Lentis Media GmbHLiquidiert

44135 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 19530
Eingetragen
16.2.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
die Entwicklung, die Wartung und der Betrieb von Lösungen im Bereich der Informationstechnologie

Historie

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Management

NameRolle
Roman Knöll
seit 6.2.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lentis Media GmbH - Unternehmensberatung

Dortmund

Jahresabschluss (Liquidation) zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31.12.2010

AKTIVA

31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Anlagevermögen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100,17 100,17
II. Kassenbestand, Bankguthaben 12.815,32 12.815,32
12.915,49 12.915,49

PASSIVA

31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Eigenkapital
I. Liquidationskapital 12.915,49 12.915,49
II. Liquidationsverlust
B. Verbindlichkeiten 0,00 0,00
12.915,49 12.915,49

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2010

Beschreibung 31.12.2010
Euro
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,00
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00
2. Außerordentliche Aufwendungen
Verwaltungskosten durch Liquidation 0,00
Fehlbetrag 0,00

Roman Knöll

Yang Meyer

Anhang für das Liquidationsjahr

Lentis Media GmbH, Dortmund

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 265 ff, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

2. Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Auf eine Darlegung weiterer Bewertungsansätze für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Geschäfte in ausländischer Währung kann wie auch auf die Beschreibung der genutzten Abschreibungsmethoden verzichtet werden, da diese Sachverhalte nicht vorgelegen haben.

Vorräte wurden nicht gebildet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen wurden nicht gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Gesellschaft entstand Ende 2005 nach einer erfolgreichen Teilnahme der Gründer an einem Gründerwettbewerb. Am 01.10.2008 beschlossen den Gesellschafter die Auflösung des Unternehmens. Seit der Liquidationseröffnungsbilanz fielen Betriebskosten für die technische Infrastruktur und durch die Liquidation bedingte Verwaltungskosten an. Die Gesellschaft wurde zum 17. Juni 2011 liquidiert und im Handelsregister gelöscht.

Anlagevermögen

Die Gesellschaft verfügt über kein Anlagevermögen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Da keine erkennbaren Risiken bestehen, konnte auf eine Bildung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen verzichtet werden.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

4. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte beim Liquidator Roman Knöll. Die Geschäftsführung bezog keinerlei Bezüge.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Frankfurt, den 27. September 2011

Roman Knöll

Yang Meyer

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