stoba
e-Systems GmbH
Weinstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.965.455,41 |
3.244.618,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
718.506,85 |
838.205,44 |
| II.
Sachanlagen |
566.948,56 |
456.412,72 |
| III.
Finanzanlagen |
1.680.000,00 |
1.950.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.520.927,76 |
619.092,97 |
| I.
Vorräte |
585.895,26 |
149.344,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
517.834,52 |
306.627,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
417.197,98 |
163.121,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.118,90 |
7.731,90 |
| D.
Aktive latente Steuern |
66.511,00 |
121.037,00 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.106.335,24 |
3.335.576,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
7.661.348,31 |
7.328.056,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
28.750,00 |
28.750,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.971.250,00 |
20.971.250,00 |
| III.
Verlustvortrag |
24.335.576,33 |
15.881.870,68 |
| IV.
Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) |
229.241,09 |
-8.453.705,65 |
| V.
Nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.106.335,24 |
3.335.576,33 |
| B.
Rückstellungen |
318.725,00 |
369.691,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.340.433,31 |
6.950.355,16 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.190,00 |
8.010,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
7.661.348,31 |
7.328.056,36 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die stoba e-Systems GmbH hat ihren Sitz in Weinstadt.
Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter HRB Nr. 759927
eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter
Going-concern-Gesichtspunkten aufgestellt.
Aufgrund der ab Sommer 2022 entstandenen wesentlichen
Verteuerung von Energie als auch Rohstoffen, hatte die
Gesellschaft als Bestandteil der stoba-Gruppe
Gespräche mit den kreditgebenden Banken gestartet, um
die bestehenden hohen Tilgungsleistungen über einen
kurzen Zeitraum anzupassen. Im Rahmen dieses Projektes
wurde auch eine Tilgungsaussetzung von Dezember 2022 bis
März 2023 vorgenommen. Insgesamt war Voraussetzung der
Banken für diese Tilgungsaussetzung bzw. die
-verlängerung ein erfolgreiches Sanierungsgutachten
nach IDW S6. Dieses konnte die stoba-Gruppe im Entwurf Ende
2022 und final am 29. März 2023 vorlegen. Das
Sanierungsgutachten kam zum Ergebnis, dass die stoba-Gruppe
mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis
voraussichtlich zum 31. Dezember 2024 saniert werden kann.
Am 31. März 2023 wurde darauf basierend eine
Stakeholder- bzw. Sanierungs-Vereinbarung getroffen und
unterzeichnet. Diese beinhaltete eine weitere
Tilgungsaussetzung der Bankenfinanzierung verbunden mit
einer Mietstundung für den Standort der Gruppe in
Backnang bis Ende September 2023 sowie die
Aufrechterhaltung sämtlicher Kreditzusagen bis zum
Ende des Sanierungszeitraums Ende 2024.
Mit Rangrücktrittsvereinbarung vom 11. Dezember
2023 ist die stoba Holding GmbH & Co. KG, Backnang, in
Höhe eines Betrages von TEUR 3.200 gegenüber den
anderen Gläubigern der Gesellschaft im Rang
zurückgetreten.
Die Sanierungsmaßnahmen sind bereits heute
vollständig vorzeitig umgesetzt worden, sodass auch
unter Berücksichtigung der positiven Entwicklung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie des
positiven Ausblicks auf Ebene der stoba-Gruppe für die
Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt keine
bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
lineare (zeitanteilige) Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen, welche zwischen 3 und 5 Jahren betragen.
Der aktivierte
Geschäfts- oder Firmenwert wird
planmäßig über eine Nutzungsdauer von zehn
Jahren abgeschrieben. Da eine Schätzung nicht
verlässlich möglich war, wurde die Nutzungsdauer
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB mit zehn
Jahren angenommen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare (zeitanteilige)
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Für die
Abschreibungen von Gegenständen des beweglichen
Sachanlagevermögens werden Nutzungsdauern zwischen 3
und 20 Jahren zugrundegelegt. Bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden als Sammelposten
über 5 Jahre abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw.
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert am Bilanzstichtag
werden grundsätzlich nur vorgenommen, wenn die
Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist.
Die
Vorräte werden mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie Handelswaren sind zu durchschnittlichen
Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen
angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf
der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten
bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden
nicht einbezogen.
In allen Fällen wird verlustfrei bewertet, d.h.
es werden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von
handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die
Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko wird durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der Ansatz erfolgt
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages,
der ggf. nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
ermittelt wurde. Langfristige Rückstellungen
werden, sofern vorhanden, mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden auf Finanzanlagen wegen
voraussichtlich dauerhafter Wertminderung in
Höhe von TEUR 270 (Vj. TEUR 4.787) vorgenommen.
Für die Anteilsbewertung mussten
einschränkende Prämissen zugrunde gelegt
werden, da zum einen bisher noch kein geprüfter
Jahresabschluss für 2023 vorlag und sich zum
anderen eine
Unternehmensplanung für die
Geschäftsjahre 2024 ff. aktuell noch in
Erstellung befindet.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR
50 (Vj. TEUR 50) eine Restlaufzeit von über
einem Jahr.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine RLZ bis 1 Jahr
i.H.v. TEUR 7.111 (Vj. TEUR 6.617) und i.H.v. TEUR 229 (Vj.
TEUR 333) eine RLZ größer 1 Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. TEUR 5.809 (Vj. TEUR
5.630) enthalten.
Die Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 479 durch
Sicherungsübereignungen von verschiedenen
Vermögensgegenständen besichert.
4.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen Miet- und
Leasingverpflichtungen in Höhe von insgesamt
TEUR 2.301. Diese enden zwischen 2024 und 2028.
V.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 18
Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt:
2.
Konzernzugehörigkeit
Die stoba e-Systems GmbH wird in den Konzernabschluss
der stoba Holding GmbH & Co. KG, Backnang einbezogen.
Dieser umfasst den kleinsten Kreis von Unternehmen.
Weinstadt, 7. März 2024
stoba e-Systems GmbH
Geschäftsführung
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Christoph Bode
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2024
festgestellt.
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