Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 66724
Eingetragen
25.8.1981
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenZimmerei und Ingenieurholzbau
Gegenstand
Erdbewegungen, Transporte, Abbrucharbeiten, Autokranarbeiten und vermietungen, Handel mit Baumaterialien sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Müksch
seit 1.12.2025
Prokura
Martina Weber
seit 24.11.2023
Prokura
Florian Weber
seit 9.9.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 4 angezeigt

82441 Ohlstadt, Am Bachfeld 3
312.000 €
68.42%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Franz Hohenrainer GmbH

Ohlstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

A. Bilanz zum 31. Dezember 2023

B. Anhang

a. Anwendung BilMoG

b. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

c. Erläuterungen zur Bilanz

d. Sonstige Angaben

e. Organmitglieder

f. Feststellung des Jahresabschlusses

A. Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00
II. Sachanlagen 1.565.026,42
III. Finanzanlagen 200,00 1.565.228,42
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 470.760,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.337.106,35
III. Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks 1.442,89 1.809.309,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 28.147,41
3.402.685,15

PASSIVA

Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 456.000,00
II. Gewinnvortrag 320.957,69
III. Jahresüberschuss 10.285,91 787.243,60
B. Rückstellungen 116.210,00
C. Verbindlichkeiten 2.499.231,55
3.402.685,15

B. Anhang

Der Jahresabschluss der Franz Hohenrainer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

a. Anwendung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Die handelsrechtlichen Bilanzierungsregelungen durch das BilMoG sind erstmals ab dem Wirtschaftsjahr 2010 anzuwenden.

Mit dem BilMoG wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben, wodurch weitgehend die Möglichkeit entfällt, steuerliche Wertansätze in die Handelsbilanz zu übernehmen. Für das Wirtschaftsjahr 2023 konnte daher keine Einheitsbilanz mehr erstellt werden, in der die Bilanzierungswahlrechte der Handels- und der Steuerbilanz übereinstimmend ausgeübt werden. Der Körperschaftsteuererklärung 2023 wurde daher eine Erläuterung zu den Korrekturen (nach § 60 Abs. 2 EStDV) zur Anpassung der Handelsbilanz an die steuerlich maßgeblichen Wertansätze beigefügt.

b. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zuzurechnenden Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bei den Zugängen des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgte die Abschreibung "pro rata temporis".

Der Zugang von geringwertigen Wirtschaftsgütern (mit Anschaffungskosten (bis Euro 1.000,00) wurde in einem Sammelpool erfasst. Dieser wird gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden mit den Anschaffungskosten, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten bewertet. Für Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit ergeben, wurde durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen (bei erkennbaren Einzelrisiken) und Pauschalwertberichtigungen (zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos) angesetzt.

Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

c. Erläuterungen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag betrug Euro 2.499.231,55.

Die Restlaufzeiten betrugen wie folgt:

bis zu einem Jahr Euro 1.095.775,79
davon gegenüber Kreditinstituten Euro 466.069,72
bis zu fünf Jahren Euro 826.879,88
davon gegenüber Kreditinstituten Euro 826.879,88
von mehr als fünf Jahren Euro 576.575,88
davon gegenüber Kreditinstituten Euro 576.575,88

d. Sonstige Angaben

Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten.

e. Organmitglieder

(1) Geschäftsführer:

Der Geschäftsführer ist Herr Florian Weber.

(2) Angaben zu § 42 Abs.3 GmbHG:

Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von Euro 22.777,07.

f. Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2023 wurde am 04. Dezember 2024 festgestellt.

 

Ohlstadt, 04. Dezember 2024

Franz Hohenrainer GmbH

Florian Weber, Geschäftsführer

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