Stadtsparkasse Wermelskirchen

Wermelskirchen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 15991
Eingetragen
16.1.2002
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenGeld- und Wertdienste
Gegenstand
Betreiben von Bankgeschäften aller Art sowie das Erbringen von Finanz-, Beratungs- und ähnlichen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Schulze
seit 24.7.2025
Vorstandsmitglied
Thorsten Thomas
seit 3.6.2024
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtsparkasse Wermelskirchen

Wermelskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Land Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk Köln

Anstalt des öffentlichen Rechts, Handelsregister Köln HRA 15991

Lagebericht

GRUNDLAGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER SPARKASSE

Die Stadtsparkasse ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Köln unter der Nummer A 15991 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist die Stadt Wermelskirchen. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Amtsgerichtsbezirke. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u.a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 % auf 105 verringert, von denen 57 vollzeitbeschäftigt, 35 teilzeitbeschäftigt sowie 13 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist vorrangig auf die geringere Zahl von Vollzeitbeschäftigten aufgrund natürlicher Fluktuation zurückzuführen.

Die Sparkasse verfügt über drei Geschäftsstellen. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich damit bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: Zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte. Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm. Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120). Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020. Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 Prozent im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten. Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. EUR und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) 1

Betriebsergebnis nach Bewertung in Prozent der DBS 2

Zinsüberschuss in Prozent der DBS 3

Provisionsüberschuss in Prozent der DBS 4

Verwaltungsaufwand in Prozent der DBS 5

Gesamtkapitalquote nach CRR 6

1 Betriebsergebnis vor Bewertung: Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis nach Bewertung: Betriebsergebnis vor Bewertung zuzüglich Bewertungsergebnis aus Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft und sonstiger Bewertung
3 Zinsüberschuss: Zinsertrag abzüglich Zinsaufwand
4 Provisionsüberschuss: Provisionsertrag abzüglich Provisionsaufwand
5 Verwaltungsaufwand: Personalaufwand zuzüglich Sachaufwand
6 Gesamtkapitalquote nach CRR: Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)

Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
%
Bilanzsumme 763,3 765,2 -1,9 -0,2
Durchschnittliche Bilanzsumme (DBS) 753,5 785,4 -31,9 -4,1
Geschäftsvolumen 1 771,1 776,1 -5,0 -0,6
Barreserve 20,1 37,6 -17,5 -46,7 2,6
Forderungen an Kreditinstitute 41,9 28,4 13,5 47,1 5,5
Forderungen an Kunden einschließlich Treuhandkredite 511,9 532,4 -20,5 -3,9 67,1
Wertpapieranlagen 174,9 154,7 20,2 13,1 22,9
Beteiligungen 8,7 8,7 0,0 0,0 1,1
Sachanlagen 1,5 1,6 -0,1 -5,9 0,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30,6 38,5 -7,9 -20,6 4,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 570,0 566,3 3,6 0,6 74,7
Rückstellungen 16,0 15,3 0,7 4,8 2,1
Bilanzielle Rücklagen 141,4 139,6 1,8 1,3 18,5

1 Geschäftsvolumen: Bilanzsumme zuzüglich Avalkredite

Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Hauptgrund für die leichte Verminderung von Bilanzsumme und Geschäftsvolumen ist der Rückgang von Forderungen an Kunden sowie der Abbau der Barreserve. Dem stehen Umschichtungen in Forderungen an Kreditinstitute und Wertpapiere in annähernd gleichem Umfang gegenüber. Korrespondierend zum Rückgang der Aktiva haben sich auf der Passivseite der Bilanz die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vermindert.

Aktivgeschäft

Barreserve

Der Rückgang der Barreserve ist auf den Abbau von Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.

Forderungen an Kreditinstitute

Der Anstieg der Position ist überwiegend in der Anlage von Schuldscheinen und Namensschuldverschreibungen bei Kreditinstituten begründet. Weitere Bestandsschwankungen sind stichtagsbedingt.

Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten.

Das Kreditgeschäft lag mit Neuzusagen an Privat- und Geschäftskunden von 54,4 Mio. EUR um rund ein Viertel unter dem Vorjahreswert. Entgegen der im Vorjahr prognostizierten gleichbleibenden Bestandsentwicklung sind die Gesamtausleihungen leicht zurückgegangen. Einschließlich der Treuhandkredite reduzierten sie sich zum Bilanzstichtag um 20,6 Mio. EUR. Insbesondere nahm der Bestand an gewerblichen Krediten ab.

Den Schwerpunkt des Kreditgeschäftes stellen mit einem jahresdurchschnittlichen Zuwachs von 0,4 Mio. EUR weiterhin die Wohnungsbaukredite dar. Im Jahresdurchschnitt reduzierten sich die Ausleihungen an Privatpersonen um 2,1 Mio. EUR und an Geschäftskunden um 11,6 Mio. EUR. Die größten Neugeschäftsimpulse kamen dennoch aus dem gewerblichen Kreditgeschäft inklusive Schuldscheindarlehen mit Darlehenszusagen von 36,2 Mio. EUR.

Wertpapieranlagen

Der Zuwachs der Wertpapieranlagen ist auf die Erhöhung des Bestandes an Schuldverschreibungen um 20,6 Mio. EUR zurückzuführen. Die Sparkasse investierte hier insbesondere frei gewordene Mittel aus dem Kreditgeschäft mit Kunden. Der Bestand an Fonds in der Position "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" hat sich dagegen nur unwesentlich verändert.

Beteiligungen

Es ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.

Sachanlagen

Mit einer Reduzierung von 0,1 Mio. EUR ergaben sich nur geringfügige Veränderungen.

Passivgeschäft

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Zum Bilanzstichtag bestanden langfristige Mittel, die der entsprechenden Refinanzierung des langfristigen Kreditgeschäftes dienen. Der Bestand an vorübergehenden kurzfristigen Geldaufnahmen wurde im Berichtsjahr vollständig zurückgeführt. Das Interbankengeschäft spiegelt die kurzfristige Liquiditätsdisposition der Sparkasse wider. Bestandsschwankungen insbesondere der täglich fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten sind daher stichtagsbedingt.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Kundeneinlagen erhöhten sich um 3,6 Mio. EUR. Damit war die Spartätigkeit der Anleger weniger dynamisch als in den Vorjahren. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen sowohl in kurzfristige als auch in längerfristige fest verzinste Anlageformen vorzunehmen. Während sich die Spareinlagen um 24,1 Mio. EUR und die täglich fälligen Einlagen um 39,3 Mio. EUR verminderten, erhöhten sich die Anlagen in Termingeldern und Sparkassenbriefen um 67,0 Mio. EUR. Der Rückgang der täglich fälligen Einlagen entsprach damit nicht unseren Erwartungen. Mit der stabilen Entwicklung der gesamten Kundeneinlagen wurde dagegen unsere Prognose bestätigt.

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Im Girogeschäft und Zahlungsverkehr konnte das Vorjahresergebnis um 0,2 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR erhöht werden.

Die Wertpapierumsätze stiegen um 11,7 % auf 64,8 Mio. EUR, wobei sich die Erträge leicht rückläufig entwickelten. Der Bestand der von der Sparkasse vermittelten Wertpapiere betrug insgesamt 190 Mio. EUR nach 180 Mio. EUR im Vorjahr.

Das Vermittlungsgeschäft von Produkten der Verbundpartner der S-Finanzgruppe hat sich gemessen an den erzielten Vermittlungsprovisionen rückläufig entwickelt. Von dieser Entwicklung waren nahezu alle Produktarten betroffen.

Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

Vermögenslage

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 41,7 Mio. EUR (Vorjahr 40,7 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 0,9 Mio. EUR auf 100,7 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen, bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator) beträgt am 31. Dezember 2023 29,3 % (Vorjahr: 29,3 %) und übertrifft damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- sowie antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 473,0 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 138,3 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 29,3 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die für 2023 prognostizierten Werte für die Gesamtkapitalquote und die Höhe der Eigenmittel wurden erreicht. Die Verschuldungsquote gemäß Art. 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 20,5 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 156 % bis 265 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 156 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 116 % bis 123 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die tägliche Liquiditätsdisposition wickelt die Sparkasse über die Landesbank Hessen-Thüringen ab. Eine Kreditlinie besteht bei der Deutschen Bundesbank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert.

Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 13,7 12,2 +1,5 +12,6
Provisionsüberschuss 5,6 5,3 +0,3 +5,6
Sonstige betriebliche Erträge 0,4 1,0 -0,6 -55,4
Personalaufwand 7,8 8,8 -1,0 -11,2
Anderer Verwaltungsaufwand 5,1 3,8 +1,3 +35,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,6 0,7 -0,1 -8,3
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 6,1 5,1 +1,0 +19,5
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge -2,2 -3,2 +1,0 +31,9
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,9 0,1 +0,8 +620,0
Ergebnis vor Steuern 3,0 1,8 +1,3 +71,1
Steueraufwand 2,1 0,8 +1,3 +156,9
Jahresüberschuss 1,0 1,0 0,0 -0,2
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung (bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator) auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 0,97 % (Vorjahr 0,72 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023 und liegt damit trotz deutlicher Erhöhung unter dem Durchschnitt der rheinischen Sparkassen. Die im Vorjahreslagebericht prognostizierte Steigerung des Betriebsergebnisses vor und nach Bewertung ist eingetroffen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung (ohne Veränderung der Vorsorgereserven) beträgt 1,37 % (Vorjahr -0,39 %).

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung ermittelten bedeutsamsten Kennzahlen und weiteren Werte zum Geschäftsverlauf verdeutlichen die Ursachen für die Steigerung des relativen Betriebsergebnisses. Diese haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:

Kennzahl 2023 2022
Zinsüberschuss in % der DBS 1,80 1,50
Provisionsüberschuss in % der DBS 0,75 0,68
Verwaltungsaufwand in % der DBS 1,58 1,46

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss positiv entwickelt. Er erhöhte sich um 15,2 % auf 13,6 Mio. EUR. Der Anstieg der Zinserträge übertraf den Anstieg der Zinsaufwendungen. Die Verbesserung ist maßgeblich auf das deutlich gestiegene Zinsniveau zurückzuführen. Der Provisionsüberschuss entwickelte sich mit einem Zuwachs von 5,7 % günstiger als erwartet. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Privatgirogeschäft und geringerer Provisionsaufwendungen um 0,3 Mio. EUR über dem Vorjahreswert.

Des Weiteren hat sich der Personalaufwand günstiger als erwartet entwickelt. Er erhöhte sich unwesentlich um 0,6 %. Der Sachaufwand ist insbesondere wegen gestiegener Pflichtbeiträge mit 4,3 Mio. EUR etwas stärker gestiegen als erwartet.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen sich auf 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 3,2 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft ein leicht negatives Bewertungsergebnis ergab, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund der Zinsentwicklung günstig dar. Die Bewertungsaufwendungen des Vorjahres konnten wie erwartet durch Zuschreibungen teilweise zurückgenommen werden. Zusätzlich führten realisierte Gewinne aus fälligen Schuldverschreibungen zu einem positiven Bewertungsergebnis aus Wertpapieren von insgesamt 3,2 Mio. EUR. Sonstige Bewertungen waren von untergeordneter Bedeutung. Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 zulasten des Verwaltungsaufwandes eine Rückstellung in Höhe von 1,3 Mio. EUR gebildet, die in der Systematik des Betriebsvergleichs im neutralen Aufwand ausgewiesen ist. Das insgesamt negative neutrale Ergebnis von 1,2 Mio. EUR wurde im Wesentlichen von der Bildung dieser Rückstellung geprägt.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 0,9 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 1,3 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Entwicklung ist auf eine Normalisierung der Geschäftslage nach dem von Bewertungsaufwendungen geprägten Jahresergebnis 2022 zurückzuführen.

Vor dem Hintergrund des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen sind überwiegend eingetroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,13 %.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir den Geschäftsverlauf des Jahres 2023 insgesamt als gut. Infolge der gestiegenen Zinsen in Verbindung mit stark gestiegenen Baukosten und hohen Immobilienpreisen war die Entwicklung im Kreditgeschäft dagegen nicht zufriedenstellend.

Mit der Ertragsentwicklung konnten wir an frühere Jahre anknüpfen, da gestiegene Zins- und Provisionsüberschüsse den Anstieg des Verwaltungsaufwands übertroffen haben. In Verbindung mit der weiterhin moderaten Kreditrisikovorsorge konnten wir unser wirtschaftliches Eigenkapital stärken.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur und unter Berücksichtigung einer Überprüfung und Anpassung im Jahresverlauf wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 159,2 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 110,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde zum 31.12.2023 das Teillimit für Spreadrisiken einmalig überschritten.

Im Vorfeld wurde bereits für das Jahr 2024 die Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen Spread- und Zinsänderungsrisiken beschlossen und mit einem Gesamtlimit für Marktpreisrisiken belegt. Vor diesem Hintergrund haben wir zunächst auf weitere Maßnahmen verzichtet. Die bereitgestellten Limite reichten ansonsten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Einzelne Limite wurden wegen unterjähriger Entwicklungen im Jahresverlauf angepasst.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden aktuell keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 13,0 7,1 54,3
Eigengeschäft 3,0 1,4 45,7
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 65,0 48,3 74,3
Spreadrisiko 5,0 7,6 152,4
Beteiligungsrisiko 3,0 2,2 72,3
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 15,5 8,8 56,8
Operationelles Risiko 5,5 4,4 79,4
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko: 110,0 79,7 72,4

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zu Steuerungszwecken keine derivativen Finanzinstrumente ein.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Stressereignissen die Risikotragfähigkeit jederzeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter des Bereichs Risikomanagement wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter Risikomanagement. Unterstellt ist er dem Vorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands,

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen,

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung,

interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung,

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können,

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung,

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View",

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich wie folgt:

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Unternehmen und Selbständige 302,3 298,4
Privatkundenkredite 195,2 219,4
Öffentliche Haushalte 7,7 13,4
Sonstige 0,0 0,1
Gesamt 505,2 531,3

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 59,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 38,6 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 13,2 % die Ausleihungen an die Branche "Dienstleistungen für Unternehmen" sowie Ausleihungen mit 11,8 % an die Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen".

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 44,5 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,5 Mio. EUR, 38,8 % des Gesamtkreditvolumens auf Kreditengagements zwischen 0,5 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR und 16,7 % des Gesamtkreditvolumens auf Kreditengagements über 5,0 Mio. EUR.

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zur bonitätsmäßigen Klassifizierung der Kundenkredite verwendet die Sparkasse vorrangig die Ratingverfahren der S-Finanzgruppe (Sparkassen-Standardrating, Immobiliengeschäfts-Rating, Kunden-Kompakt-Rating und Landesbankenrating). Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur bezogen auf das geratete Kreditvolumen:

Anteil
in %
Ratingklassen 2023 2022
1 bis 8 88,9 91,4
9 bis 12 8,9 6,4
13 bis 15 0,8 0,8
16 bis 18 0,9 1,4

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in Form von Branchenkonzentration bei den Branchen "Dienstleistungen für Unternehmen" sowie "Grundstücks- und Wohnungswesen". Weitere Risikokonzentrationen bestehen aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes und im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 635,6 235,4 140,7 8,4 721,9
Rückstellungen 0,0 353,4 0,0 0,0 353,4
Pauschalwertberichtigungen 1.132,7 0,0 0,0 0,0 1.132,7
Pauschale Rückstellungen 108,1 0,0 0,0 0,0 108,1
Gesamt 1.876,4 588,8 140,7 8,4 2.316,1

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund höherer Neubildungen und Erhöhungen im Vergleich zu den Auflösungen.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite),

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen,

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektivemit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View".

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen (Buchwert) von 173,8 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (128,5 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (33,0 Mio. EUR), sonstige Investmentfonds (12,3 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+
in Mio. EUR
Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB-
in Mio. EUR
Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB-
in Mio. EUR
B1 bis C / B+ bis C
in Mio. EUR
Ausfall
in Mio. EUR
Ungeratet
in Mio. EUR
31.12.2023 128,5 0,0 0,0 0,0 0,0 45,4
31.12.2022 108,5 0,0 0,0 0,0 0,0 45,7

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor.

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 81,9 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Banksteuerungsausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis,

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR",

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019,

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

Die Steuerung von Zinsänderungsrisiken erfolgt ausschließlich durch bilanzwirksame Instrumente. Derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps werden nicht eingesetzt.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -30.341 34.903
in % der Eigenmittel -21,9 25,2

Konzentrationen bestehen in folgenden Bereichen:

Hoher Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse,

Hoher Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse.

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte unterjährig zu gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR",

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands für die Verbundbeteiligungen,

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt,

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Expertenschätzung auf Marktindizes,

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen.

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
Strategische Beteiligungen 8.671
Funktionsbeteiligungen -
Kapitalbeteiligungen -

Das Beteiligungsportfolio besteht ausschließlich aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Konzentrationen sind im Beteiligungsportfolio durch den hohen Anteil am RSGV gegeben.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR,

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR),

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz,

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur,

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung,

Tägliche Disposition der laufenden Konten,

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation,

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans,

Erstellung einer Refinanzierungsplanung,

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR".

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt im Risikofall zum 31. Dezember 2023 20 Monate.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgenden Bereichen:

Hoher Anteil von lediglich kurzfristig gebundenen Bilanzpassiva als Hauptrefinanzierungsquelle,

Hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien",

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank,

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren",

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

Sonstige Risiken

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen. Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. EUR besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Für dieses Risiko hat die Sparkasse in den Vorjahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge gebildet.

Über das vorgenannte Risiko hinausgehende sonstige Risiken von Bedeutung für die Ertrags- und Risikolage sind nach unserer Einschätzung derzeit nicht erkennbar.

Chancenbericht

Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.

Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir, sofern sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder positiv entwickeln, vor allem nutzen, indem wir künftig insbesondere das Eigenanlagenportfolio weiter ausbauen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Gemäß unseren internen Risikoberichten bewegten sich die Risiken im Jahr 2023 innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Risikotragfähigkeitslimits. Zum Bilanzstichtag wurde das speziell für Spreadrisiken vergebene Limit überschritten. Auf Maßnahmen wurde verzichtet. Limitanpassungen ergaben sich aufgrund von neuen Parametern im Marktpreisrisiko sowie in Folge einer unterjährigen Überprüfung der Ergebnisse der Risikoinventur. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 72,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) oder im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Da unser Risikodeckungspotential die eingegangenen Risiken deutlich übersteigt und sich dies auf Basis unserer Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage insgesamt als günstig.

PROGNOSEBERICHT

Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.

Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen ein Anstieg der Renditen festzustellen

Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,46 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einer Geschäftsentwicklung unseres Kundenkreditgeschäftes auf dem aktuellen Niveau ohne besondere Wachstumsimpulse. Die Kreditnachfrage wird weiterhin gedämpft durch das gestiegene Zinsniveau sowie das hohe Preisniveau bei Immobilien.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der schwachen konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 eine stabile Einlagenentwicklung.

Wir gehen davon aus, dass sich die Trends des Jahres 2023 fortsetzen werden und rechnen mit deutlich rückläufigen täglich fälligen Einlagen bei gleichzeitigem Wachstum von Einlagen mit fester Laufzeit und befristeten Zinsvereinbarungen. Bilanzneutrale Wertpapierprodukte bleiben weiterhin ein wesentlicher Bestandteil in der Kundenberatung.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr eine gleichbleibende Entwicklung.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 - vor allem bei der Vermittlung von Produkten unserer Verbundpartner - von einer stabilen Entwicklung aus.

Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2024 sind keine größeren Investitionen geplant.

Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassen Finanzgruppe rechnen wir aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus aus dem Kundenkredit- und Einlagengeschäft mit einem deutlich steigenden Zinsüberschuss. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Wettbewerbs- und Zinsentwicklung kann die Zunahme des Zinsüberschusses auch niedriger ausfallen als aktuell angenommen. Auch die schwache Kreditnachfrage kann eine dämpfende Wirkung auf den Zinsüberschuss entfalten.

Der Provisionsüberschuss wird sich nach unseren Annahmen auf dem Niveau des Jahres 2023 bewegen.

Auf Basis unserer Aufwandsplanung erwarten wir, dass der Verwaltungsaufwand in etwa gleichbleiben wird. Die Mitarbeiterzahl wird sich nur geringfügig verändern. Trotz tariflich bedingter Kostensteigerungen wird sich der Personalaufwand stabil entwickeln. Für den Sachaufwand gehen wir aufgrund von Sondereffekten im Jahr 2023 von einem leichten Rückgang aus.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein deutlich steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung von circa 1,20 % auf Grundlage einer erwarteten jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von rund 767 Mio. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir eine Belastung leicht über dem Niveau des Vorjahres.

Bei den eigenen festverzinslichen Wertpapieren erwarten wir für 2024 nach den zinsbedingten Wertkorrekturen des Jahres 2022 eine weitere Wertaufholung und damit ein positives Bewertungsergebnis. Dieses wird jedoch erheblich niedriger sein als das positive Bewertungsergebnis des Jahres 2023, in welchem bereits ein hoher Anteil der Wertaufholung verbucht werden konnte. Darüber hinaus gehen wir für unser Wertpapierportfolio aufgrund der konservativen Anlagepolitik nicht von wesentlichen bonitäts- und liquiditätsbedingten Bewertungsmaßnahmen aus. Das sonstige Bewertungsergebnis bildet das aus direkten sowie indirekten Beteiligungen an Unternehmen der S-Finanzgruppe bestehende Beteiligungsportfolio der Sparkasse ab und ist von untergeordneter Bedeutung.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung wird sich gegenüber dem Vorjahreswert geringfügig verringern.

Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage eine Steigerung von etwa 4 %. Die Gesamtkapitalquote nach der CRR wird sich nach den bisherigen Planungen auf etwa 30 % erhöhen und damit erheblich über den aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapital- und Systemrisikopuffer) liegen.

Gesamtaussage

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Auf Basis unserer Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Wermelskirchen, den 18. März 2024

Der Vorstand

Jahnke

Schumacher

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Stadtsparkasse Wermelskirchen
Sitz Telegrafenstr. 5-9, 42929 Wermelskirchen
eingetragen beim Amtsgericht Register Nr. Köln A 15991
Land Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Köln

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. EUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 4.738.312,94 4.833
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 15.314.449,90 32.798
20.052.762,84 37.631
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen -,-- -
b) Wechsel -,-- -
-,-- -
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 13.743.445,88 15.940
b) andere Forderungen 28.129.480,15 12.530
41.872.926,03 28.469
4. Forderungen an Kunden 507.920.340,83 528.098
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 256.082.280,71 Euro (250.503)
Kommunalkredite 17.282.688,96 Euro (16.494)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -.- Euro (-)
ab) von anderen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -.- Euro (-)
-,-- -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 4.921.721,86 4.823
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 4.921.721,86 Euro (4.823)
bb) von anderen Emittenten 124.656.760,55 104.151
129.578.482,41 108.975
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 74.747.501,88 Euro (68.486)
c) eigene Schuldverschreibungen -,-- -
Nennbetrag -.- Euro (-)
129.578.482,41 108.975
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 45.352.555,20 45.688
6a. Handelsbestand -,-- -
7. Beteiligungen 8.670.603,74 8.680
darunter:
an Kreditinstituten -.- Euro (-)
an Finanzdienstleistunqsinstituten -.- Euro (-)
an Wertpapierinstituten -.- Euro (-)
s. Anteile an verbundenen Unternehmen -,-- -
darunter:
an Kreditinstituten -.- Euro (-)
an Finanzdienstleistunqsinstituten -.- Euro (-)
an Wertpapierinstituten -.- Euro (-)
a. Treuhandvermögen 4.010.514,88 4.392
darunter:
Treuhandkredite 4.010.514,88 Euro (4.392)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch -,-- -
ii. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -,-- -
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten -,-- -
c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- -
d) geleistete Anzahlungen -,-- -
-,-- -
12. Sachanlagen 1.516.439,07 1.611
13. Sonstige Vermögensgegenstände 4.318.109,01 1.613
14. Rechnungsabgrenzungsposten 35.136,01 36
Summe der Aktiva 763.327.870,02 765.191

Passivseite

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig -,-- -
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 30.559.434.40 38.494
30.559.434.40 38.494
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 114.341.814.36 132.974
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 50.592.208.80 56.084
164.934.023.16 189.058
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 329.526.019.16 368.795
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 75.502.219.35 8.493
405.028.238.51 377.289
569.962.261.67 566.346
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen -,-- -
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- -
darunter:
Geldmarktpapiere -,-- Euro (-)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf -,-- Euro (-)
-,-- -
3a. Handelsbestand -,-- -
4. Treuhandverbindlichkeiten 4.010.514.88 4.392
darunter:
Treuhandkredite 4.010.514.88 Euro (4.392)
s. Sonstige Verbindlichkeiten 380.184.24 145
6. Rechnungsabgrenzungsposten 8.077.56 11
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 12.811.082.00 12.302
b) Steuerrückstellungen 38.168.80 928
c) andere Rückstellungen 3.163.323.91 2.049
16.012.574.71 15.279
8. (weggefallen) -,-- -
a. Nachrangige Verbindlichkeiten -,-- -
10. Genussrechtskapital -,-- -
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig -,-- Euro (-)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 100.725.000.00 99.825
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital -,-- -
b) Kapitalrücklage -,-- -
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 40.699.871.49 39.728
cb) andere Rücklagen -,-- -
40.699.871.49 39.728
d) Bilanzgewinn 969.951.07 972
41.669.822.56 40.700
Summe der Passiva 763.327.870.02 765.191
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln -,-- -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 7.739.300.75 10.862
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -,-- -
7.739.300.75 10.862
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften -,-- -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 23.344.108.98 37.738
23.344.108.98 37.738

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Euro Euro Euro 1.1.-31.12.2022
Tsd. EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 13.180.334,45 10.838
darunter:
abgesetzte negative Zinsen aus Geldanlagen -,-- Euro (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 939.293,78 814
14.119.628,23 11.652
2. Zinsaufwendungen 1.664.158,26 357
darunter:
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,12 Euro (0)
abgesetzte positive Zinsen aus Geldaufnahmen 2.401,16 Euro (317)
12.455.469,97 11.295
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 962.523,44 644
b) Beteiligungen 272.309,91 216
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen - -- -
1.234.833,35 860
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen - -- -
5. Provisionserträge 5.806.366,65 5.723
6. Provisionsaufwendungen 199.201,81 414
5.607.164,84 5.309
7. Nettoertrag des Handelsbestands - -- -
8. Sonstige betriebliche Erträge 441.398,80 989
darunter:
aus der Abzinsung von Rückstellungen 91.690,50 Euro (3)
9. (weggefallen) - -- -
19.738.866,96 18.453
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 5.733.580,86 5.598
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.108.982,86 3.237
7.842.563,72 8.836
darunter: für Alters-Versorgung 1.113.421,33 Euro (2.234)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 5.106.449,92 3.775
12.949.013,64 12.610
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 184.403,73 186
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen darunter: 456.619,83 513
aus der Fremdwährungsumrechnung 10,18 Euro (0)
aus der Aufzinsung 228.076,06 Euro von Rückstellungen (371)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.363.710,84 3.248
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft -,-- -
2.363.710,84 3.248
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere - -- -
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 157.542,48 8
157.542,48 8
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme - -- -
18. Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 900.000,00 125
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 3.042.661,40 1.779
20. Außerordentliche Erträge - -- -
21. Außerordentliche Aufwendungen - -- -
22. Auflerordentliches Ergebnis - -- -
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.052.153,86 789
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 20.556,47 18
2.072.710,33 807
25. Jahresüberschuss 969.951,07 972
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr - -- -
969.951,07 972
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage - -- -
b) aus anderen Rücklagen - -- -
- -- -
969.951,07 972
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage - -- -
b) in andere Rücklagen - -- -
- -- -
29. Bilanzgewinn 969.951,07 972

Anhang zum Jahresabschluss

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Fälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung un- oder unterverzinslich waren.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Mit Blick auf die derzeitige konjunkturelle Lage und deren mögliche Auswirkungen auf die Kreditrisiken haben wir aus kaufmännischer Vorsicht auf eine nach dem Ergebnis unserer Berechnung mögliche Minderung der Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,2 Mio. € verzichtet und den zum 31.12.2022 ermittelten höheren Betrag angesetzt.

Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute getroffen.

Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus an eine Mindesthaltefrist gekoppelte Rücknahmeabschläge auf den Rücknahmepreis für Anteile an offenen Immobilienfonds vereinbart wurden, haben wir diese bei Immobilienfonds der Liquiditätsreserve bei der Wertermittlung berücksichtigt.

Beteiligungen

Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Ausstehende Verpflichtungen zur Leistung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlageverpflichtungen wurden dann aktiviert, wenn sie am Bilanzstichtag bereits eingefordert wurden. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10 nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 € werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis 800 € werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände über 800 € werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten wurden im Berichtsjahr erstmalig bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft im Zinsergebnis sowie für Rückstellungen aus dem Nicht-Bankgeschäft im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Erfolge aus einer geänderten Schätzung der Laufzeit werden in dem Posten erfasst, in dem die Ersterfassung des abgezinsten Erfüllungsbetrages erfolgte. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen für Rückstellungen aus dem Bankgeschäft sowie im sonstigen betrieblichen Aufwand für Rückstellungen aus dem Nicht-Bankgeschäft aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % sowie Rentensteigerungen von 2,5 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Für Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde für das Jahr 2024 eine pauschale Steigerung von 9,0 % angenommen. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Für Abfindungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen wurden die Rückstellungen zu Lasten des Personalaufwands gebildet.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten in Höhe des eigenen Credit Spreads, Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen. Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der Zinsstrukturkurve für Zinsswapgeschäfte unter Banken am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in € umgerechnet. Am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelte Termingeschäfte bestanden nicht.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei diesen besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Währungspositionen von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten beträgt jeweils 26 Tsd. €.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
Forderungen an die eigene Girozentrale 16.236 18.451
Nachrangige Forderungen 2.513 2.513

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
Tsd. €
Börsennotiert 86.501
Nicht börsennotiert 43.077

Alle in diesem Posten erfassten Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zugeordnet.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse ist alleinige Anteilsinhaberin an folgendem inländischen Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).

Investmentfonds
(in Mio. €)
Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttung in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
Spezialfonds 33,0 36,5 3,5 0,7 ja 0,0

Es handelt sich um einen Mischfonds mit internationaler Ausrichtung. Ziel ist die Erwirtschaftung einer regelmäßigen Rendite.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
Tsd. €
Börsennotiert 0
Nicht börsennotiert 5.845

Alle in diesem Posten erfassten Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zugeordnet.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
in Mio. €
Jahresergebnis
in Mio. €
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Düsseldorf 0,40 914,3 k. A.
(31.12.2022)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. €
im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 897
Betriebs- und Geschäftsausstattung 573

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelpositionen enthalten:

31.12.2023
Tsd. €
Steuererstattungsansprüche für das Jahr 2023 (KöSt, SolZ, GewSt) 442
Steuererstattungsansprüche für vorangegangene Jahre (KöSt, SolZ, GewSt) 2.312
Aus einer Bargeldabgabe über den Jahreswechsel hinaus bestehende Forderung 1.459

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 0 5.032

Für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 30.559 Tsd. € als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
Tsd. €
31.12.2022
Tsd. €
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 8 11

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 140 Tsd. €.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in den Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 1 - Zinserträge

In diesem Posten sind periodenfremde Erträge in Höhe von 7 Tsd. € aus vereinnahmten Vorfälligkeitsentgelten enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

Dieser Posten enthält Erträge in Höhe von 152 Tsd. € aus der Auflösung von Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erfüllt werden müssen.

SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in Tsd. €)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen 445 0 15.000 12.499 --- ---
4. Forderungen an Kunden 8.623 29.301 128.403 334.947 6.528 ---
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere --- --- --- --- --- 43.532
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 604 1.751 9.377 18.827 --- ---
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 433 45.459 4.687 0 --- ---
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 34.353 25.007 15.850 36 --- ---

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,8 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppe von Vermögensgegenständen und Schulden: Eigene Wertpapiere, Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen von Fonds. Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Stadtsparkasse Wermelskirchen hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 4,6 Mio. € im Geschäftsjahr 2023 0,4 Mio. €.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 14,1 Mio. €.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018 G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestandes), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1% zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestandes (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03% an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. € und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. € zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. € besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (0,42 %). Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b.a.w. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 1,9 Mio. € in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr 2023 wurden für den Abschlussprüfer Honorare in Höhe von insgesamt 261 Tsd. € erfasst. Diese entfielen mit 248 Tsd. € auf Abschlussprüfungsleistungen sowie mit 13 Tsd. € auf andere Bestätigungsleistungen.

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Grundlage für die Bezüge sind die Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen wegen des bevorstehenden Eintritts in den Ruhestand Anschlussdienstverträge mit einer Laufzeit von einem Jahr und vier Monaten bzw. einer auf zwei Jahre verkürzten Laufzeit. Neben der Festvergütung kann dem Mitglied des Vorstandes als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15% des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Jahnke 340 Tsd. € Festvergütung gezahlt. Darüber hinaus erhielt er sonstige Vergütungen von 6 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2023 wurde dem Vorstandsmitglied Herrn Schumacher 290 Tsd. € Festvergütung gezahlt. Darüber hinaus erhielt er sonstige Vergütungen von 6 Tsd. €. Die sonstigen Vergütungen betreffen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Jahnke beträgt dann 55% und der von Herrn Schumacher wegen der verkürzten Vertragslaufzeit aufgrund des gewünschten früheren Renteneintritts 46% der festen Bezüge. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Erreichen des vereinbarten Datums der Vertragsbeendigung zum 31.05.2025 wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Der Barwert der Pensionsansprüche von Herrn Jahnke beläuft sich zum 31.12.2023 auf 5.516 Tsd. €. Im Jahr 2023 wurden der Pensionsrückstellung 344 Tsd. € zugeführt. Der Barwert der Pensionsansprüche von Herrn Schumacher beläuft sich zum 31.12.2023 auf 3.897 Tsd. €. Im Jahr 2023 wurden der Pensionsrückstellung 203 Tsd. € zugeführt.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wird für ihre Tätigkeit in dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschließlich seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss) ein Sitzungsgeld von 275 € je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die zum Jahresbeginn amtierenden ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Tätigkeit im Verwaltungsrat einen Pauschalbetrag von 1.100 € pro Jahr. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. Sofern Verwaltungsratsmitglieder umsatzsteuerpflichtig sind, wurden die genannten Bezüge zuzüglich 19% Umsatzsteuer gezahlt.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name Tsd. €
Arab, Mohamed 2,2
Bilstein, Jochen 2,2
Fleschenberg, Martin 6,1
Galonska, Norbert 3,3
Glauner, Peter 3,0
Güntermann, Anja 2,3
Kaluscha, Frank 2,2
Klicki, Nicole 2,2
Krause, Heike 2,5
Rehse, Dagmar 0,3
Schmitz, Philipp 2,2
Schneider, Michael 3,9
Weber, Björn 2,2
Wilke, Karl-Heinz 2,5

insgesamt: 37,0 Tsd. € (inkl. 1,0 Tsd. € Umsatzsteueranteile)

Gesamtbezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

Für die früheren Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 345 Tsd. € gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von 3.166 Tsd. €.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstandes zum 31.12.2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 335 Tsd. € und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 5.241 Tsd. € gewährt.

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 60 63
Teilzeit- und Ultimokräfte 37 35
97 98
Auszubildende 10 10
Insgesamt 107 108

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende ist Mitglied des Aufsichtsrates der Provinzial Versicherung AG, der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG sowie der Provinzial Nord Brandkasse AG. Ferner ist er Mitglied des Verwaltungsrates der LBS Landesbausparkasse NordWest.

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die nicht aus dem Jahresabschluss ersichtlichen offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden auf der Internetseite der Sparkasse (www.sparkasse-wermelskirchen.de) unter der Rubrik Preise und Hinweise / Preise und Leistungen / Offenlegungsbericht veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Vorsitzendes Mitglied: Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds:
Martin Fleschenberg, Selbst. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 1. Stellvertreter: Norbert Galonska
2. Stellvertreter: Frank Kaluscha
Mitglieder: Stellvertreter:
Mohamed Arab, Sparkassenangestellter Andrea vom Stein, Sparkassenangestellte
Jochen Bilstein, Pensionär Petra Weber, Sekretärin
Norbert Galonska, Pensionär Daniel Wieneke, Kreiskämmerer
Peter Glauner, Prokurist Oliver Platt, Geschäftsführer
Anja Güntermann, Beratungsstellenleiterin Lohnsteuerhilfeverein Dagmar Rehse, Geschäftsführerin
Frank Kaluscha, Lehrer Dr. Heiko Faubel, Rentner (bis 26.03.2023)
Ulrike Schorn-Kussi, Pensionärin (seit 27.03.2023)
Nicole Klicki, IT-Projektmanagerin Benjamin Schmidt, Fraktionsgeschäftsführer
Heike Krause, Verwaltungsangestellte Dirk Schröder, Teamleiter Druck- und Versandzentrum
Philipp Schmitz, IT-Leiter Kevin Felten, Personalleiter
Michael Schneider, Selbständiger Kaufmann Tobias Bösenberg, Bestatter
Björn Weber, Sparkassenangestellter David Zahn, Sparkassenangestellter (bis 30.06.2023)
Sebastian Radig, Sparkassenangestellter (seit 01.07.2023)
Karl-Heinz Wilke, Kaufmännischer Angestellter Dr. Bernhard Meiski, Rechtsanwalt

Frau Bürgermeisterin Marion Lück nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates in ihrer Funktion als Hauptverwaltungsbeamtin teil.

Vorstand

Rainer Jahnke Vorsitzender
Hans-Jörg Schumacher

 

Wermelskirchen, den 5. März 2024

Der Vorstand

Jahnke

Schumacher

Anlage Anlagenspiegel

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in €) *

Sachanlagen Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungs- / Herstellungskosten Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 1.487,50 13.422.393,55
Zugänge 0,00 95.386,23
Abgänge 0,00 93.346,71
Umbuchungen 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 1.487,50 13.424.433,07
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 1.487,50 11.811.292,48
Abschreibungen im Geschäftsjahr 0,00 184.403,73
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0,00 0,00
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen 0,00 0,00
im Zusammenhang mit Abgängen 0,00 87.702,21
im Zusammenhang mit Umbuchungen 0,00 0,00
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 1.487,50 11.907.994,00
Buchwerte Stand am 01.01. des Geschäftsjahres 0,00 1.611.101,07
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 0,00 1.516.439,07

* ohne anteilige Zinsen

Der Bilanzwert der Beteiligungen verminderte sich wegen eines Abgangs von 72.800,00 € und eines Zugangs von 63.879,00 € um insgesamt 8.921,00 € und beträgt zum 31.12. des Geschäftsjahres 8.670.603,74 €. Der Bilanzwert der Sonstigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beträgt zum 31.12. des Geschäftsjahres unverändert 6.150,00 €.

ANLAGE ZUM JAHRESABSCHLUSS GEMÄSS § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Stadtsparkasse Wermelskirchen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Stadtsparkasse Wermelskirchen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Stadtsparkasse Wermelskirchen definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge / Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 19.739 Tsd. €.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 81.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.043 Tsd. €. Die Steuern auf den Gewinn betragen 2.052 Tsd. €. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Stadtsparkasse Wermelskirchen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtsparkasse Wermelskirchen (im Folgenden "Sparkasse"), Wermelskirchen

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europa-rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Einen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt stellt die Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft dar:

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 507,9 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 67 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 31,1 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandards IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt Angaben und Erläuterungen zur Bilanz) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt Adressenrisiko im Kundengeschäft).

C. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

D. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

E. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung der Vorgaben des § 84 WpHG zur Vermögensverwahrung und zu Finanzsicherheiten i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW,

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel.

F. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jörg Theemann.

 

Düsseldorf, 30. April 2024

Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

gez.

Theemann, Wirtschaftsprüfer

Simon Verbandsprüfer

Gewinnverwendungsbeschluss vom 01.07.2024

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt Kenntnis vom Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen und beschließt, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 969.951,07 € so zu verwenden, dass er in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c) SpkG NW eingestellt wird; eine Verwendung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b) und d) SpkG NW (Ausschüttung oder Gewinnvortrag) erfolgt nicht.

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