Kommunale Partner Wasser GmbH

Vinkrather Straße 85, 47929 Grefrath, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 14134
Eingetragen
23.11.2012
Branche
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungWassergewinnung ohne Fremdbezug zur VerteilungBetrieb von Kläranlagen
Gegenstand
Die Erfüllung aller Aufgaben im Rahmen der Gewinnung und Bereitstellung von Trinkwasser für Unternehmen der Öffentlichen Trinkwasserversorgung. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Gesellschaftszwecks der vorgenannten GmbH innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Banzhaf
seit 15.7.2024
Geschäftsführer
Christian Plaßmann
seit 15.7.2024
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert99.99% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
Gemeinde Grefrath
33.33%
Stadt Kempen
33.33%
Stadt Nettetal
19.34%
Stadtwerke Nettetal GmbHEigenbeteiligung
13.99%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Germany
60.000 €
33.33%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kommunale Partner Wasser GmbH

Grefrath

Jahresabschluss zum 31.12.2022

TOP 4: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und der Ergebnisverwendung

Die Gesellschafterversammlung nimmt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 der Kommunale Partner Wasser GmbH zur Kenntnis.

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 335.624,10 € und einen Jahresüberschuss in Höhe von 8.000,00 € fest. Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresabschluss und den Lagebericht.

Die Gesellschafterversammlung beschließt den Jahresüberschuss i. H. v. 8.000,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschafterversammlung spricht der Geschäftsführung die Entlastung aus.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Erik Ix, Vorsitzender

gefertigt: Siegfried Ferling, Geschäftsführer

Bilanz

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.619,11 4.985,75
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 194.956,31 258.874,21
2. Sonstige Vermögensgegenstände 402,64 6.805,28
195.358,95 265.679,49
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 138.646,04 100.624,61
334.004,99 366.304,10
335.624,10 371.289,85

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 180.000,00 180.000,00
II. Gewinnvortrag 39.000,00 31.000,00
III. Jahresüberschuss 8.000,00 8.000,00
227.000,00 219.000,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 929,80 399,00
2. Sonstige Rückstellungen 57.344,00 69.601,00
58.273,80 70.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.035,24 15.179,35
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 24.028,96 23.726,07
3. Sonstige Verbindlichkeiten 23.286,10 43.384,43
50.350,30 82.289,85
335.624,10 371.289,85

- Gewinn- und Verlustrechnung -

2022 Vorjahr
1. Umsatzerlöse 753.708,95 721.636,01
2. Sonstiger betrieblicher Ertrag 192,30 3.820,98
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.783,38 -2.102,40
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -481.628,86 -474.429,18
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -134.172,41 -615.801,27 -125.655,88 -600.085,06
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -3.366,64 -3.511,31
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -116.255,47 -107.178,56
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -4.942,49 -3.910,66
9. Ergebnis nach Steuern 8.752,00 8.669,00
10. sonstige Steuern -752,00 -669,00
11. Jahresüberschuss 8.000,00 8.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Kommunale Partner Wasser GmbH, mit Sitz in Grefrath, geführt unter der Registernummer HRB 14134 am Amtsgericht Krefeld, ist für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, nach dem GmbH-Gesetz, sowie nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages erstellt worden. Die Bilanz entspricht dem Gliederungsschema des § 266 HGB. Sie enthält sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gesetzlich geforderte Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich im Anhang gemacht.

B. Angaben zu Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Bezüglich der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagennachweis verwiesen.

Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Das Anlagevermögen enthält ausschließlich Sachanlagevermögen in Form von Betriebs- und Geschäftsausstattung für die gemieteten Verwaltungsräume. Bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten unter 0,8 T€ liegen, erfolgt eine Sofortabschreibung im Zugangsjahr.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich um weiterberechneten Aufwand an die drei Gesellschafter.

3. Eigenkapital

Im Berichtsjahr 2022 betrug das gezeichnete Kapital 180,0 T€.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Ihr Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten mit 44,0 T€ Rückstellungen für zum Bilanzstichtag bestehende Verpflichtungen aus Urlaubsansprüchen und geleisteten Überstunden, mit 5,4 T€ die ausstehende Abrechnung der Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie mit 5,4 T€ Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses und Kosten für die Steuererklärung.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die gesamten Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und betragen 50,4 T€ (VJ.: 82,3 T€).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 23,3 T€ (Vj.: 43,4 T€).

C. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Betriebsführungsvertrag mit der Stadtwerke Kempen GmbH in Höhe von 15 T€, sowie aus Leasingverträgen und Mietverträgen für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 41,5 T€. Des Weiteren besteht eine sonstige finanzielle Verpflichtung aus dem Mietvertrag mit der Gemeindewerke Grefrath GmbH in Höhe von 26,0 T€.

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

I. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen mit 4,8 T€ auf den Aufwand aus bezogenen Leistungen, mit 615,8 T€ auf weiterberechneten Personalaufwand (einschließlich der Zuführungen zu den Rückstellungen für Personalkosten), mit 116,3 T€ auf weiterberechneten sonstigen betrieblichen Aufwand, mit 3,4 T€ auf weiterberechneten Abschreibungsaufwand, mit 8,0 T€ auf den Gemeinkostenverwaltungszuschlag, mit 0,8 T€ auf den KFZ-Steueraufwand, sowie mit 4,9 T€ auf weiterberechneten Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

II. Personalaufwand

Der gesamte Personalaufwand ist um 15,7 T€ gestiegen und enthält die Löhne und Gehälter für 7 Mitarbeiter einschließlich der entfallenden Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialabgaben, sowie die Zuführung zu den Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Arbeitszeitkonten und ausstehende Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Die inkludierten Personalaufwendungen für Altersversorgung betragen für das Berichtsjahr 38 T€ (Vj.: 36 T€).

III. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen die Miete für die Verwaltungsräume vom Gesellschafter Gemeindewerke Grefrath GmbH, die Leasingkosten der Fahrzeuge sowie deren Treibstoffkosten und das kaufmännische Betriebsführungsentgelt des Gesellschafters Stadtwerke Kempen GmbH.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dipl.-Ing. Siegfried Ferling. Er erhält für seine Geschäftsführertätigkeit keine Bezüge.

II. Mitarbeiter

Die Kommunale Partner Wasser GmbH beschäftigt fünf Mitarbeiter, die zum 01.01.2013 von den Gesellschaftern übernommen worden sind, sowie einen weiteren Mitarbeiter, der im Geschäftsjahr 2016 eingestellt wurde und einen weiteren Mitarbeiter, der im Geschäftsjahr 2021 eingestellt wurde. Die jahresdurchschnittliche Mitarbeiterzahl gemäß § 267 Abs. 5 HGB betrug im Berichtsjahr 7 Mitarbeiter.

III. Honorar des Abschlussprüfers

In 2022 sind Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 6,0 T€ angefallen.

IV. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den kompletten Jahresüberschuss in Höhe von 8,0 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Grefrath, 02.03.2023

Dipl.-Ing. Siegfried Ferling, Geschäftsführer

Anlagenspiegel zum 31.12.2022

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des Anlagevermögens Stand 01.01.2022
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.2022
Anlagevermögen
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.195,99 0,00 0,00 38.195,99
Summe Anlagevermögen 38.195,99 0,00 0,00 38.195,99
Abschreibungen
Posten des Anlagevermögens Stand 01.01.2022
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.2022
Anlagevermögen
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 33.210,24 3.366,64 0,00 36.576,88
Summe Anlagevermögen 33.210,24 3.366,64 0,00 36.576,88
Buchwerte
Posten des Anlagevermögens Stand 31.12.2022
Stand 31.12.2021
Anlagevermögen
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.619,11 4.985,75
Summe Anlagevermögen 1.619,11 4.985,75

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

1. Grundlagen des Unternehmens

Die Kommunale Partner Wasser GmbH (KPW) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2012 gegründet. Ziel der Gesellschaft ist die Erfüllung aller Aufgaben im Rahmen der Gewinnung und Bereitstellung von Trinkwasser für Unternehmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung und darüber hinaus die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Das Eigentum an den Wassergewinnungs- und Versorgungseinrichtungen soll nach ausdrücklichem Willen der Beteiligten in den Händen der Gesellschafter verbleiben.

Die entstehenden Aufwendungen der KPW werden gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag durch die Gesellschafter erstattet. Aufwendungen werden verursachungsgemäß bzw. durch Schlüsselung weiterberechnet.

2. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Situation der deutschen Wasserwirtschaft ist gekennzeichnet durch stagnierende bzw. rückläufige Abgabemengen. Gleichzeitig stehen die Wasserversorgungsunternehmen unter einer spürbaren kartellrechtlichen Beobachtung, die zu förmlichen Kartellverfahren mit Preissenkungsverfügungen gegen einige Unternehmen geführt hat.

3. Geschäftsverlauf der Gesellschaft

Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss i. H. v. 8,0 T€ aus, dieser resultiert aus der Erhebung eines Gemeinkostenverwaltungszuschlags. Die übrigen Aufwendungen und Erträge bilden ein ausgeglichenes Ergebnis. Im Geschäftsjahr 2022 wurden durch die vollständige Weiterbelastung der entstandenen Aufwendungen Umsatzerlöse in Höhe von 745,7 T€ erzielt, welche den Vorjahreswert um 32,1 T€ überschreitet und den Planansatz um 26,7 T€ überschreitet.

Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf als gut.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2022 335,6 T€ (i.Vj.: 371,3 T€) und liegt somit um 35,7 T€ unterhalb des Vorjahreswertes.

Auf der Aktivseite beträgt das langfristig gebundene Vermögen 1,6 T€ (Anlagevermögen) und somit 0,5 % der Bilanzsumme. Dem stehen auf der Passivseite langfristig verfügbare Mittel in Höhe von 227,0 T€ (Eigenkapital) gegenüber, so dass das langfristig gebundene Vermögen in vollen Umfang langfristig finanziert ist.

Zum Bilanzstichtag weist die KPW eine Eigenkapitalquote von 67,6 % (i.Vj.: 59,0 %) aus.

Im Berichtsjahr war durch eine zeitnahe Weiterberechnung der Aufwendungen zu jedem Zeitpunkt ein Guthaben auf dem laufenden Konto vorhanden.

5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Übernahme des Personals der Gesellschafter (5 Mitarbeiter) in die KPW ist zum 01.01.2013 erfolgt. Weiterhin wurde ein weiterer Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2016 sowie ein weiterer Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2021 eingestellt. Die eingesetzten Mitarbeiter werden durch stetige Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt, alle Betriebsanlagen gemäß den gesetzlichen Erfordernissen zu betreiben und soweit erforderlich zu erhalten.

6. Prognosebericht

Gemäß Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird mit weiter zu berechnenden Personalaufwendungen in Höhe von 651,1 T€ gerechnet. Unter Berücksichtigung der geplanten anderen Aufwandspositionen von 134,9 T€ ergibt sich ein an die Gesellschafter weiter zu berechnender Gesamtaufwand von 786,0 T€ zzgl. eines Gemeinkostenverwaltungszuschlags von 8,0 T€.

7. Chancen- und Risikobericht

Die KPW ist auf die Erstattung ihres Aufwands durch die drei Gesellschafter angewiesen. Das eingezahlte Stammkapital von 180 T€ kann hier allenfalls zeitliche Verschiebungen zwischen den Zahlungsaus- und -eingängen abschwächen.

Das beim Betriebsführer der KPW, der Stadtwerke Kempen GmbH, bestehende Risikomanagementsystem kommt auch bei der KPW zu tragen, wodurch Risiken frühzeitig erkannt werden können.

Die Chancen der KPW als Unternehmung liegen weniger bei der Gesellschaft selbst, sondern vielmehr bei den Gesellschaftern, die durch die höhere Anzahl von Mitarbeitern und das breitere Spektrum der Mitarbeiterqualifikationen, auf das sie nunmehr für ihre Wasserversorgung zurückgreifen können, Synergieeffekte und Effizienzvorteile erzielen können.

8. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung

Gemäß § 108 der Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde darauf hinzuwirken (bei einem Gesellschaftsanteil von mehr als 50 %), dass zur öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung Stellung genommen wird. Unternehmensgegenstand der Kommunale Partner Wasser GmbH ist die Erbringung von Aufgaben im Rahmen der Gewinnung und Bereitstellung von Trinkwasser für Unternehmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft diese Aufgabe vollumfänglich gegenüber den Gemeinden Kempen, Nettetal und Grefrath bzw. deren Trinkwasserversorgungsnehmern erfüllt.

 

Grefrath, 02.03.2023

Dipl.-Ing. Siegfried Ferling, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Kommunale Partner Wasser GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kommunale Partner Wasser GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kommunale Partner Wasser GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Duisburg, den 29. Juni 2023

PKF Fasselt
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Hünger, Wirtschaftsprüfer

Hesse, Wirtschaftsprüfer

(Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Bilanzsumme 335.624,10 EUR; Jahresüberschuss 8.000,00 EUR) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 der Kommunale Partner Wasser GmbH, Grefrath.)

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