I-Soft Systemhaus Süd GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Zwilling seit 23.4.2026 | Geschäftsführer |
Ludger Gipperich seit 23.4.2026 | Prokura |
Sven Annies seit 11.4.2022 | Geschäftsführer |
Armin Holzhauer seit 4.9.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% | |
Helmut Denker | 45.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
I-Soft, Software-Vertriebsgesellschaft mbHSiegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023verkürzte BILANZ gem. § 266 (1) HGB zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2023A. Allgemeine Angaben Die i-Soft Software-Vertriebsgesellschaft mbH, Siegen, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Siegen unter der Nummer HRB 2938 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Anhang ist unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB) aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung und Bewertung aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 43 Arbeitnehmer beschäftigt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Bilanz Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen wurden im Berichtsjahr entsprechend der handels- und steuerrechtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände berechnet. G eringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis jeweils € 800,00 sind im Zugangsjahr voll abgeschrieben worden. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu Anschaffungskosten. Soweit es wegen verminderter Verwertbarkeit erforderlich war, erfolgte der Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1,0% des Nettoforderungsbetrages gebildet, die allgemeine Kreditrisiken und das allgemeine Ausfallrisiko berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben sind mit dem Nominalwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für das Folgejahr darstellen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Pensionsrückstellung angesetzt. Über die Höhe der Erfüllungsbeträge bzw. über die Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegt zum Bilanzstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten der Versicherungsmathematikerin Petra Fellner (Unternehmensberatung für betriebliche Altersversorgung), Aarbergen vor. Als Rechnungsgrundlage dienten die "Richttafeln 2018 G " von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Zur Anwendung kam die Projected Unit Credit (PUC) Methode. Den Berechnungen lagen die folgenden Bewertungsparameter zugrunde: Rechnungszins 1,82% p.a. (10-Jahresdurchschnitt), 1,74% (7-Jahresdurchschnitt), Einkommenstrend 0,00% und Rententrend 2,00% p.a. Der Erfüllungsbetrag gemäß Gutachten beträgt 1.854.824,00 €. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2023 beträgt 16.055,00 €. Der Amortisationsbetrag des Unterschiedsbetrags zum 01. Januar 2010 aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG beträgt im Jahr 2022 31.780,00 € (1/ 15 von 476.696,00 €). Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Der Zinsaufwand aus der Abzinsung der Personalrückstellung beträgt 34.367,00 € und wird unter "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die steuerlich zulässige Rückstellung zum 31. Dezember 2023 ist um 757.971,00 € niedriger. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind € 0,00. Gegenüber Gesellschaftern der Gesellschaft bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG aus Darlehenskonten in Höhe von 60.000,00 € (Vj. 60.000,00 €) sowie Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten in Höhe von 25.287,59 € (Vj. 23.856,22 €) C. Sonstige Angaben Organe des Unternehmens sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Zu den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr bestellt:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) befreit. Der vorstehende verkürzte Jahresabschluss zum 31.12.2023 wird hiermit gem. § 245 HGB unterzeichnet.
Siegen, den 07.05.2025 gez. Armin Holzhauer |
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