lennartgehl.com GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Dr. Bültmann seit 22.2.2012 | Prokura |
Mario Dr. Weiss seit 18.2.2002 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 97.66% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GAIA AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 20231. Geschäftsgrundlagen 1.1. Geschäftstätigkeit Die GAIA AG (nachfolgend "GAIA", "die Gesellschaft" oder "wir") ist Anbieter von innovativen digitalen medizinischen Therapien. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (Deutschland) eingetragen. GAIA beschäftigte zum 31. Dezember 2023 196 (VJ: 162) Arbeitnehmer. Unsere digitalen Therapiesysteme sollen möglichst vielen Menschen schnellen, sicheren und unkomplizierten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ermöglichen. Es handelt sich um evidenzbasierte Software as a Service. Digitale medizinische Therapien sind Medizinprodukte mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht. International und national kooperiert GAIA in der F&E und der Vermarktung mit renommierten Partnern wie Universitäten oder Pharmaunternehmen. Das Unternehmen als einziges rein digitales Unternehmen ist Mitglied im vfa - dem Verband der innovativen Forschenden Pharmaindustrie. Seit Anfang 2022 ist GAIA nun auch mit einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf dem US-amerikanischen Markt vertreten. 1.2. Forschung und Entwicklung Unsere Forschung- und Entwicklungsaktivitäten sind darauf ausgerichtet, innovative Lösungen zu schaffen, mit denen Krankheiten behandelt und Gesundheit verbessert werden. Zusätzlich geht es darum, ärztliche Ressourcen zu schonen, um dem Bedarf an zusätzlicher Versorgung einer alternden Gesellschaft bei gleichzeitigem steigendem Mangel an Ärzten und Psychotherapeuten entgegenzuwirken. Die Wirksamkeit der digitalen Therapeutika wird in wissenschaftlichen Studien geprüft. Unsere F&E-Projekte fokussieren eine Vielzahl medizinischer, psychologischer und technologischer Themen. In allen Projekten kooperieren unsere eigenen Experten eng mit weltweit führenden Wissenschaftlern. Im Berichtsjahr haben wir unsere FuE-Aktivitäten im Bereich der DiGA weiter ausgebaut. Im BfArM-Verzeichnis sind nunmehr sieben Anwendungen aufgenommen. Mit dem digitalen Therapeutikum "priovi" ist uns ein weltweiter Durchbruch in der Therapie der Borderline Erkrankung gelungen. Borderline ist eine der schwersten und mit Medikamenten nicht zu therapierenden psychischen Erkrankungen. Die Wirksamkeit von priovi wurde in zwei grossen klinischen Studie nachgewiesen. Neben der kontinuierlichen Erweiterung unseres Portfolios steht im Fokus unserer Entwicklungsaktivitäten auch die laufende Verbesserung bestehender Produkte und Anwendungen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Geschäftsumfeld Die GAIA AG agiert in einem dynamischen n Umfeld: Der Gesundheitsmarkt unterliegt dem Einfluss von gesamtwirtschaftlichen Veränderungen und politischen Entwicklungen, einschließlich Änderungen in der Gesundheitspolitik. Zu den Trends zählen unter anderem die demografische Entwicklung, vor allem durch die steigende und alternde Bevölkerung sowie die Zunahme an chronischen Erkrankungen. Durch diese Entwicklung werden die Gesundheitssysteme weltweit vor Herausforderungen gestellt. Gleichwohl ergeben sich daraus Chancen, da die Anbieter im Gesundheitswesen durch Transformation die hohe Nachfrage mit kosteneffizienteren Lösungen bedienen müssen. Im Zuge der Digitalisierung und der Entwicklung der KI können Leistungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität günstiger erbracht werden. Digitale Lösungen können beispielsweise auch den Personalmangel, insbesondere in ländlichen Regionen abmildern. Insgesamt befindet sich der deutsche Gesundheitsmarkt derzeit an einem Wendepunkt, indem die Digitalisierung neue Ansätze in der Medizin ermöglicht. Von den Auswirkungen der Digitalisierung sind alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette betroffen. 2.2. Geschäftsverlauf und Lage 2.2.1 Ertragslage Das Rohergebnis steigerte sich von 11.138 T€ im Vorjahr auf 19.714 T€ im Berichtsjahr. Ursache hierfür waren vor allem die deutlich gestiegenen Umsatzerlöse über die Vertriebskanäle Digitale Gesundheitsanwendungen sowie Besondere Versorgung. Der Personalaufwand (8.691 T€; Vorjahr 8.460 T€) erhöhte sich um den damit im Berichtsjahr einhergegangenen Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl auf 173 (Vj: 158). Ebenfalls erhöhte sich aufgrund der Wachstumsstrategie und der damit einhergehenden Entwicklung und Vermarktung von DiGA der sonstige betriebliche Aufwand (2.962 T€, Vorjahr 2.318 T€). Der Jahresüberschuss betrug im Berichtsjahr 5.465 T€ (Vorjahr 580 T€). 2.2.2 Vermögens- und Finanzlage Die GAIA AG finanzierte sich auch im Berichtsjahr durch Eigenkapital. Die wesentlichen Bilanzposten stellen sich wie folgt dar: Aktiva
Der Anstieg der liquiden Mittel resultiert aus dem operativen Cash-Flow. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des im Berichtsjahr erzielten Jahresüberschusses erhöht. 2.3. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist solide. 3. Prognosebericht Für 2024 erwarten wir weiterhin eine positive Marktentwicklung, weitere Produkte werden die Forschungspipeline verlassen und es ist davon auszugehen, dass digitale Therapeutika an Bedeutung gewinnen werden. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden wir auch in 2024 weiter intensivieren. Insgesamt erwarten wir ein im Vergleich zum Berichtsjahr stabiles Ergebnis. 4. Chancen- und Risikobericht Die Zunahme chronischer Erkrankungen und der weiter voranschreitende Wandel des Gesundheitssystems bieten Chancen für die Entwicklung weiterer zukunftsfähiger digitaler Produkte und Projekte, insbesondere auch im außereuropäischen Raum. Gleichzeitig können sich aus Veränderungen und Entscheidungen im rechtlichen und regulatorischen Umfeld, dem disruptiven Marktumfeld sowie dem bestehenden Fachkräftemangel Risiken ergeben. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir vertretbare Risiken, die unsere Entwicklung beeinträchtigen oder unseren Bestand gefährden. 5. Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach §312 AktG Unsere Gesellschaft erhielt bei jedem der im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren.
Hamburg, den 16. Februar 2024 GAIA AG Der Vorstand gez. Dr. Mario Weiss BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der GAIA AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 82741), wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter den ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. In Hinsicht auf die Aktivierung der selbst geschaffenen Immateriellen Vermögensgegenstände wurde von dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB nur im Jahr 2012 Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (drei bis fünfzehn Jahren), angesetzt. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Vorräte wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Marktwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit den Nominalwerten angesetzt. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. B. Angaben in der Bilanz 1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Posten des Anlagevermögens sind mit ihren Nettobuchwerten ausgewiesen. Die Aufgliederung in Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie Wertberichtigungen entwickelte sich im Geschäftsjahr 202 3 wie folgt:
Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert. 2. Angaben zu Finanzanlagen Anteilsbesitz
Die Beteiligung an der gtm Gesellschaft für therapeutische und medizinische Leistungen mbH wurde im Berichtsjahr in Höhe von € 32.000,00 außerplanmäßig abgeschrieben, da die Gesellschaft zurzeit keine operative Geschäftstätigkeit ausübt. 3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 14.987,71 (Vorjahr € 0,00) enthalten. In den Sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 30.373,86 (Vorjahr € 57.373,94) enthalten. 4. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt € 50.900,00 und ist eingeteilt in 50.900 Stückaktien. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rückvergütungen aus dem Geschäftsfeld der DiGA sowie Personalrückstellungen. 6. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von € 1 08.157,89 (Vorjahr € 101.771,52) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von € 466,44 (Vorjahr € 2.520,81) enthalten. C. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB sind keine Angaben vorzunehmen. D. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 173 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Kapital Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. August 2012 um € 5.000,00 zur Durchführung von Optionsrechten bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Das bedingte Kapital beträgt zum 31. Dezember 202 3 € 4.480,00. Zum 31. Dezember 202 3 bestanden 670 Bezugsrechte gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG. 3. Vorstand und Aufsichtsrat Alleinvertretungsberechtigter Vorstand des Geschäftsjahres 202 3 war Herr Dr. Mario Weiss, Kaufmann, Hamburg. Die Angaben zu Vorstandsbezügen unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Herr Kai Peters (Vorsitzender), Kaufmann, London/Großbritannien, Herr Dr. Ulrich Kosciessa (Stellvertreter), Kaufmann, Pinneberg, Herr Stefan Treier, Kaufmann, Kobe/Japan, Herr Dr. Raimund Janke, Kaufmännischer Angestellter, Ummendorf. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von insgesamt T€ 248 und haben folgende Laufzeiten: Miet- und Leasingverpflichtungen
5. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, den 16 . Februar 202 4 gez. Dr. Mario Weiss Bericht des Aufsichtsratsder GAIA AGüber das Geschäftsjahr 2023 In dem Berichtszeitraum hat der Vorstand den Aufsichtsrat in- und außerhalb von Sitzungen ausführlich über die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft informiert. Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften und von besonderer Bedeutung waren, sind mit dem Vorstand eingehend erörtert und genehmigt worden. Gegenstand der Berichterstattung waren insbesondere die nationale und internationale Nachfragesituation für digitale Therapiesysteme, die Positionierung von GAIA in diesem Markt sowie die Geschäftsentwicklung im Rahmen der integrierten Versorgung. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 AktG beschlossen, eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten. In seinen beiden Sitzungen, die im Geschäftsjahr 2023 stattgefunden haben, hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand aktuelle Fragen der Geschäftspolitik, der Geschäftslage sowie der weiteren Entwicklung und Strategie der Gesellschaft beraten. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung überzeugt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Einbeziehung der Buchführung von dem Abschlussprüfer, der Hanseatische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und der Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Jahresabschluss ist in der Bilanzsitzung ausführlich mit dem Abschlussprüfer erörtert worden. Der Aufsichtsrat hat seinerseits den Jahresabschluss sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; er ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an. Dem vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (,Abhängigkeitsbericht') für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde vom Abschlussprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt, wonach die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht auch selbst geprüft. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands in dem Bericht und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für die Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
22. April 2024 gez. Kai Peters, Vorsitzender des Aufsichtsrats Einladung / TO HauptversammlungDie Hauptversammlung hat am 22. April 2024 beschlossen, vom Bilanzgewinn in Höhe von € 7.010.507,32 eine Dividende in Höhe von € 7.000.000,00 am 15. Mai 2024 an die Aktionäre auszuschütten. Der Gewinnvortrag in Höhe von € 10.507,32 wird auf neue Rechnung vorgetragen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem anliegenden Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürtzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt: An die GAIA AG, Hamburg, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GAIA AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GAIA AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, der Lagebericht für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr sowie die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung. Den Lagebericht haben wir darauf überprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt. Wir haben dabei auch geprüft, ob die Chancen und Risiken in der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Außerdem hat sich die Prüfung des Lageberichts darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet wurden. Die Prüfung hat sich nicht darauf erstreckt, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4 a HGB). Die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten internen Kontrollen und die der Abschlussprüferin gemachten Angaben liegen ebenso in der Verantwortung des Vorstands wie die Aufstellung von Abschluss und Lagebericht. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Ausgangspunkt unserer Prüfung bildete der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022. Wir haben die Prüfung im Februar und März 2024 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in unseren Büroräumen unter Anwendung der §§ 316 ff. HGB und der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Abschlussprüfung wurde u.a. durch eine Zwischenprüfung im Dezember 2023 vorbereitet. Das Ergebnis unserer Feststellungen haben wir im vorliegenden Bericht mitverarbeitet. Bei unserer Prüfung haben wir die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen, soweit geboten, beachtet. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. Der Prüfungsplanung und -durchführung lag ein risikoorientierter Prüfungsansatz zugrunde. In diesem Rahmen haben wir Art und Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen aus verschiedenen Faktoren abgeleitet. Wesentliche Determinanten waren die grundsätzliche Einschätzung des Unternehmensumfeldes (insb. branchenspezifische Faktoren) sowie Auskünfte der Unternehmensleitung über wesentliche Unternehmensziele und -strategien sowie Geschäftsrisiken (mandantenspezifische Faktoren). Ferner hatte unsere vorläufige Einschätzung der Lage des Unternehmens sowie die grundsätzliche Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Einfluss auf die Prüfungsplanung. Aus der Gesamtwürdigung dieser Faktoren haben wir eine Prüfungsstrategie entwickelt und Prüfungsschwerpunkte sowie Art und Umfang der Prüfungshandlungen, deren zeitliche Abfolge und den Mitarbeitereinsatz festgelegt. Art, Umfang und Ergebnis der im einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Diese Kenntnisse haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt.In den Bereichen, in denen die Unternehmensleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang unserer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analytischen Prüfungshandlungen. Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei der "GAIA" eingerichteten internen Kontrollen von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir die Untersuchung von Einzelvorgängen weitgehend eingeschränkt. Insbesondere bei Geschäftsvorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unseren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen der Gesellschaft in den Vordergrund. In den übrigen Bereichen haben wir im Wesentlichen Einzelfallprüfungen auf der Basis von Stichproben und analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Nach unserer Überprüfung kann das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ein Fehlerrisiko nicht ausschließen, da es aufgrund der Größe des Unternehmens nicht in gleicher Weise angelegt sein kann wie bei größeren Unternehmen. Aus diesem Risikobereich sowie den sonstigen bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende Prüfungsschwerpunkte: - Eigenkapital, insbesondere die Einhaltung aktienrechtlicher Anforderungen, - Identifizierung von Nahestehenden Personen sowie die richtige Abbildung von - Geschäftsvorfällen mit diesen, - Vorhandensein der Forderungen und Umsatzrealisierung inklusive periodengerechter Erfassung und Bildung des Passiven Rechnungsabgrenzungspostens, - Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen, insbesondere für Preisveränderungen bei den DiGAs - Vorhandensein der Flüssigen Mittel, - Bewertung der Finanzanlagen. Bei unserer Prüfung sind wir in Stichproben vorgegangen, die nicht nach mathematisch- statistischen Grundsätzen, sondern nach der entsprechenden Bedeutung der Kontrollsysteme und Geschäftsvorfälle ausgewählt wurden. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gesellschaft haben wir u.a. den Handelsregisterauszug, Lizenzverträge, Liefer- und Leistungsverträge, Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen und nahestehende Personen, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftspapiere eingesehen. Zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns Bankbestätigungen zum 31. Dezember 2023 zukommen lassen. Zur Überprüfung des Bestands und der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir in einem bestimmten Umfang Saldenbestätigung zum Abschlussstichtag eingeholt. Von der ordnungsgemäßen Erfassung der Bestände haben wir uns durch Einsicht in die Buchbestände am Abschlussstichtag überzeugt. Die Bestände sind von untergeordneter Bedeutung. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt. Zur Prüfung der steuerlichen Risiken haben wir Steuerberaterbestätigungen eingeholt. Der Vorstand und die von ihr benannten Auskunftspersonen haben bereitwillig alle Aufklärungen und Nachweise erbracht. Ergänzend hierzu hat uns der Vorstand in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Schulden sowie die erkennbaren Risiken berücksichtigt worden sind. Die Vollständigkeitserklärung haben wir nach Unterzeichnung durch den Vorstand zu unseren Akten genommen. 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsgemäß geführt. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen und internes Kontrollsystem) entsprechen nach unseren Feststellungen im gesamten Geschäftsjahr in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die aus den weiteren von uns geprüften Unterlagen gewonnenen Informationen führen aufgrund unserer Stichprobenprüfung zu einer ordnungsmäßigen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. b) Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist unmittelbar aus der Buchführung abgeleitet. Er geht nach unserer Prüfung von der uneingeschränkt bestätigten Bilanz zum 31. Dezember 2022 aus. Die Zahlen dieser Bilanz wurden zutreffend vorgetragen. Der Jahresabschluss ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Vermögens- und Schuldposten sind ordnungsgemäß nachgewiesen. Ergänzende Bestimmungen der Satzung waren nicht zu beachten. Die Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs wurden beachtet. Zur Bewertung ist zusammenfassend festzustellen, dass die Wertansätze der Vermögens- und Schuldposten ordnungsgemäß ermittelt wurden. Den am Abschlussstichtag bestehenden Risiken, die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Stetigkeitsgrundsatz wurde beachtet. Der Anhang enthält alle Angaben und Erläuterungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften gefordert werden. Bei der Berichterstattung im Anhang wurde von der Schutzklausel des § 286 HGB Gebrauch gemacht und Angaben zu den Vorstandsbezügen unterlassen. Die Inanspruchnahme der Schutzklausel ist nach dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zu beanstanden. Besondere Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich, soweit nicht im Anhang vermerkt, nach unseren Feststellungen nicht ergeben. c) Lagebericht Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften (vgl. IDW PS 450 n.F. (10.2021) Tz. 71). 5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses a) Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Weiterhin verweisen wir auf die zutreffenden Ausführungen zur Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Anhang (Anlage 3). b) Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage 3). Auf folgende Bewertungsgrundlagen weisen wir hin: Die GAIA schließt Verträge mit Unternehmen über exklusive Rechte zur Vermarktung von DiGAs (Digitale Gesundheitsanwendungen) innerhalb von definierten Gebieten ab. Die Lizenzerteilung stellt eine Zusage zur Gewährung eines Rechts auf Zugang zu geistigem Eigentum der GAIA dar. Die Zusage der GAIA besteht darin, dem Lizenznehmer ein Recht auf Nutzung ihres geistigen Eigentums - mit Stand (in Form und Funktion) zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung - einzuräumen. Dies bedeutet, dass der Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung bestimmen kann, wie dieser die Lizenz nutzt und den Nutzen aus den DiGAs ziehen kann. Vertraglich vereinbarte nicht rückzahlbare Zahlungen, die mit Abschluss der Verträge fällig werden, werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses realisiert und als Umsatzerlöse erfasst. Jährliche im Voraus vereinnahmte Zahlungen sowie aus der Einbuchung als Forderung realisierte Erträge für Service- und Handlingpauschalen werden über den Zeitraum ratierlich abgegrenzt und unter dem Posten Passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. 6. Ergebnis der Prüfung des Berichtes des Vorstandes über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) Der gemäß § 312 AktG aufzustellende Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) ist uns vom Vorstand der Gesellschaft vorgelegt worden. Diesen Bericht haben wir gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung haben wir einen gesonderten schriftlichen Bericht erstattet. Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstandes nicht zu erheben waren, haben wir mit Datum vom 11. März 2024 gemäß § 313 Abs. 3 AktG den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass - die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, - bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Hamburg, den 11. März 2024 Hanseatische
Treuhand Gesellschaft
gez. Randi Gräfin von der Schulenburg, Wirtschaftsprüferin |
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