Garten- und Landschaftsbau
SAGA D. C. GmbH
Hauptstraße 36, 67294 Mauchenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Grotepaß seit 1.10.2012 | Prokura |
Jochen Grotepaß seit 1.10.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SAGA D. C. GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGRechtliche Verhältnisse Firma, Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr Die Gesellschaft wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 14.09.1988 errichtet. Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der Firma SAGA D.C. GmbH. Sitz und Geschäftsleitung des Unternehmens befanden sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2009 in der Unionstraße 5, 67657 Kaiserslautern. Im Jahr 2009 wurde der Firmensitz von Alzey nach Kaiserslautern verlegt. Die Gesellschaft war im Handelsregister beim Amtsgericht in Mainz unter der Nummer HRB 32332 eingetragen. Durch die Verlegung des Firmensitzes wurde die Gesellschaft am 26. Oktober 2009 ins Handelsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern unter der Nummer HRB 30790 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Stammkapital Das gezeichnete (Stamm-)Kapital der Gesellschaft beträgt € 51.130,00 Beherrschende Gesellschafter Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 HGB erteilt werden. Herr Jochen Grotepaß vertritt seit September 1988 die Gesellschaft. Er ist stets allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit. Organe Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführer. Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Entscheidungen die einen Gesellschafter betreffen, hat dieser kein Stimmrecht. Geschäftsführer Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Zu bestimmten Geschäften bedürfen die Geschäftsführer im Innenverhältnis der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Während des Wirtschaftsjahres 2009 war Herr Jochen Grotepaß zum Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (Anstellungsvertrag). Buchführung Inventuren, Inventar Die zum Anlagevermögen gehörenden Gegenstände sind, soweit ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten € 150,00 überstiegen, in Anlageverzeichnissen erfasst, die dem Anhang als Anlagen beigefügt sind. Die Geldbestände sind durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die ausgewiesenen Guthaben bzw. Verbindlichkeiten bei Banken sind durch Saldenbestätigungen nachgewiesen. Die Forderungen werden in permanenter Inventur innerhalb der Buchführung, im Kundenkontokorrent dargestellt. Die aktivierten Forderungen ergeben sich aus der Debitorenliste, die dem Jahresabschluss als Anlage beigefügt ist. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus bezogenen Leistungen. Rechnungsabgrenzungen sind entsprechend § 250 Abs. 1 und 2 HGB gebildet. Ein förmliches Inventar, i. S. § 240 HGB, wurde nicht erstellt, da alle vorhandenen Vermögensgegenstände und die Schulden vollständig in der Bilanz erfasst sind. Jahresabschluss Bewertung Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252-255 HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie folgt durchgeführt, beim: a) Anlagevermögen Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden bei den abnutzbaren Gegenständen im Rahmen des § 253 Abs. 2 HGB nach gleichen Grundsätzen linear und mit den ihrer Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätzen vorgenommen. Dabei wurden die Abschreibungen nach Ihrem Anschaffungszeitpunkt pro rata temporis bemessen. Für Anlagegüter bei denen die Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen. b) Umlaufvermögen - Vorräte Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet; höchstens jedoch mit dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert. (§ 253 Abs. 3 HGB) Der Geschäftsführer versichert, dass niedrigere Werte, als die angesetzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nicht erkennbar waren. c) Umlaufvermögen - Forderungen Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer Einbringlichkeit bewertet. Wertberichtigungen waren sowohl für einzelne Forderungen als auch für das allgemeine Ausfallwagnis nicht zu bilden. d) Umlaufvermögen - andere Gegenstände Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen Ansprüchen gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet. e) Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen nach Angaben des Geschäftsführers mit dem Inventurergebnis überein. Die Guthaben bei Kreditinstituten, soweit vorhanden, stimmen mit den Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken überein. Sie bestehen ausschließlich bei inländischen Instituten. f) Fremdkapital und Rückstellungen Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Rückzahlungsbetrag. (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) bewertet. Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die gemäß § 249 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 HGB gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt. Gleiches gilt für die Aufwandsrückstellungen. g) Rechnungsabgrenzungen Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u. 2. HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand und auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Jochen Grotepaß, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.04.2011 |
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