Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 7999
Eingetragen
18.7.2000
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauSäge- und HobelwerkeHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Zimmererarbeiten aller Art, insbesondere allgemeine Holzbauarbeiten, Planung und Errichtung von Holzhäusern, Treppenbau, Bedachung und der Betrieb eines Sägewerks.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Steinmetz
seit 15.4.2020
Geschäftsführer
Sigrid Bischoff
seit 22.4.2009
Prokura
Günter Steinmetz
seit 1.10.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Uffenheim
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steinmetz GmbH

Uffenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

75.608,53

156.650,53

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

10.059,00

18.657,00

II. Sachanlagen

57.360,00

21.974,00

III. Finanzanlagen

8.189,53

116.019,53

davon Ausleihungen an Gesellschafter

0,00

107.830,00

B. Umlaufvermögen

1.442.529,05

1.752.694,89

I. Vorräte

138.759,28

133.302,06

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

960.874,92

1.362.470,26

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

29.017,31

34.133,75

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

342.894,85

256.922,57

C. Rechnungsabgrenzungsposten

8.388,61

9.888,61

Summe Aktiva

1.526.526,19

1.919.234,03



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

810.580,49

1.025.973,90

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzgewinn

785.580,49

1.000.973,90

davon Gewinnvortrag

680.973,90

954.082,38

B. Rückstellungen

266.584,49

271.059,89

C. Verbindlichkeiten

448.598,71

619.912,74

davon gegenüber Gesellschaftern

136.931,53

246.006,81

D. Rechnungsabgrenzungsposten

762,50

2.287,50

Summe Passiva

1.526.526,19

1.919.234,03

ANHANG

I. Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Aufgrund der Merkmale der Firma Steinmetz GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden gem. § 268 (5) HGB offen abgesetzt. Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichen beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind.

Aktivseite

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen, den dazugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 3.296.453,36 € (Vorjahr: 2.575.176,47 €) wurden von diesem Posten offen abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

Passivseite

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 (1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank Eurosystem veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.

III. Bilanz

Aktiva

Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschafter betragen 160.016,80 € (Vorjahr: 175.035,00 €).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr.

Vorjahr

T€

T€

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

29,0

34,1

Forderungen gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Vermögensgegenstände

0,0

0,0

Passiva


Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt 680.973,90 € (Vorjahr: 954.082,38 €). Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach § 268 (8) HGB vorliegen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen.

Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:

lfd. Geschäftsjahr

Vorjahr

mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr:

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,0

0,0

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

111,0

210,7

Verbindlichkeiten gegen verbundenen Unternehmen

0,0

0,0

Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,0

0,0

sonstige Verbindlichkeiten

337,6

409,2

Gesamtverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:

0,0

0,0

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 41.938,60 € (Vorjahr 20.558,15 €), im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 27.256,16 € (Vorjahr 29.140,43 €) und gegenüber Gesellschafter 136.931,53 € (Vorjahr: 246.006,81 €) enthalten. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden von den Vorräten offen abgesetzt und sind hier nicht mehr aufgeführt. Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 9.970,43 € (Vorjahr: 18.017,67 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

IV. Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 59 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer sind Herr Günter Steinmetz und Herr Christoph Steinmetz. Sie vertreten die Gesellschaft allein und sind einzeln vertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht. Weitere Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer persönlich betreffen, übernommen wurden.

Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. § 325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind.

Rudolzhofen, den 23. Mai 2025

gez. Günter Steinmetz, Geschäftsführer
gez. Christoph Steinmetz, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Mai 2025

Nachrichten & Medien

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