT betrug -16 TEUR (IST -1.235 TEUR). Den geplanten Umsatzerlösen in Höhe von 12.354 TEUR stehen IST-Umsatzerlöse in Höhe von 18.859 TEUR gegenüber. Die höheren Umsatzerlöse ergeben sich i.W. aus ungeplanten Materialverkäufen in Höhe von 10.027 TEUR, denen entsprechende Aufwendungen gegenüberstehen. Die Umsatzerlöse aus White-Label-Erlösen belaufen sich auf 8.378 TEUR und liegen damit 3.976 TEUR unter Plan. Grund hierfür sind verzögerte Anschaltungen in NWM 2. BA, LUP 2. Call, LRO, sowie LUP 6. Call und PRI_West. Die Abschreibungen, geplant mit 28.340 TEUR (IST 18.863 TEUR), liegen unter Plan. Die Aktivierungen erfolgen pro Cluster zum Zeitpunkt erster surfender Kunden. Eine weitere Abweichung ergibt sich im Bereich Kundenservice. Hier wurde in der Planung für 2023 ein Betrag von 2.925 TEUR angenommen. Die tatsächlichen Aufwendungen lagen bei 2.712 TEUR. 2.3.2. Finanzlage Die Entwicklung des Finanzmittelbestands ergibt sich wie folgt:
Der Finanzmittelbestand der WEMACOM Breitband GmbH beträgt zum Bilanzstichtag 2.806 TEUR und ist somit gegenüber dem Vorjahr um 621 TEUR höher. Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 596 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresfehlbetrag und den nicht zahlungswirksamen Fördermittelauflösungen und Abschreibungen sowie der Zunahme der Forderungen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 143.422 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Programm Breitbanderschließung der Cluster in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Prignitz sowie Landkreis Rostock und den eigenwirtschaftlichen Investitionen. Dem gegenüber steht der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 144.639 TEUR aus Darlehensaufnahme und erhaltenen Fördermitteln.
2.3.4. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden bei der WEMACOM Breitband 145.978 TEUR in den Breitbandausbau der Landkreise Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg, Prignitz sowie dem Landkreis Rostock investiert. In diesen Investitionen sind auch nicht förderfähige Investitionen für den NE4-Ausbau und eigenwirtschaftliche Erschließungsvorhaben enthalten. 2.3.5. Liquidität Die Liquidität der WEMACOM Breitband GmbH war zu jeder Zeit gesichert. Die Finanzierung der Projekte erfolgt überwiegend durch Fördermittel. Diese fließen mit einem zeitlichen Verzug der Gesellschaft zu. Für die Zwischenfinanzierung bis zum Zufluss der Fördermittel werden Terminkredite aus einem Rahmenkreditvertrag abgerufen oder Kontokorrentrahmen genutzt. Ein langfristiges Darlehen mit gleichbleibenden Tilgungsraten für die Breitbanderschließung wurde im Geschäftsjahr 2018 ebenfalls aufgenommen. 2.3.6. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der WEMACOM Breitband GmbH stieg im Vergleich zum Vorjahr um 133.276 TEUR. Diese Steigerung resultiert aus der Steigerung des Anlagevermögens um 124.787 TEUR (Investition in den Ausbau des Breitbandnetzes), der Steigerung des Guthabens bei Kreditinstituten um 622 TEUR, der Steigerung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens um 1.369 TEUR und des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags um 4.961 TEUR. Die Vorräte wurden um 127 TEUR (Material für den Breitbandausbau) erhöht, die Forderungen stiegen um 1.410 TEUR. Auf der Passivseite stiegen die Sonderposten/BKZ aufgrund der Investitionsmaßnahmen um 106.453 TEUR. Die Rückstellungen sanken um 425 TEUR sowie der passive Rechnungsabgrenzungsposten im Jahr 2023 um 555 TEUR. Die Verbindlichkeiten stiegen um 27.803 TEUR. 2.3.7 Mitarbeitende Zum 31. Dezember 2023 beschäftigt die WEMACOM Breitband GmbH keine Mitarbeitenden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht Die Gesellschaft hat mit der zusätzlichen Förderung der kostenlosen Hausanschlüsse (3. Bauabschnitt) und dem Upgrade hellgraue Flecken (4. Bauabschnitt in einigen Projektgebieten), die in 2024/2025 umzusetzen sind, weiteres Potenzial für geförderte Hausanschlüsse erschlossen. Für die Zukunft wird mit der Ausschreibung der sogenannten grauen Flecken (Gigabitförderung) gerechnet, an denen sich die WEMAG-Gruppe voraussichtlich ebenfalls beteiligen wird. Erste Fördermittelzusagen zugunsten der Landkreise liegen vor und die Ausschreibungen werden vorbereitet. Der Landkreis Rostock hat bereits den Teilnahmewettbewerb angestoßen. Die Besonderheit bei der Gigabitförderung 2.0 besteht dahingehend, dass zum einen eine jährliche Fördermittelobergrenze pro Bundesland festgelegt und zum anderen sogenannte Branchendialoge zwischen den Gebietskörperschaften und den Telekommunikationsunternehmen durchgeführt werden. Unterstützt werden diese Dialoge durch eine Potentialanalyse, indem sie das privatwirtschaftliche Ausbaupotential für das jeweilige Gebiet darlegt. Der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht geförderter Hausanschlüsse wird aufgrund der angespannten Finanzmittelausstattung der WEMACOM als wirtschaftlich nur schwer umsetzbar eingeschätzt. 3.2. Risikobericht 3.2.1. Risikomanagementsystem Gemäß § 91 Abs. 2 AktG ist der Vorstand der WEMAG verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, mit dessen Hilfe Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden können, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die WEMAG-Gruppe betreibt ein zentral gesteuertes Risikomanagementsystem entsprechend dem KonTraG, in welchem alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe abgebildet sind. Das implementierte Risikomanagementsystem wurde auch im Jahr 2023 kontinuierlich fortgeführt und ist in die Überwachungs- und Steuerungsprozesse integriert. Risiken werden unter der Anwendung der geltenden Risikorichtlinien standardisiert durch die einzelnen Unternehmensbereiche bzw. Gesellschaften der WEMAG-Gruppe erfasst, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Beurteilung der potentiellen Schadenshöhe erfolgt für das aktuelle Jahr sowie für zwei weitere Planjahre und wird mit angemessenen Mitteln durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen der einzelnen Bereiche sowie den Vorstand überwacht. Für jedes Risiko werden die gegebenenfalls erforderlichen individuellen Steuerungsmaßnahmen ergriffen und nachgehalten. Relevante Einzelrisiken und die Gesamtrisikolage der einzelnen Bereiche bzw. Tochtergesellschaften werden quartalsweise an die WEMAG als Gesellschafterin berichtet. Weiterführend erfolgt im genannten Zyklus eine Berichterstattung an den Aufsichtsrat der WEMAG. Bei wesentlichen Veränderungen erfolgt eine umgehende Information an die aufgeführten Beteiligten. Die Bewertungsmethodik im Risikomanagementsystem erfolgt mittels Nettoerwartungswert-methode. Der Erwartungswert zeigt Risikoschadenswerte, die bei Eintritt vor (brutto) bzw. nach (netto) Maßnahmen als realistisch angesehen werden. Die Risikoberichte 2023 wurden auf Basis der Nettoerwartungswertmethode erstellt. 3.2.2. Risiken Mit dem geförderten Breitbandausbau sind die Einhaltung von Fertigstellungsfristen, Qualitätsmerkmalen und Messgrößen verbunden, die bei Nichteinhaltung zu erheblichen Rückzahlungsansprüchen der Fördermittelgeber führen können. Nicht allen notwendigen Meilensteinverschiebungen wird seitens der Landkreise stattgegeben, so dass ein Schwerpunkt auf die fristgerechte Fertigstellung/Anschaltung der Projektgebiete gelegt wird. Zudem führen die Verzögerungen und abweichende Bedingungen (Oberflächenverteilung) und der ehemals coronabedingte Mehraufwand im Bauablauf zu Mehrkosten. Des Weiteren bestehen derzeit mit mehreren Tiefbau- und auch Planungsfirmen Auseinandersetzungen zu Schlecht- oder Nichtleistung, die ggf. zu gerichtlichen Verhandlungen führen können. Letztlich ist ein wesentlicher Treiber für den Projekterfolg die angestrebte Anschlussquote von Breitbandkunden, die es zu erreichen gilt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird für die WEMACOM Breitband GmbH ein EBIT in Höhe von - 608 TEUR erwartet. Da die Gesellschaft derzeitig ausschließlich dem Zweck der Umsetzung von Projekten im Rahmen des oben genannten Fördermittelprogrammes dient, kommt es durch die zeitlich nachgelagerte Abrechnung der Fördermittel zu Zwischenfinanzierungsaufwendungen, die aufgrund gestiegener Zinssätze zu erheblichen Kosten führen. Bestandsgefährdende, wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Risiken der künftigen Entwicklung bestehen unmittelbar nicht, jedoch ist die Absicherung der Zwischenfinanzierung der aufgelaufenen Verluste ab 2025 nicht final gesichert. Hierzu wurde seitens der Gesellschafter WEMAG AG und Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ein Prüfauftrag bei der KPMG initiiert, der im Wesentlichen Handlungsempfehlungen für eine tragfähige Unternehmensplanung und ein Finanzierungskonzept ergeben soll. 3.2.3. Chancenbericht Die Geschäftsführung sieht die Förderung des Breitbandausbaus als eine einmalige Gelegenheit zu einem substanziellen Ausbau der Geschäftstätigkeit. Für die WEMAG-Gruppe bietet sich die Chance, neben dem Stromnetz eine weitere Infrastruktur zu betreiben. Weiter eröffnen sich der Gruppe Möglichkeiten von Cross-Selling und Koppelprodukten.
Schwerin, den 11. März 2024 WEMACOM Breitband GmbH Die Geschäftsführung AnhangA. Allgemeines Der vorliegende Jahresabschluss der WEMACOM Breitband GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Schwerin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin (HRB 12555) eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die WEMACOM Breitband GmbH hat den Jahresabschluss und den Lagebericht freiwillig nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde. Die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB fanden uneingeschränkt Beachtung. Die Erweiterung der Gliederung der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB um die Posten Verteilungsanlagen, Sonderposten für Zuwendungen und Sonderposten für Baukostenzuschüsse/Hausanschlusskosten wurde beibehalten. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der WEMAG AG mit Sitz in Schwerin, welche den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis aufstellt, einbezogen. Der von der WEMAG AG aufgestellte Konzernabschluss ist beim elektronischen Bundesanzeiger (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die WEMAG AG ist beim Amtsgericht Schwerin in das Handelsregister unter der Nummer HRB 615 eingetragen. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der Jahresabschluss wurde trotz bestehender bilanzieller Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung sind die Liquidität und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich und gesichert. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - vermindert um Abschreibungen - angesetzt. Planmäßige Abschreibungen werden linear unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Nutzungsdauern der Gruppe Verteilungsanlagen beträgt 20 Jahre. Die Nutzungsdauern der Gruppe sonstige technische Anlagen und Maschinen beträgt 5-7 Jahre. Geringwertige Vermögensgegenstände werden mit einem Wert bis 800 EUR sofort erfolgswirksam erfasst. Sofern notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen zum Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Wertes vorgenommen. Unter den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren gemäß § 256 HGB zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Bei den unfertigen Leistungen erfolgt der Ansatz zu Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert. Der Nachweis erfolgte durch Tagesauszüge bzw. Saldenbestätigungen. Für bereits im Geschäftsjahr angefallene Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Es ergaben sich aktive latente Steuern aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in der Bilanzposition der Rückstellungen in Höhe von 2,6 TEUR. Die Berechnung erfolgte mit einem Steuersatz von 32 %. Es wird von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet. Passiva Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Als Sonderposten werden öffentliche Zuwendungen für die Anschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens passiviert und linear über den Zeitraum der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst. Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Erhaltene Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden als gesonderter Bilanzposten ausgewiesen. Diese Zuschüsse werden einheitlich entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Erträge aus der Auflösung der Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach Maßgabe des HGB angemessen undausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt . Für bereits im Geschäftsjahr erhaltene Einnahmen, die Erlöse für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. C. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Sämtliche Forderung und sonstige Vermögensgegenstände sind, wie auch im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 1.551,0 TEUR (Vorjahr 680,1 TEUR) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital Die Gesellschaft verfügt über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 25,0 TEUR. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Abtretung der Zahlungseingänge der Fördermittel für das Projekt Breitbandausbau besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.781,7 TEUR (Vorjahr 386,4 TEUR). Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 572,6 TEUR, die im Wesentlichen aus der Werterhöhung von Forderungen der Vorjahre stammen, enthalten. Materialaufwand In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 598,8 TEUR enthalten, die aus der Preisanpassung für die Faserfremdnutzung von Lichtwellenleitern der Gesellschafterin der Vorjahre resultieren. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen für Leistungen des Jahres 2024 bestehen gegenüber der Gesellschafterin für Telekommunikationsprodukte sowie für Geschäftsbesorgungen den Breitbandausbau betreffend in Höhe von 22.497,0 TEUR sowie gegenüber der WEMAG AG für kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von 609,5 TEUR. Gegenüber Dritten bestehen finanzielle Verpflichtungen für Geschäftsbesorgungen den Breitbandausbau betreffend in Höhe von 3.680,5 TEUR. Daneben besteht zum 31. Dezember 2023 ein Bestellobligo in Höhe von 15.569,9 TEUR, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 7,0 TEUR. Geschäftsführung Als Geschäftsführer sind bestellt: Herr Volker Buck, Schwarzenbek, Geschäftsführer der WEMACOM Telekommunikation GmbH, Herr Torsten Speth, Banzkow, Gruppenleiter Technischer Kundenservice der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS). Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge. Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr 2023 erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt 8,0 TEUR und betrifft ausschließlich die Jahresabschlussprüfung. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.960.931,89 EUR mit dem Verlustvortrag in Höhe von 14.358.705,13 EUR zu verrechnen und den Bilanzverlust in Höhe von 19.319.637,02 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Schwerin, den 11. März 2024 WEMACOM Breitband GmbH, Schwerin Die Geschäftsführung Anlagenspiegel 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WEMACOM Breitband GmbH, Schwerin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WEMACOM Breitband GmbH, Schwerin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEMACOM Breitband GmbH, Schwerin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hamburg 11. März 2024 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Jens Engel Tim Juskowiak Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Gesellschafterversammlung hat am 16. April 2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 festgestellt. |
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