OS - Energy Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jenny Drost seit 7.11.2022 | Prokura |
Daniel Eichler seit 26.5.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Solar Direkt GmbHBurkauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG1.1 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Solar Direkt GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt in der Bilanz aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Einzelposten des veröffentlichten Jahresabschlusses sind nicht gerundet, sondern wie in diesem Jahresabschluss in Euro und Cent ausgewiesen. Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht
1.2 Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Größenklassen Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die abschließenden Ausführungen in diesem Anhang wird hingewiesen. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Der hier erstellte Erläuterungsbericht dient der erhöhten Transparenz der im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge. 1.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind: - Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis - Angewandte Abschreibungsmethoden - Vorrätebewertung Grundsätzlich sind keine, vom letzten Jahresabschluss abweichende Bewertungsgrundsätze verwendet. Soweit eine Abweichung vorgenommen wurde, ist im weiteren Anhang darauf verwiesen. Es wurde keine, vom Handelsrecht abweichende Steuerbilanz aufgestellt. Gliederung und Darstellung Aktivseite - Vermögen Nachfolgend wird einzeln zu den jeweiligen Bilanzansätzen im Grundsatz und der Methodik berichtet. Bei der Aufstellung der Bilanz wurde sich an die Struktur der Vorschriften der §§ 266 ff. HGB orientiert. Es wurde die Kontoform gewählt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem gesonderten Verzeichnis dargestellt, das als gesonderte Anlage diesem Jahresabschluss beigefügt wurde. Eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen wurde nach Möglichkeit in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. Immaterielle Anlagewerte Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und weil sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sonderabschreibungen sind hier nicht zulässig, außerordentliche Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde ebenfalls zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und -soweit möglich- unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen, weil diese nur in der Steuerbilanz zulässig sind und im Ergebnis eine möglichst von der Handelsbilanz nicht abweichende Steuerbilanz aufgestellt werden soll. Somit wurde regelmäßig der Abschreibungsbetrag verwendet, der sich bei linearer Verteilung der Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Gegenstände ergibt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten zeitanteilig. Von der Möglichkeit der sofortigen Abschreibung der Anschaffungs-/Herstellungskosten für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurde Gebrauch gemacht, weil dies in der Handelsbilanz möglich ist. Nicht in Anspruch genommen wurde die steuerlich zulässige, aber handelsrechtlich nicht zu akzeptierende (Sofort-) Abschreibung von Hardwarekomponenten innerhalb des Geschäftsjahres der Anschaffung. Soweit die Gesellschaft Liquidität anderen Gesellschaften überlassen hat wurden diese Beträge aktiviert. Sie werden verzinst. Die Zinsen werden auf gesondert Verrechnungskonten verbucht und deren Ausgleich ebenfalls darüber erfasst. Vorräte Dem Umlaufvermögen zuzuordnende Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Bilanziert ist hier der Warenbestand der nicht projektbezogen erworben wurde, getrennt von den projektbezogenen Materialien und Leistungen. Diese sind wiederum in den angefangenen Bauvorhaben bilanziert. Die Ermittlung der Gemeinkosten erfolgte durch Aufteilung derselben in dem Verhältnis, wie sich der realisierte abgeschlossene Umsatz zu den erhaltenen Anzahlungen auf die noch nicht abgeschlossenen Bauvorhaben verhält. Dabei wurde unterstellt, dass die Abschlagszahlungen den tatsächlichen Baufortschritt widerspiegeln. Als Umsatzverhältnis wurden nur die Umsätze einbezogen, die ausschließlich aus der Erstellung von Anlagen entstanden sind. Anderweitige Umsätze, wie z.B. Wartungsumsätze oder Umsätze aus Stromlieferungen wurden nicht berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Darlehen gegenüber dem Gesellschafter sind unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt 2.136.078,58 Euro ausgewiesen. Diese Beträge werden verzinst. Die Bankbestände und der Kassenbestand sind mit dem Nennwert bilanziert. Am Bilanzstichtag geleistete Zahlungen für eine Periode nach dem Bilanzstichtag sind aktivisch abgegrenzt. Passivseite - Verbindlichkeiten Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Zu den Gewährleistungsrückstellungen wurden laufende gerichtliche Verfahren sowie die Erfahrung der Geschäftsleitung für die mögliche Inanspruchnahme berücksichtigt. Neben der allgemeinen Bewertung wurden die einzelnen Bauvorhaben auch einzeln beurteilt und gegebenenfalls Wertberichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten werden nachfolgend wegen ihrer Fälligkeit nochmals gesondert aufgegliedert. Darlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als 3 Jahren setzen sich zusammen aus dem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Gesellschaft hat hier im Rahmen eines KfW-Sonderprogramms zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise dieses Darlehen aufgenommen und es für die Aufstockung des Warenlagers verwendet sowie zwei Kfz-Darlehen, deren Kreditaufnahme erst im Berichtsjahr erfolgte. Die Kreditverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Gesellschafter-Geschäftsführer Daniel Eichler Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt unter Beachtung der vorgenommenen Erläuterungen nach §264 Abs. 2 HGB grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss liegt noch nicht vor. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgendes vor: Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf EUR -1.774,323,05. Dieser Betrag ist mit dem bestehenden Gewinnvortrag aus den Vorjahren in Höhe von EUR 3.309.361,89 zu verrechnen und neu vorzutragen. Damit wird ein Betrag von EUR 1.535.038,84 auf neue Rechnung vorgetragen. Größenklasse der Gesellschaft In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft besteht nicht. Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer gemäß § 285 NR. 7 HGB. Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen insgesamt ca. 8.700.00,00 EUR. Die Bilanzsumme beträgt ca. 10.400.000,00 EUR. Da die Berichtsfirma sowohl zum Bilanzstichtag 2022 und 2023 nicht mindestens zwei der drei Merkmale des § 267 HGB überschritten hat, ist sie zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Burkau, den 25. März 2025 gez. Hr. Eichler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. März 2025 |
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