LDM Armaturen GmbHLiquidiert

51789 Lindlar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 54070
Eingetragen
3.5.2001
Branche
Herstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Turbinen
Gegenstand
der Vertrieb von Armaturen aller Art für den Einsatz in Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, individuellen Anlagen und Kraftwerken.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Heinrichs
seit 7.3.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
LDM spol. s.r.o.CZE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

LDM spol. s.r.o.
Czech Republic
100.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LDM Armaturen GmbH

Lindlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

1494,00

1066,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


65018,32


63775,41

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


19022,11


60587,37

C. Rechnungsabgrenzungsposten

578,17
9138,29

644,74
0,00

Summe Aktiva


95270,01


126073,52



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

56000,00

56000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-42275,30

-29554,42

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-22862,99
9138,29

-12720,88
0,00

B. Rückstellungen

2800,00

2500,00

C. Verbindlichkeiten

92470,01

109848,82

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

95270,01

126073,52

ANHANG

F. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear (zeitanteilig)
abgeschrieben.

2. Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten abzüglich eines gegebenenfalls
anteiligen Investitionsabzugsbetrages iSd § 7g Abs. 2 EStG und der
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und bei vor dem 1. Januar 2008
bzw. ab dem 01. Januar 2009 angeschafften beweglichen Anlagegegenständen auch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zu linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG) und bis 410,00€ werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde im Zugangsjahr gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der
Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufzulösen.

3. Die angearbeiteten Aufträge wurden mit den dem Grad der Fertigstellung
entsprechenden geschätzten Herstellungskosten bewertet.

4. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und geleistete/erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nennwert bewertet.

5. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

6. Aktive Rechungsabgrenzungsposten werden zeitanteilig für zukünftige Aufwendungen gebildet.

7. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) und
entsprechen den zu erwartenden Ausgaben.

8. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

9. Da ein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses noch nicht vorlag, wurde für die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, vom Vorschlag über die Verwendung des Ergebnissesausgegangen (§ 278 HGB).

Sonstige Pflichtangaben des Anhangs gem. § 265; § 284 Abs. 2 bzw. § 285 iVm § 288 HGB

Gem. § 265 Abs. 1 HGB (Darstellungsstetigkeit)

Gegenüberden Vorjahren wurde die Form der Darstellung unverändert beibehalten. MangelsAbweichung erfolgte keine Angabe im Anhang.

Gem. § 284Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe und Begründung für Durchführung der
Bewertungsstetigkeit)

Gegenüber dem Vorjahr sind keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingetreten, deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen wäre.

Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen fürFremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe a (Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeitvon mehr als 5 Jahren)

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren.

Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe b (Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind)

Mangels Verbindlichkeiten waren keine Angaben zu Besicherungen erforderlich.

Gem. § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer im Berichtsjahr waren: Herr Dipl.-Ing. Vladimir Marek.

Gem. § 281 Abs. 2 iVm § 273 HGB (Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil)

Es wurde kein Sonderposten mit Rücklageanteil (Investitionsabzugsbetrag) gem. § 7g Abs.1 EStG gebildet.

Gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB (Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung)

Es wurden an Mitglieder der Geschäftsführung keine Darlehen gewährt; noch
Haftungsverhältnisse für diese Person eingegangen.

Gem. § 285 Nr. 14 HGB (Konzernzugehörigkeit)

DieGesellschaft gehört keinem Konzern an.

Gem. § 42 GmbHG iVm § 243 Abs. 2 HGB ("Klarheit") und iVm § 158 AktG

Entwicklung der Gewinnrücklage in 2010: Stand 31.12.2009 0,00 €

./. Ausschüttung lt. Beschluss der Gesellschafterversammlung ./. 0,00 €

Stand
31.12.2010 0,00 €

Gem. § 42 Abs. 3 GmbHG (Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern)

Es besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 88.788,80 € gegenüber der LDM spol.s.r.o. (GmbH) in Tschechien

Zu § 268 Abs. 1 HGB (Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnnisses)

Verlustvortrag 01.01.2010 ./. 42.275,30 €

+ Handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag 2010 lt. G+V ./. 22.862,99 €

./. Ausschüttung lt. Gesellschafterbeschluss 0,00 €

./. Vorabausschüttung 0,00 €

Handelsrechtlicher Bilanzverlust 31.12.2010 ./. 65.138,29 €

Zu § 325 Abs. 1 HBG iVm § 29 Abs. 1 und 2 GmbHG (Offenlegung, Gewinnanspruch und Gewinnverteilung; sowie Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses)

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den zuvor dargestellten
handelsrechtlichen Jahresfehlbetragdes Geschäftsjahres 2010 iHv ./. 22.862,99 € nach 2011 vorzutragen.

Lindlar, den 19. Juli 2011

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.08.2011

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