Dorsch Elektrotechnik GmbH

Neudorfer Straße 10, 96157 Ebrach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 7028
Eingetragen
28.4.2011
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Elektrotechnik, insbesondere in den Tätigkeiten Elektroinstallation, Elektro-Heizungsbau, Wärmepumpen, Solaranlagen, Kälte/Klimatechnik, Beleuchtungstechnik, Sicherheitstechnik, Datennetztechnik und Telefonanlagenbau sowie die Planung von Elektroanlagen und Beleuchtungsanlagen und die Bauüberwachung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Dorsch
seit 28.4.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Frank DorschFHD GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neudorfer Straße 10, 96156 Ebrach
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dorsch Elektrotechnik GmbH

Ebrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 37.263,50 29.400,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 48,00 1,00
II. Sachanlagen 37.215,50 29.399,00
B. Umlaufvermögen 615.767,02 692.873,19
I. Vorräte -61.316,99 -8.620,04
1. Vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen 106.432,00 29.801,80
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) -167.748,99 -38.421,84
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 545.500,48 579.536,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 131.583,53 121.957,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.422,00 757,21
Summe Aktiva 656.452,52 723.030,40

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 438.951,17 528.381,09
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Bilanzgewinn 426.451,17 515.881,09
B. Rückstellungen 109.800,00 86.118,30
C. Verbindlichkeiten 107.701,35 108.531,01
Summe Passiva 656.452,52 723.030,40

Anhang

1.1

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der Dorsch Elektrotechnik GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter von 800,01 Euro bis 1.000,00 Euro werden zu Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Es wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 3 des EG-HGB Gebrauch gemacht, die Sonderposten mit Rücklageanteil, die vor dem 1. Januar 2011 gebildet wurden, beizubehalten.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500 Euro
Eingefordertes Kapital 12.500 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 95.081 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro

Pensionsrückstellung

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 2.082 Euro der Ausschüttungssperre.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen Euro
Forderungen 35.598 Euro
Verbindlichkeiten Euro

Haftungsverhältnisse

Es lagen keine Haftungsverhältnisse vor.

1.5 Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 6 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Frank Dorsch.

 

Ebrach, den 04.04.2025

………………………………………………………………

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.4.2025.

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