Kuhre Erdbau GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 5951
Eingetragen
1.8.1990
Branche
Bau von StraßenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Bahnverkehrsstrecken
Gegenstand
Die Durchführung von Erdarbeiten und der Straßenbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kuhre Erdbau GmbH

Herzebrock-Clarholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 640.326,00 1.129.283,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 832,50 1.582,00
II. Sachanlagen 154.343,50 212.551,00
III. Finanzanlagen 485.150,00 915.150,00
B. Umlaufvermögen 2.894.289,86 3.042.110,96
I. Vorräte 2.141.621,02 2.380.525,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 752.668,84 513.076,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -554.541,10 -303.417,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   148.508,96
Aktiva 3.534.615,86 4.171.393,96

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 745.251,07 1.159.994,98
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.138.248,85 1.106.372,81
III. Jahresfehlbetrag 418.562,37 -28.057,58
B. Rückstellungen 46.845,00 30.898,00
C. Verbindlichkeiten 2.742.519,79 2.980.500,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.742.519,79 2.980.500,98
Summe Passiva 3.534.615,86 4.171.393,96

Anhang

Allgemeine Angaben zur Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Kuhre Erdbau GmbH zum 31.12.2023 wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und wird beim Handelsregister Gütersloh unter der Nr. HRB 5951 geführt. Dabei ist das für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederungsschema für die Bilanz (§ 266 HGB) und die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) zugrunde gelegt worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

Angaben zu  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte entsprechend den in §§ 252 ff. HGB niedergelegten Grundsätzen.

Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde dabei, sowohl bei der Ausübung von Bewertungsmethoden als auch bei der Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten, beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Abschreibungssätze bewertet. Bei den Anschaffungskosten sind sowohl Nebenkosten als auch gewährte Skonti und Rabatte berücksichtigt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades bewertet. Für den Fertigstellungsgrad werden die geleisteten und geforderten, noch nicht erhaltenen Abschlagsrechnungen zu Grunde gelegt. Die Anforderung der Abschlagszahlungen erfolgt auf Basis von Masseermittlungen anhand des Bauabschnitts. Angesetzt wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Verwaltungskosten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet. Für allgemeine Verwendungsrisiken und geminderte Verwertbarkeit wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.

Der Wertansatz für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zu Anschaffungskosten. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend erfasst.

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet.

Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert bilanziert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit dem Nettorechnungsbetrag erfasst. Sofern Kürzungen bei Zahlungen erfolgten, wurden diese abgezogen.
Grundlage für den Rechnungsbetrag sind die vertraglichen Vereinbarungen, wonach Teilleistungen lt. Bearbeitungsstand des Auftrages abgerechnet werden.

Angaben zur Bilanz

Das Anlagevermögen haben wir in Form eines Anlagespiegels in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.

Das Stammkapital beträgt € 25.564,59 und ist voll eingezahlt.

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:

Verbindlichkeiten zum 31.12.2023

   davon mit einer Restlaufzeit


in TEUR
bis 1 Jahr
 1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten
0,5
0,5
0,0
0,0
aus erhaltenen Anzahlungen
1459,4
1459,4
0,0
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
26,6
26,6
0,0
0,0
gegenüber verbundenen Unternehmen                  
                                1242,4
1242,4
0,0
0,0
gegenüber Gesellschafter
0,0
0,0
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
          13,6
13,6
0,0
0,0
gesamt
2742,5
2742,5
0,0
0,0



Für die finanzierten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht eine Sicherungsübereignung der angeschafften Vermögensgegenstände bei den einzelnen Kreditinstituten.

Im Rahmen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen im üblichen Rahmen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

Bezüglich der durch den Gesellschafter und fremdfinanzierten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bestehen Eigentumsvorbehalte.

Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 der Kaufmann Herr Dipl.-Ing. Hermann Kuhre, Herzebrock-Clarholz.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. die Geschäftsführung


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024 festgestellt.

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