Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 3981
Eingetragen
4.3.1991
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
ist der Betrieb einer Schlosserei und die Ausführung aller mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher, ähnlicher oder anderer Art gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Else Gerlach
seit 6.12.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

97320 Mainstockheim
80.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fritz Gerlach GmbH

Mainstockheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 121.217,04 24.285,38
I. Sachanlagen 1.217,04 24.285,38
II. Finanzanlagen 120.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 138.860,77 325.296,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.652,19 123.434,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 130.208,58 201.861,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 260.077,81 349.581,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 59.517,11 83.945,90
I. gezeichnetes Kapital 40.903,35 40.903,35
II. Gewinnvortrag 43.042,55 -3.743,66
III. Jahresfehlbetrag 24.428,79 -46.786,21
B. Rückstellungen 194.753,00 198.199,08
C. Verbindlichkeiten 5.807,70 67.436,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 260.077,81 349.581,63

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


Fritz Gerlach GmbH,

Mainstockheim


Allgemeine Angaben

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.

Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Von den für kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen ist zum Teil Gebrauch gemacht worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Gesellschaft wendet gem. Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB das HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes für das Geschäftsjahr 2010 an. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 2. Halbsatz EGHGB sind aufgrund der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrechts- modernisierungsgesetz geänderten Vorschriften folgende Vorschriften nicht anzuwenden :

§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Bewertungsmethodenstetigkeit)

§ 265 Abs. 1 HGB (Darstellungsstetigkeit)

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabe- und Begründungspflicht von Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden)

Ferner wurden die Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe der steuerlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben, wobei auf die Zugänge der Abschreibungssatz pro rata temporis verrechnet wird. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von Euro 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert zwischen Euro 150,01 und Euro 1.000,00 wurden letzmalig im Zugangsjahr 2009 gemäß § 6 Abs. 2a EstG (GWG-Pool) abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bewertet. Die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erfüllt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten bzw. nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Die Rückstellung für Pensionen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB passiviert.

Das versicherungsmathematische Gutachten wurde von der HDI Gerling gemäß BilMoG mit einem Rechnungszins von 5,15 % ohne Berücksichtigung eines Rententrends erstellt.

Gemäß der Stellungnahme des IDW zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30, Tz. 60 b) sind laufende Rentenverpflichtungen sowie Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Anwärtern mit ihrem Barwert anzusetzen. Dies wurde bei der Bewertung der Rentenverpflichtung gegenüber Herrn Gerlach berücksichtigt.

Der Anfangswert zum 01.01.2010 mit einem Rechnungszins von 5,25 % und ansonsten gleichen Rechnungsgrundlagen beträgt 196.976 EUR. Der Zinsaufwand für das Wirtschaftsjahr 2010 beläuft sich auf 9.963,85 EUR.

Grundlage sind ferner die Sterbetafeln von Heubeck G 2005.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von TEuro 5

(Vorjahr TEuro 67).

Geschäftsführer

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

   Herr Fritz Gerlach, Mainstockheim

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Kitzingen, den 11. November 2011

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.

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