FIPA
Holding GmbH
Ismaning
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.453.346,94 |
1.190.536,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
74.228,00 |
44.998,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.379.118,94 |
1.145.538,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
342.886,03 |
389.750,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
318.567,69 |
316.793,99 |
| davon
gegen Gesellschafter |
267.729,59 |
26.836,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.318,34 |
72.956,73 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
689.863,33 |
1.738.304,82 |
| Aktiva |
2.486.096,30 |
3.318.591,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
15.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
27.500,00 |
27.500,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
578.542,10 |
67.538,38 |
| III.
Verlustvortrag |
1.820.843,20 |
2.238.523,71 |
| IV.
Jahresüberschuss |
537.437,77 |
417.680,51 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
689.863,33 |
1.738.304,82 |
| B.
Rückstellungen |
732.888,99 |
831.922,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.753.207,31 |
2.486.669,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.039,45 |
85.013,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.649.167,86 |
2.401.656,81 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
271.983,49 |
| Passiva |
2.486.096,30 |
3.318.591,92 |
III. Anhang
Allgemeines
Die Gesellschaft mit Sitz in Ismaning ist unter der
Nummer HRB 208 593 in das Handelsregister beim
Amtsgericht München eingetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurden die gesetzlich eingeräumten
Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft weist aufgrund hoher Verluste der
Tochtergesellschaft FIPA GmbH in den Vorjahren, zu dessen
Ausgleich die Gesellschaft aufgrund des
Gewinnabführungsvertrags verpflichtet ist, einen nicht
gedeckten Fehlbetrag von T€ 689 (Vj. T€ 1.738)
aus. Die Verluste der FIPA GmbH waren zum einen auf
Umsatzrückgänge insbesondere mit Kunden aus der
Automobilbranche und zum anderen auf einmalige Kosten aus
dadurch bedingten Umstrukturierungsmaßnahmen sowie
Weiterentwicklungen im Bereich eCommerce und Abschreibungen
auf Anteile und Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen
zurückzuführen. Die Geschäftsführung
der FIPA GmbH setzt das in 2019 gestartete
Sanierungskonzept weiter um und ist davon überzeugt,
dass die FIPA GmbH aufgrund der getroffenen
Sanierungsmaßnahmen erfolgreich fortgeführt
werden kann. Im Berichtsjahr konnte die FIPA GmbH - wie im
Vorjahr - die Umsatzerlöse weiter steigern und erneut
ein positives Ergebnis erzielen.
Aufgrund der Ertragsaussichten der FIPA GmbH geht die
Geschäftsführung der Gesellschaft davon aus, dass
der Wert der Anteile an der FIPA GmbH deren Buchwert
übersteigt und daher - unter Berücksichtigung der
mit Rangrücktritt versehenen Gesellschafterdarlehen -
eine Überschuldung der Gesellschaft nicht vorliegt.
Durch die erhaltenen Sanierungskredite von Banken ist
auskunftsgemäß die Zahlungsfähigkeit der
FIPA GmbH und damit auch die der Gesellschaft gesichert.
Weiterhin erfolgte im Berichtsjahr eine Zuführung in
die Kapitalrückage von T€ 511.
Nach Einschätzung der Geschäftsführung
ist davon auszugehen, dass auch die durch die derzeitige
allgemeine wirtschaftliche Situation bedingten
Einschränkungen und die dadurch gebremste
Geschäftsentwicklung bei der FIPA GmbH die
Fortführung des Geschäftsbetriebs beider
Gesellschaften nicht gefährden.
Für den Ansatz und die Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden der
Gesellschaft wurde daher von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Für selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände wurde das Wahlrecht zur
Bilanzierung gem. § 248 Abs. 2 HGB ausgeübt. Sie
werden mit den Herstellungskosten (Entwicklungskosten)
aktiviert und nach Fertigstellung entsprechend ihrer
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Zuführung zur Kapitalrücklage erfolgte
abweichend von den Beteiligungsquoten durch
gesellschafterbezogene Einlagen der jeweiligen
Gesellschafter.
Rückstellungen wurden in dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Umfang gebildet und berücksichtigen alle
ungewissen Verpflichtungen und erkennbaren Risiken.
Pensionsrückstellungen wurden gem. § 253
Abs. 1 HGB unter Zuhilfenahme der Heubeck'schen Richttafel
2018 G mit der Projected Unit Credit (PUC-) Methode
ermittelt. Dabei wurde der durchschnittliche Marktzinssatz
der letzten zehn Jahre von 1,82 % (Vj. 1,78 %)
berücksichtigt.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von
€ 5.962. Insoweit dürfen Gewinne nicht
ausgeschüttet werden.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
haben folgende Restlaufzeiten:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
62,3
|
62,3
|
-
|
-
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
1.649,2
|
-
|
1.649,2
|
-
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
41,8
|
41,8
|
0,0
|
-
|
Summe
|
1.753,3
|
104,1
|
1.649,2
|
-
|
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der periodenfremde Ertrag beruht ausschließlich
auf einen Wegfall einer betrieblichen Altersvorsorge eines
ausgeschiedenen Anwärters.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer während des gesamten
Geschäftsjahres war Rainer Mehrer, Ingenieur.
Die Gesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der
FIPA GmbH. Seit 2014 besteht zwischen den Gesellschaften
ein Gewinnabführungsvertrag. Der bei der
Tochtergesellschaft entstandene Gewinn von T€ 640
wurde von der FIPA Holding GmbH übernommen.
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 27 Arbeitnehmer beschäftigt.
Ismaning, 4. Juli 2024
Der Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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