Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 3424
Eingetragen
17.7.2000
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin: - Herstellung und Behandlung von Baustoffen und Rohstoffen aller Art - Betreiben von Recyclinganlagen, Abfallsortieranlagen, Bodenverwertungsanlagen - Holzaufbereitungsanlagen sowie Kompostieranlagen oder gleichgestellte Anlagen - Verarbeitung von Bunt- und Edelmetallen - Verwerten von zugelassenen Abfallströmen - Handel, Lagerung, Behandlung -Verwertung und Entsorgung aller mit dem Betreiben o.g. Anlagen verbundenen Stoffströme - Handeln und vermitteln aller Abfallschlüsselnummern des europäischen Abfallverzeichnisses.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Cristinel-Florin Ficard
Sögel
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EAV GmbH

Möser

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 79.619,00 85.751,36
I. Sachanlagen 79.618,00 85.750,36
II. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 564.078,85 501.787,29
I. Vorräte 109.511,08 102.114,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 339.640,69 322.960,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 37.408,76 100.352,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 114.927,08 76.712,67
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 546.127,15 372.648,68
Aktiva 1.189.825,00 960.187,33

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. eingefordertes Kapital 12.782,30 12.782,30
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.217,70 -12.217,70
II. Kapitalrücklage 28.000,00 28.000,00
III. Verlustvortrag 413.430,98 429.370,88
IV. Jahresfehlbetrag 173.478,47 -15.939,90
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 546.127,15 372.648,68
B. Rückstellungen 8.500,00 16.423,45
C. Verbindlichkeiten 1.181.325,00 943.763,88
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 981.114,33 749.688,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 190.550,00 184.655,00
Passiva 1.189.825,00 960.187,33

Anhang

ZUM JAHRESABSCHLUSS 2021

1. Allgemeine Angaben

Die EAV GmbH mit Sitz in Möser OT Körbelitz wurde am 13.03.2000 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendalunter der Nummer 3424 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet.

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 ("GWG") wurden im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Erzeugnisse und fertige mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wie zum Anlagevermögen erläutert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nominalwert angesetzt.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.




Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit



bis zu 1 Jahr
von mehr als
von mehr als




1 Jahr
5 Jahren






1.
Verbindlichkeiten gegenüber



Kreditinstituten
0,00
0,00
0,00

Vorjahr

0,00
0,00
0,00
2.
Verbindlichkeiten aus




Lieferungen und Leistungen
498.929,98
0,00
0,00

Vorjahr

264.861,95
0,00
0,00
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
682.395,02
0,00
0,00

Vorjahr

677.113,51
0,00
0,00

Insgesamt

1.181.325,00
0,00
0,00

Vorjahr

941.975,46
0,00
0,00



4. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.
5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Herr Jens Kahlert war im Berichtsjahr zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" i.H.v. € 546.127,15. Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet. Da aber Rangrücktrittserklärungen vorliegen und die Geschäftsführung der Gesellschaft von einer positiven Unternehmensfortführung ausgehen, liegt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses kein Insolvenztatbestand im Sinne der Insolvenzordnung vor.

Magdeburg, den 28.06.2022
....................................(Jens Kahlert)

BESCHEINIGUNG

Wir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der
EAV GmbH

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater­kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" i.H.v. € 546.127,15. Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet. Da aber Rangrücktrittserklärungen vorliegen und die Geschäftsführung der Gesellschaft von einer positiven Unternehmensfortführung ausgehen, liegt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses kein Insolvenztatbestand im Sinne der Insolvenzordnung vor.

Magdeburg, den 28.06.2022

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2022 festgestellt.

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