Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 63754
Eingetragen
16.12.2013
Branche
Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist: - Exund Import von Öl und Schmierstoffen, -Bautätigkeiten im Ausland, - Ex- und Import von Baumaschinen, Ersatzteilen und Konsumgütern, - Consulting im Bereich der Ölindustrie.

Historie

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Management

NameRolle
Zaid Haider Nour
seit 19.3.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Fadhil Abdulazeez Ibrahim Ibrahim
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Zaid Haider Nour
67434 Neustadt
12.500 €
50.00%
Fadhil Abdulazeez Ibrahim Ibrahim
BAGDAD-ALMANSOR, Irak
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

F&Z Germany GmbH

Ludwigshafen/Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.10.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0,00

B. Umlaufvermögen

12.339,36

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 12.000,00 Euro

12.000,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

339,36

Summe Aktiva

12.339,36



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

11.039,36

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

= eingefordertes Kapital

12.500,00

II. Jahresfehlbetrag

-1460,64

B. Rückstellungen

1.300,00

Summe Passiva

12.339,36

ANHANG

A - Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt.

Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen.

Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind.

B - Ausführungen zu den Aktiva

Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH/UG.

Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt, soweit Währungsumrechnungen nicht eine andere Behandlung erforderten.

Es existieren keine Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bilanziert sind, an denen kein rechtliches, sondern nur wirtschaftliches Eigentum besteht und die für das berichtspflichtige Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nennwert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Abschreibungen bei den Kassen- und Bankguthaben auf den niedrigeren Stichtagswert (§ 253 Abs. 3 HGB) kamen nicht zum Ansatz.

Ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist nicht vorhanden.

C - Ausführungen zu den Passiva

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Passiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Schulden vor, die unter mehreren Posten der Passiva ausweisbar gewesen wären.

Die eingeforderten ausstehenden Einlagen waren zum Bilanzstichtag noch nicht fällig.

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Gegenüber den Gesellschaftern sind keine Verbindlichkeiten passiviert.

Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden.

Es sind keine Sachverhalte gegeben, welche die Bilanzierung passiver latenter Steuern zugelassen hätten.

Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden.

D - Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wurde von den folgenden Gesellschaftern der Personengesellschaft wahrgenommen:

- Nour Zaid Haider

- Ibrahim, Fadhil Abdulazeez Ibrahim

Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Es wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen getätigt.

Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, sind nicht vorhanden.

 

Ludwighafen, 11.September 2014, den 11. September 2014

gez. Nour Zaid Haider

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.09.2014

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