ENLES Invest GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Udo Böing seit 8.12.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Udo Böing GmbHStadtlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten, und sofern sie der Abnutzung unterlagen, vermindert um die zulässigen Abschreibungen angesetzt. Die Werte der Vorräte wurden durch eine vom Auftraggeber erstellten Inventur ermittelt und zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Forderungsausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital beträgt am Bilanzstichtag 25.000,00 Euro. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte zum Bilanzstichtag über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurde der höhere Betrag berücksichtigt. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 €. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Stadtlohn, den 19. Juli 2017 gez. Udo Böing Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Juli 2017 |
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