PS Unternehmensberatung GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Schurr seit 9.2.2007 | Prokura |
Margot Maria, geb. Wenzler Reichmann-Schurr seit 9.2.2007 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ReiTec GmbHBaden-BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
Anhang 2015 ReiTec GmbH, 76532 Baden-Baden 1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB wie in den Vorjahren angewendet. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Zur Erhöhung der Aussagekraft des Jahresabschlusses wird gem. § 265 Abs. 5 HGB das gesetzliche Gliederungsschema nach § 266 Abs. 2 HGB durch Ergänzung der Postenbezeichnungen den Unternehmens- und Branchenbedürfnissen, soweit sinnvoll, angepasst. Die Bewertung erfolgte unter Beachtung der Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften gem. §§ 268 bis 274a HGB. Soweit der Jahresabschluss Positionen in Fremdwährungen enthält, erfolgt eine Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mit dem Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Verbuchung gemäß amtlicher Umrechnungskurstabelle. Soweit erforderlich, erfolgt zum Bilanzstichtag eine Anpassung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Hierbei findet die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Bei den Vorräten handelt es sich um nicht abgeschlossene Projekte, die zu Anschaffungskosten bewertet wurden. Die Bewertung erfolgte nach dem Niederstwertprinzip. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der nicht wertberichtigten Nettoforderungen angesetzt. Zur Beilegung des niedrigeren Wertes wurden Einzelwertberichtigungen in notwendigem Umfange gebildet. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen war kein Abwertungsbedarf erkennbar, hier folgte eine Bewertung zum Nominalbetrag. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 7.293,49) enthalten. Die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt, Fremdwährungsguthaben bestehen nicht. Für erkennbare, ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken wurden Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet, die das vorhandene erkennbare Kostenrisiko abdecken. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten mit € 58.527,27 (Vorjahr: € 0,00). 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (Die Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht veröffentlicht.) Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem der Bilanz beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die gesetzlich geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten können dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel entnommen werden:
davon gegenüber Gesellschaftern: € 58.527,27 (Vorjahr: € 0,00) davon aus Steuern: € 2.806,91 (Vorjahr: € 0,00) Vermerkpflichtige Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht. 4. Ergebnisverwendung
5. sonstige Angaben Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in vollem Umfange das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Zur Geschäftsführerin bestellt ist:
Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit Baden-Baden, den 17. Februar 2016
Baden-Baden, den 17. Februar 2016 gez. M. Reichmann-Schurr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.03.2016 |
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