Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 7724
Vorher
Eastern Palace UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
18.4.2012
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit Fleisch und FleischwarenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie der Handel mit Lebensmitteln, Baustoffen und Textilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Haizhong Wang
seit 18.4.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

An der Fels 10, 35435 Wettenberg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Eastern Palace GmbH

Wettenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 78.576,00 117.519,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 390,00 390,00
II. Sachanlagen 78.186,00 117.129,00
B. Umlaufvermögen 414.104,04 252.084,86
I. Vorräte 15.737,00 16.981,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.422,51 64.588,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 334.944,53 170.515,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.331,08 2.674,00
Aktiva 495.011,12 372.277,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 350.188,49 252.399,42
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 227.399,42 215.248,00
III. Jahresüberschuss 97.789,07 12.151,42
B. Rückstellungen 59.856,04 4.720,00
C. Verbindlichkeiten 84.966,59 115.158,44
Summe Passiva 495.011,12 372.277,86

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss der Eastern Palace GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzende Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses bekannten Risiken und Verluste wurden berücksichtigt.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung erfasst worden.

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 18.000,00 Euro vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Wettenberg, 18.02.2025

gez. Hai-Zong Wang, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2025 festgestellt.

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