Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 759927
Vorher
Smaragd 26. GmbHstoba e-Systems GmbH
Eingetragen
17.2.2017
Branche
Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für KraftwagenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung hybrider Anwendungen aus Metall, Kunststoff und Elektronikkomponenten für industrielle Zwecke, der Vertrieb solcher Anwendungen und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit derartigen Anwendungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Bode
seit 17.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
28.750 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

stoba e-Systems GmbH

Weinstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.965.455,41 3.244.618,16
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 718.506,85 838.205,44
II. Sachanlagen 566.948,56 456.412,72
III. Finanzanlagen 1.680.000,00 1.950.000,00
B. Umlaufvermögen 1.520.927,76 619.092,97
I. Vorräte 585.895,26 149.344,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 517.834,52 306.627,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 417.197,98 163.121,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.118,90 7.731,90
D. Aktive latente Steuern 66.511,00 121.037,00
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.106.335,24 3.335.576,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.661.348,31 7.328.056,36

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 28.750,00 28.750,00
II. Kapitalrücklage 20.971.250,00 20.971.250,00
III. Verlustvortrag 24.335.576,33 15.881.870,68
IV. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 229.241,09 -8.453.705,65
V. Nicht gedeckter Fehlbetrag 3.106.335,24 3.335.576,33
B. Rückstellungen 318.725,00 369.691,20
C. Verbindlichkeiten 7.340.433,31 6.950.355,16
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.190,00 8.010,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.661.348,31 7.328.056,36

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die stoba e-Systems GmbH hat ihren Sitz in Weinstadt. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter HRB Nr. 759927 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter Going-concern-Gesichtspunkten aufgestellt.

Aufgrund der ab Sommer 2022 entstandenen wesentlichen Verteuerung von Energie als auch Roh­stoffen, hatte die Gesellschaft als Bestandteil der stoba-Gruppe Gespräche mit den kreditgebenden Banken gestartet, um die bestehenden hohen Tilgungsleistungen über einen kurzen Zeitraum anzupassen. Im Rahmen dieses Projektes wurde auch eine Tilgungsaussetzung von Dezember 2022 bis März 2023 vorgenommen. Insgesamt war Voraussetzung der Banken für diese Tilgungsaussetzung bzw. die -verlängerung ein erfolgreiches Sanierungsgutachten nach IDW S6. Dieses konnte die stoba-Gruppe im Entwurf Ende 2022 und final am 29. März 2023 vorlegen. Das Sanierungsgutachten kam zum Ergebnis, dass die stoba-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2024 saniert werden kann.

Am 31. März 2023 wurde darauf basierend eine Stakeholder- bzw. Sanierungs-Vereinbarung getroffen und unterzeichnet. Diese beinhaltete eine weitere Tilgungsaussetzung der Bankenfinanzierung verbunden mit einer Mietstundung für den Standort der Gruppe in Backnang bis Ende September 2023 sowie die Aufrechterhaltung sämtlicher Kreditzusagen bis zum Ende des Sanierungszeitraums Ende 2024.

Mit Rangrücktrittsvereinbarung vom 11. Dezember 2023 ist die stoba Holding GmbH & Co. KG, Backnang, in Höhe eines Betrages von TEUR 3.200 gegenüber den anderen Gläubigern der Gesellschaft im Rang zurückgetreten.

Die Sanierungsmaßnahmen sind bereits heute vollständig vorzeitig umgesetzt worden, sodass auch unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des positiven Ausblicks auf Ebene der stoba-Gruppe für die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare (zeitanteilige) Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen, welche zwischen 3 und 5 Jahren betragen.

Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Da eine Schätzung nicht verlässlich möglich war, wurde die Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB mit zehn Jahren angenommen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare (zeitanteilige) Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Für die Abschreibungen von Gegenständen des beweglichen Sachanlagevermögens werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 20 Jahren zugrundegelegt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden als Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten an­gesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert am Bilanzstichtag werden grundsätzlich nur vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.

Die Vorräte werden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizu­legenden Werten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechen­baren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Material­gemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremd­kapitalzinsen werden nicht einbezogen.

In allen Fällen wird verlustfrei bewertet, d.h. es werden von den voraussichtlichen Ver­kaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorrats­vermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedri­geren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berück­sichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs­be­trages, der ggf. nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde. Lang­fristige Rückstellungen werden, sofern vorhanden, mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt­zins der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden auf Finanzanlagen wegen voraus­sicht­lich dauerhafter Wertminde­rung in Höhe von TEUR 270 (Vj. TEUR 4.787) vorgenommen. Für die Anteilsbewertung mussten einschrän­kende Prämissen zugrunde gelegt wer­den, da zum einen bisher noch kein geprüfter Jahresabschluss für 2023 vorlag und sich zum an­de­ren ei­ne Un­ter­neh­mensplanung für die Geschäfts­jahre 2024 ff. aktuell noch in Er­stellung befindet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 50 (Vj. TEUR 50) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine RLZ bis 1 Jahr i.H.v. TEUR 7.111 (Vj. TEUR 6.617) und i.H.v. TEUR 229 (Vj. TEUR 333) eine RLZ größer 1 Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. TEUR 5.809 (Vj. TEUR 5.630) enthalten.

Die Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 479 durch Sicherungs­über­eignungen von verschiedenen Vermögensgegenständen besichert.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 2.301. Diese enden zwischen 2024 und 2028.

V. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 18 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt:

2. Konzernzugehörigkeit

Die stoba e-Systems GmbH wird in den Konzernabschluss der stoba Holding GmbH & Co. KG, Backnang einbezogen. Dieser umfasst den kleinsten Kreis von Unternehmen.

Weinstadt, 7. März 2024

stoba e-Systems GmbH
Geschäftsführung

_________________________
Christoph Bode

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2024 festgestellt.

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