P Logistik Verpackungs GmbHLiquidiert

83026 Rosenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 14814
Vorher
Puracon GmbH
Eingetragen
8.1.2003
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenPaket- und Expressdienste
Gegenstand
Logistik, Verpackung und Sterilisation medizinischer Produkte und alle im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Kocis
seit 14.3.2011
Prokura
Jürgen Klein
seit 26.10.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Puracon GmbH

Rosenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 1.967.910,00 586.332,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 402.692,00 4.063,00
II. Sachanlagen 1.565.218,00 582.269,00
B. Umlaufvermögen 975.759,56 948.566,08
I. Vorräte 529.743,65 398.160,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 439.336,94 519.987,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.678,97 30.417,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 73.021,99 77.786,40
D. Aktive latente Steuern 135.000,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.151.691,55 1.612.684,48

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 41.235,93 165.140,05
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 16.235,93 140.140,05
B. Einlagen stiller Gesellschafter 500.000,00 0,00
C. Rückstellungen 78.531,00 153.594,18
D. Verbindlichkeiten 2.363.324,62 1.233.950,25
E. Passive latente Steuern 168.600,00 60.000,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.151.691,55 1.612.684,48

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die puracon GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde gem. § 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

  Unternehmensfortführung

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

  Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Anlagewerten beträgt 3 bis 5 Jahre.

Sofern zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden ggfs. vorgenommen, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen.

  Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, d. h. mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(§ 255 Abs. 2a HGB); diese entsprechen den anteiligen Personalkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

  Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei den Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten wurden Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen.

Die Sachanlagen werden 2013 entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschreiben. Diese beträgt zwischen 3 und 20 Jahren.

Die im Geschäftsjahr angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert in Höhe von Euro 410,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Die im Geschäftsjahr angeschafften abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (geringwertige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert in Höhe von Euro 150,00 wurden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Falls deren Wert Euro 150,00 aber nicht Euro 1.000,00 übersteigen, wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die analoge Anwendung der steuerlichen Vorschriften in der Handelsbilanz ist zulässig, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht und die Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Verhältnis zum Gesamtvermögen von untergeordneter Bedeutung sind.

Sofern bei den Sachanlagen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden ggfs. vorgenommen, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen.

  Finanzanlagen

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Bei Unverzinslichkeit bzw. niedriger Verzinsung wurden Ausleihungen ggfs. zum Barwert angesetzt.

Sofern bei den Finanzanlagen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Wertaufholungen werden ggfs. vorgenommen, sofern die Gründe für die ursprüngliche Wertminderung nicht mehr bestehen.

  Vorratsvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sowie der unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten.

In die Herstellungskosten wurden Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen.

  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisikien durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

  Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

  Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der Gewährleistungsrückstellungen wurden Erfahrungswerte der letzten  Jahre berücksichtigt.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

  Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

  Ansatz- und Bewertungsstetigkeit

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
12.837,42
Verbindlichkeiten
46.228,50



3.2 Darstellung des Eigenkapitals

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde ohne Verwendung/mit teilweiser Verwendung/mit vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro 140.140,05 einbezogen.

3.3 Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 507.000,00.

Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
  

Gesamtbetrag gemäß Ausschüttungssperre
Euro
Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
372.000,00
Aktivierung latenter Steuern
135.000,00
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert
0,00
Gesamtbetrag
507.000,00



Damit sind zum Abschlussstichtag folgende Gewinne ausschüttbar:
  

Ausschüttungsfähiger Gewinn
Euro
Jahresergebnis
-134.896,16
+  frei verfügbare Rücklagen
0,00
-   Verlustvortrag
0,00
=  Gesamt
-134.896,16
-   Ausschüttungssperre
507.000,00
=  Ausschüttungsfähiger Gewinn
-641.896,16



3.4 Restlaufzeitvermerke

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt insgesamt Euro 26.337,12 (Vorjahr: Euro 33.441,12).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt insgesamt Euro 956.681,12 (Vorjahr: Euro 547.198,75).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 1.406.643,50 (Vorjahr: Euro 686.751,50).

3.5 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
  

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Betrag
davon ggü. verb.
 
Euro
Unternehmen
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
0,00
0,00
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
150.810,00
0,00
aus Gewährleistungsverträgen
0,00
0,00
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
0,00
0,00
Summe
150.810,00
0,00



4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Anhangangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung waren nicht erforderlich.

5. Sonstige Angaben

5.1 Geschäftsführung

  Namen der Mitglieder

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Name und Vorname
ausgeübter Beruf
Klein Jürgen
Geschäftsführer



5.2 Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 134.896,16.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von Euro 5.243,89, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden Euro 5.243,89 vorgetragen.

 

6. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB

Rosenheim, den 20. März 2014

Klein Jürgen
Geschäftsführer

 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2014 festgestellt.

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