Puracon
GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.967.910,00 |
586.332,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
402.692,00 |
4.063,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.565.218,00 |
582.269,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
975.759,56 |
948.566,08 |
| I.
Vorräte |
529.743,65 |
398.160,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
439.336,94 |
519.987,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.678,97 |
30.417,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
73.021,99 |
77.786,40 |
| D.
Aktive latente Steuern |
135.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.151.691,55 |
1.612.684,48 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.235,93 |
165.140,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
16.235,93 |
140.140,05 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
500.000,00 |
0,00 |
| C.
Rückstellungen |
78.531,00 |
153.594,18 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.363.324,62 |
1.233.950,25 |
| E.
Passive latente Steuern |
168.600,00 |
60.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.151.691,55 |
1.612.684,48 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die puracon GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. § 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Unternehmensfortführung
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
erworbenen immateriellen Anlagewerten beträgt 3 bis 5
Jahre.
Sofern zum Abschlussstichtag von einer
voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen ist,
werden außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Wertaufholungen werden ggfs. vorgenommen, sofern die
Gründe für die ursprüngliche Wertminderung
nicht mehr bestehen.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung
erfolgt zu Herstellungskosten, d. h. mit den bei der
Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(§ 255 Abs. 2a HGB); diese entsprechen den
anteiligen Personalkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bei den Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
In die Herstellungskosten wurden Material- und
Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der
durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des
Anlagevermögens einbezogen.
Die Sachanlagen werden 2013 entsprechend der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschreiben. Diese beträgt zwischen 3 und 20 Jahren.
Die im Geschäftsjahr angeschafften abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
bis zu einem Wert in Höhe von Euro 410,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
als Betriebsausgaben abgezogen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften abnutzbaren
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
(geringwertige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert in
Höhe von Euro 150,00 wurden in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt. Falls deren Wert Euro 150,00
aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen, wurde ein
Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG
gebildet, der in Übereinstimmung mit den steuerlichen
Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in den folgenden
vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die analoge Anwendung der steuerlichen Vorschriften
in der Handelsbilanz ist zulässig, da diese Handhabung
der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht
und die Geringwertigen Wirtschaftsgüter im
Verhältnis zum Gesamtvermögen von untergeordneter
Bedeutung sind.
Sofern bei den Sachanlagen zum Abschlussstichtag von
einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen
ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Wertaufholungen werden ggfs. vorgenommen, sofern die
Gründe für die ursprüngliche Wertminderung
nicht mehr bestehen.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und bewertet. Bei Unverzinslichkeit bzw. niedriger
Verzinsung wurden Ausleihungen ggfs. zum Barwert angesetzt.
Sofern bei den Finanzanlagen zum Abschlussstichtag
von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung
auszugehen ist, werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen. Wertaufholungen werden ggfs. vorgenommen,
sofern die Gründe für die ursprüngliche
Wertminderung nicht mehr bestehen.
Vorratsvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
sowie der unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten.
In die Herstellungskosten wurden Material- und
Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der
durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des
Anlagevermögens einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisikien
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei der Ermittlung der
Gewährleistungsrückstellungen wurden
Erfahrungswerte der letzten Jahre
berücksichtigt.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet,
wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt
gegeben werden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
12.837,42
|
Verbindlichkeiten
|
46.228,50
|
3.2
Darstellung des Eigenkapitals
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde ohne
Verwendung/mit teilweiser Verwendung/mit vollständiger
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein
Gewinnvortrag von Euro 140.140,05 einbezogen.
3.3
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
507.000,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag
gemäß Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
372.000,00
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
135.000,00
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
0,00
|
Gesamtbetrag
|
507.000,00
|
Damit sind zum Abschlussstichtag folgende Gewinne
ausschüttbar:
Ausschüttungsfähiger Gewinn
|
Euro
|
Jahresergebnis
|
-134.896,16
|
+ frei
verfügbare Rücklagen
|
0,00
|
-
Verlustvortrag
|
0,00
|
= Gesamt
|
-134.896,16
|
-
Ausschüttungssperre
|
507.000,00
|
=
Ausschüttungsfähiger Gewinn
|
-641.896,16
|
3.4
Restlaufzeitvermerke
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt insgesamt Euro
26.337,12 (Vorjahr: Euro 33.441,12).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt insgesamt Euro
956.681,12 (Vorjahr: Euro 547.198,75).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 1.406.643,50 (Vorjahr: Euro 686.751,50).
3.5
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
|
Betrag
|
davon ggü. verb.
|
|
Euro
|
Unternehmen
|
aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
|
0,00
|
0,00
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
150.810,00
|
0,00
|
aus
Gewährleistungsverträgen
|
0,00
|
0,00
|
aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
150.810,00
|
0,00
|
4.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Anhangangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung waren
nicht erforderlich.
5.
Sonstige Angaben
5.1
Geschäftsführung
Namen der Mitglieder
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name und Vorname
|
ausgeübter Beruf
|
Klein Jürgen
|
Geschäftsführer
|
5.2
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 134.896,16.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von Euro 5.243,89,
der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden Euro 5.243,89 vorgetragen.
6.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Rosenheim, den 20. März 2014
Klein Jürgen
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2014 festgestellt.
|