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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Schlamann seit 8.11.2012 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Steinfurt Netz GmbHSteinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Inhaltsverzeichnis
1 Organe der GesellschaftGeschäftsführung: bis 30.10.2012
ab 01.11.2012
Gesellschafterin: Stadtwerke Steinfurt GmbH 2 Vorwort der GeschäftsführungDie Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH als Betreiberin des Gas- und Wassernetzes im Stadtgebiet Steinfurt ist verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Versorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und - soweit wirtschaftlich zumutbar - bedarfsgerecht auszubauen. Im vierten Jahr der Anreizregulierung im vereinfachten Verfahren sind die Anforderungen an das Regulierungsmanagement weiter gestiegen. Im Berichtsjahr wurde der Netzentgeltantrag für die zweite Regulierungsperiode 2013 bis 2017 von der Landesregulierungsbehörde NRW geprüft. Dem Antrag wurde ohne nennenswerte Änderungen weitestgehend stattgegeben. Der Bescheid wird Mitte 2013 erwartet. Der Netzbetrieb Gas und Wasser wurde auf Grundlage der bestehenden Pachtverträge mit der Stadtwerke Steinfurt GmbH im Berichtsjahr fortgeführt. Technische und kaufmännische Leistungen zur Führung des Netzbetriebes wurden im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages mit der Stadtwerke Steinfurt GmbH bezogen und vergütet. Am 31. Oktober 2012 ist der bisherige Geschäftsführer, Wilhelm Brunsmann, nach über 50-jähriger Tätigkeit in der Gas- und Wasserwirtschaft in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Als sein Nachfolger wurde von der Gesellschafterin Thorsten Schlamann, langjähriger Mitarbeiter der Stadtwerke Steinfurt GmbH, bestellt. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zur Gesellschafterin.
Steinfurt, 29. März 2013 Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Thorsten Schlamann, LL.M., Geschäftsführer 3 Unternehmenskennzahlen
4 Lagebericht 2012Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH4.1 Darstellung der LageDas Geschäftsjahr 2012 stand wieder einmal ganz im Zeichen der Anreizregulierung. Wirtschaftliche Nutzung, Versorgungssicherheit, Daseinsvorsorge und vor allem die Regionalität der Netzgesellschaft stellt für unsere Kommune einen wichtigen Faktor dar, wenn es um die Neuausrichtung der Energieversorgung geht. Die Einhaltung der EnWG-Gesetzgebung, die Gewährleistung des diskriminierungsfreien Netzzugangs und die Abwicklung des Lieferantenwechsels (GeLi Gas) wurden konsequent verfolgt. Darüber hinaus ist der schon erwähnte Netzentgeltantrag für die zweite Regulierungsperiode auf Basis der Zahlen des Wirtschaftsjahres 2010 von der Landesregulierung geprüft worden. Herr Geschäftsführer Wilhelm Brunsmann hat im Oktober 2012 sein 65. Lebensjahr vollendet. Da seine Bestellung im Rahmen eines tariflichen Angestelltenvertrages vollzogen worden war, endete damit der Anstellungsvertrag zum 31. Oktober 2012. Da Herr Brunsmann zu dem Zeitpunkt auf eigenen Wunsch in den Ruhestand eingetreten ist, wurde in der Gesellschafterversammlung vom 24. Mai 2012 mit Wirkung zum 1. November 2012 Herr Thorsten Schlamann zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Herr Schlamann unterhält keinen Anstellungs- oder Dienstvertrag mit der Gesellschaft sondern ist weiterhin Angestellter bei der Gesellschafterin Stadtwerke Steinfurt GmbH. Die Kostenverrechnung für seine Tätigkeiten erfolgt über einen mit der Gesellschafterin abgeschlossenen Personalgestellungsvertrag. 4.2 Geschäftsbereich GasZum 01.01.2012 wurde von der Landesregulierungsbehörde NRW nach §§ 4,24 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) die Erlösobergrenze im Vereinfachten Verfahren wiederum neu festgesetzt, was die Anpassung der Netznutzungsentgelte erforderlich machte. Die entsprechende Kalkulation und fristgerechte Veröffentlichung der Netzentgelte zum 01.01.2012 wurde durch die Gesellschaft gewährleistet. Eine nach oben angeglichene Erlösobergrenze aus der Periodenübergreifenden Saldierung (PÜS) der Jahre 2007 und 2008 führte zu einer Erhöhung der Erlösobergrenze. Mit Bescheid vom 18. August 2010 zur Mehrerlösabschöpfung aus den Jahren 2006 und 2007 - also dem Zeitraum vor der erstmaligen Genehmigung von Netznutzungsentgelten Gas durch die Landesregulierungsbehörde NRW - wurde die Erlösobergrenze für die Jahre 2011 und 2012 senkend belastet. Die hierfür bestehende Rückstellung wurde entsprechend angepasst. Die Datenmeldungen nach § 23 Abs. 4 GasNEV über das abgeschlossene Geschäftsjahr sind der Regulierungsbehörde fristgerecht übermittelt worden. Für das Kalenderjahr 2013 wurde die Kapazitätenbestellung im Juli 2012 an den vorgelagerten Netzbetreiber, die Thyssengas GmbH, gemeldet. Die Interne Bestellung ist aufgegliedert in: Kapazitätsentgelt, Entgelt der Messung, Abrechnungsentgelt, Entgelt für den Messstellenbetrieb und Biogas-Umlage. Die Kosten für die vorgelagerte Netzebene sind im Berichtsjahr von 2,29 € (kWh/h) a auf 5,55 € (kWh/h) a gestiegen. Der Gleichbehandlungsbericht für das Berichtsjahr 2012 wurde der Landesregulierungsbehörde NRW zum 31.03.2013 angezeigt. 4.3 Geschäftsbereich WasserDer Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2012 wurde nach den Bestimmungen des § 12 des Gesellschaftsvertrages - unter Beachtung und Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft - erstellt. Es handelt sich hierbei um einen noch nicht regulierten Bereich. Investitionen wurden auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 1000 sowie technisch notwendiger Leitungserneuerungen, Baumaßnahmen und Neubaugebietserschließungen getätigt. Insbesondere wurde im Berichtsjahr der erste Teil der neuen Transportleitung an der Nordwalder Straße verlegt. Die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Der Pachtvertrag über Versorgungsnetze wurde angepasst. Die Netznutzungsentgelte Wasser zur Erfüllung der Pacht- und Dienstleistungsaufgaben wurden auf Vorjahresniveau gehalten. Ziel der öffentlichen Wasserversorgung ist, Trinkwasser in ausreichender Menge, mit dem erforderlichen Druck und in einwandfreier Qualität zu liefern. Das wird bei der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH durch einen Pacht- und Dienstleistungsvertrag sowie einen Netznutzungsvertrag geregelt und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen (AVB Wasser V) sichergestellt. Alleiniger Netznutzer war und ist die Stadtwerke Steinfurt GmbH. 4.4 Vermögens- und FinanzlageDie Bilanz weist zum 31. Dezember 2012 eine Bilanzsumme von 1.105.494,72 EUR aus. Die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH verfügt über kein eigenes Sachanlagevermögen, sondern hat das gesamte Netz von der Stadtwerke Steinfurt GmbH gepachtet. Deshalb stellen das kurzfristige Vermögen und die kurzfristigen Schulden den Hauptbestandteil der Bilanzsumme dar. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 2,3 %. Da jedoch keine langfristig gebundenen Vermögenswerte vorhanden sind, sind die Finanzierungsverhältnisse geordnet. 4.5 ErtragslageDie Umsatzerlöse (6.639 TEUR; Vorjahr 6.013 TEUR) entfallen mit 2.721 TEUR (Vorjahr 2.725 TEUR) auf die Wassersparte und mit 3.918 TEUR (Vorjahr 3.289 TEUR) auf die Gassparte. In 2012 stieg die durchgeleitete Erdgasmenge von 327,1 GWh auf 352,9 GWh. Die Wasserdurchleitung im Versorgungsgebiet stieg kalenderjahrbezogen leicht auf 1,9 Mio. m 3 an. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 138,4 TEUR wird durch eine Steuernachzahlung aus einer Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis 2011 belastet, so dass ein Jahresfehlbetrag von 86,0 TEUR erwirtschaftet wurde, welcher von der Gesellschafterin, Stadtwerke Steinfurt GmbH im Rahmen der Verlustübernahme ausgeglichen wird. Die Steuernachzahlung in Höhe von 205 TEUR resultiert aus der im Jahr 2008 gebildeten Rückstellung für Mehrerlösabschöpfungen nach § 23a EnWG sowie die seit dem Geschäftsjahr 2009 gebildeten Rückstellungen für das Regulierungskonto. Handelsrechtlich sind diese Rückstellungen geboten, laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 3. November 2010, sind sie in der Steuerbilanz jedoch nicht zulässig. Nach Abschluss des laufenden Geschäftsjahres sind, neben der Betriebsprüfung, keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, die Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft haben. 4.6 RisikoberichtDie Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH ist in das Risikomanagement der Gesellschafterin, Stadtwerke Steinfurt GmbH, integriert. Durch routinemäßige Bonitätsprüfungen vor Vertragsabschluss, werden potenzielle Risiken in der Zusammenarbeit mit Transportkunden identifiziert. Durch regelmäßiges Monitoring dieser Bonitätsauskünfte sind wir in der Lage unsere Ansprüche durch geeignete Maßnahmen gem. Kooperationsvereinbarung V (z. B. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen) zu sichern. Technische Risiken im Bereich des Gas- und Wasserverteilnetzes werden durch regelmäßige Kontrollen, Überprüfungen sowie Fortbildungen und Zertifizierungen (genannt sei das technische Sicherheitsmanagement des DVGW) minimiert. Zusammenfassend sind keine bestandsgefährdenden Umstände für die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH bekannt. 4.7 PrognoseberichtIm Oktober 2012 wurden die Erlösobergrenzen für die 2. Regulierungsperiode Gas für die Jahre 2013 bis 2017 vorläufig bekannt gegeben. Diese geben der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH im Gasbereich für die kommenden Jahre eine belastbare Kalkulationsgrundlage. Für das Jahr 2013 erwarten wir lt. Wirtschaftsplanung ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 78,2 TEUR. Aufgrund der stetig sinkenden Erlösobergrenze im Bereich Gas, liegt das geplante Ergebnis für das Jahr 2014 leicht unterhalb dieses Wertes. Natürlich können die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von unseren Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die gilt sowohl für die in diesem Abschnitt gemachten Aussagen als auch für die in den übrigen Kapiteln gemachten zukunftsbezogenen Aussagen. Der endgültige Bescheid wird für Mitte 2013 von der Landesregulierungsbehörde NRW terminiert. Im Bereich Wasser setzt die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH den Schwerpunkt auf die Versorgungssicherheit und die Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität. Um dieses Vorgaben sicher zu stellen erfolgen enge Abstimmungen im Rahmen des Dienstleistungsvertrages mit der Gesellschafterin, Stadtwerke Steinfurt GmbH, in Bezug auf die Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Steinfurt, 29. März 2013 Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Thorsten Schlamann, LL.M., Geschäftsführer 5 Jahresabschluss 5.1 Bilanz zum 31.12.2012Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH5.1.1 AKTIVA
5.2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH
5.3 Anhang für das Geschäftsjahr 2012Stadtwerke Steinfurt Netz GmbHDer Jahresabschluss der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH wird nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes in entsprechender Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 5.4 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Finanzanlagen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbetrag passiviert. 5.5 Erläuterungen zur BilanzDer unter den Finanzanlagen ausgewiesene Genossenschaftsanteil wird unverändert zu Anschaffungskosten bilanziert, Abschreibungen waren nicht zu verrechnen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht. Die Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit 747 TEUR die Verpflichtung zur künftigen Verrechnung der die genehmigte Erlösobergrenze übersteigenden Erträge des Gasnetzes mit 254 TEUR die Mehr-/Mindermengenabrechnung gemäß Kooperationsvereinbarung der Betreiber von in Deutschland liegenden Gasversorgungsnetzen (KOV V). Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. 5.6 Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse:
Von den Umsatzerlösen entfallen 2.721 TEUR (Vorjahr 2.725 TEUR) auf die Wassersparte und 3.918 TEUR (Vorjahr 3.289 TEUR) auf die Gassparte. 5.7 PersonalaufwandIm Jahresdurchschnitt waren einschließlich des Geschäftsführers 3 Mitarbeiter bei der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH beschäftigt. Für die Mitarbeiter besteht eine Zusatzversorgung bei der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw). Die Versorgungszusage regelt sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages über eine zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TVK. Gegenüber den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die kvw ihren Versorgungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht des Betriebes. Die Höhe einer möglichen Verpflichtung beträgt nach Mitteilung der kvw zum 31.12.2011 109 TEUR; auf den 31.12.2012 liegt noch keine Berechnung des möglichen Verpflichtungsumfangs vor. 5.8 Sonstige AngabenDie wesentlichen finanziellen Verpflichtungen aus den Pacht- und Dienstleistungsverträgen (Vertragsende 31.12.2015 bzw. 2013) betreffen die Stadtwerke Steinfurt GmbH und unterliegen einer jährlichen Anpassung. Für das Jahr 2012 betrugen sie 2.097 TEUR bzw. 3.174 TEUR. Mit der Muttergesellschaft Stadtwerke Steinfurt GmbH werden Geschäfte größeren Umfangs im Rahmen eines Pachtvertrages, eines Dienstleistungsvertrages und eines Lieferantenrahmenvertrages abgewickelt (Angaben gemäß§ 10 Abs. 2 EnWG). Im Geschäftsjahr 2012 sind für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers, BDO AG, Essen, 5,0 TEUR für Abschlussprüfungsleistungen angefallen. Herr Wilhelm Brunsmann war bis zum 31.10.2012 Geschäftsführer der Gesellschaft und ging nach Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand. Geschäftsführer der Gesellschaft ist seit dem 01.11.2012 Herr Dipl.Wirtschaftsjurist (FH) Thorsten Schlamann, LL.M. Eine Vergütung hat Herr Schlamann für seine Tätigkeit nicht erhalten. Herr Schlamann ist Angestellter der Gesellschafterin. Seine Arbeitsleistung wird der Gesellschaft von der Gesellschafterin im Rahmen eines Personalgestellungsvertrags zur Verfügung gestellt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers gemäß § 285 Nr. 9 HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Steinfurt, 29. März 2013 Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Thorsten Schlamann, LL.M., Geschäftsführer 5.9 AnlagenspiegelStadtwerke Steinfurt Netz GmbHAnlagenspiegel zum 31.12.2012
6 BestätigungsvermerkAn die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH, Steinfurt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Nach 5 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach 5 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach 5 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach 5 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach 5 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 5 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach 5 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach 5 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach 5 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach 5 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach 5 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen und Tätigkeitsabschlüsse aufzustellen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Essen, den 3. Mai 2013 BDO
AG
gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Semelka, Wirtschaftsprüfer |
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