LDM Armaturen GmbHLiquidiert
51789 Lindlar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Heinrichs seit 7.3.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
LDM spol. s.r.o. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LDM Armaturen GmbHLindlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGF. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 1. Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (Software) werden
2. Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten
abzüglich eines gegebenenfalls
3. Die angearbeiteten Aufträge wurden mit den dem
Grad der Fertigstellung
4. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und geleistete/erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nennwert bewertet. 5. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. 6. Aktive Rechungsabgrenzungsposten werden zeitanteilig für zukünftige Aufwendungen gebildet. 7. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
8. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 9. Da ein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses noch nicht vorlag, wurde für die Berechnung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, vom Vorschlag über die Verwendung des Ergebnissesausgegangen (§ 278 HGB). Sonstige Pflichtangaben des Anhangs gem. § 265; § 284 Abs. 2 bzw. § 285 iVm § 288 HGB Gem. § 265 Abs. 1 HGB (Darstellungsstetigkeit) Gegenüberden Vorjahren wurde die Form der Darstellung unverändert beibehalten. MangelsAbweichung erfolgte keine Angabe im Anhang. Gem. § 284Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe und
Begründung für Durchführung der
Gegenüber dem Vorjahr sind keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eingetreten, deren Einfluß auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen wäre. Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Zinsen fürFremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe a (Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeitvon mehr als 5 Jahren) Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von
Gem. § 285 Nr. 1 Buchstabe b (Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind) Mangels Verbindlichkeiten waren keine Angaben zu Besicherungen erforderlich. Gem. § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr waren: Herr Dipl.-Ing. Vladimir Marek. Gem. § 281 Abs. 2 iVm § 273 HGB (Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil) Es wurde kein Sonderposten mit Rücklageanteil (Investitionsabzugsbetrag) gem. § 7g Abs.1 EStG gebildet. Gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB (Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse gegenüber Mitgliedern der Geschäftsführung) Es wurden an Mitglieder der Geschäftsführung
keine Darlehen gewährt; noch
Gem. § 285 Nr. 14 HGB (Konzernzugehörigkeit) DieGesellschaft gehört keinem Konzern an. Gem. § 42 GmbHG iVm § 243 Abs. 2 HGB ("Klarheit") und iVm § 158 AktG Entwicklung der Gewinnrücklage in 2010: Stand 31.12.2009 0,00 € ./. Ausschüttung lt. Beschluss der Gesellschafterversammlung ./. 0,00 € Stand
Gem. § 42 Abs. 3 GmbHG (Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) Es besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 88.788,80 € gegenüber der LDM spol.s.r.o. (GmbH) in Tschechien Zu § 268 Abs. 1 HGB (Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnnisses) Verlustvortrag 01.01.2010 ./. 42.275,30 € + Handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag 2010 lt. G+V ./. 22.862,99 € ./. Ausschüttung lt. Gesellschafterbeschluss 0,00 € ./. Vorabausschüttung 0,00 € Handelsrechtlicher Bilanzverlust 31.12.2010 ./. 65.138,29 € Zu § 325 Abs. 1 HBG iVm § 29 Abs. 1 und 2 GmbHG (Offenlegung, Gewinnanspruch und Gewinnverteilung; sowie Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses) Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
zuvor dargestellten
Lindlar, den 19. Juli 2011
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.08.2011 |
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