Funk-Service-Greifswald GmbH
Greifswald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
9.614,00 |
14.543,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
9.612,50 |
14.541,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
61.210,65 |
55.086,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.590,51 |
10.021,81 |
| II.
Wertpapiere |
30.748,04 |
30.903,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.872,10 |
14.161,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.824,65 |
82.411,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.171,30 |
72.551,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
46.987,25 |
43.425,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.401,76 |
3.562,19 |
| B.
Rückstellungen |
2.751,00 |
6.581,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.902,35 |
3.278,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.902,35 |
3.278,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.824,65 |
82.411,46 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und
Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Funk - Service -
Greifswald GmbH zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2010 war Herr Claus -Dieter
Wendlandt zum Geschäftsführer bestellt.
Weitere Geschäftsführer waren nicht bestellt.
2.
Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist,
sind im Jahresabschluss sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( §
247 HGB )
Das Anlagevermögen
enthält nur Gegenstände, die bestimmt sind,
dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und
Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens
ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich.
( § 268 ( 2 ) HGB )
Rückstellungen wurden
nur im Rahmen des § 249 HGB und gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn diese bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des
Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemindert (§ 253 ( 1 ) HGB). Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die voraus-
sichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort
abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von geringem
Wert wurde ein Sammelposten gebildet, da die
Wirtschaftsgüter insgesamt als von untergeordneter
Bedeutung anzusehen
sind.
Die Bewertung der Waren
erfolgte mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit
dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind
in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt
zum Rückzahlbetrag.
Am Bilanzstichtag bestanden
keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2
HGB).
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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