Schindler
GmbH
Osterhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
369,00 |
5.275,00 |
| I.
Sachanlagen |
369,00 |
5.275,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
475.984,64 |
575.977,60 |
| I.
Vorräte |
107.111,85 |
247.321,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.483,57 |
137.390,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.515,92 |
3.569,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
154.389,22 |
191.265,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.668,32 |
2.648,82 |
| Aktiva |
479.021,96 |
583.901,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
337.473,62 |
316.565,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
291.565,10 |
266.406,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.908,52 |
25.159,07 |
| B.
Rückstellungen |
29.127,00 |
37.092,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.421,34 |
230.244,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
98.526,09 |
213.609,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.895,25 |
16.634,57 |
| Passiva |
479.021,96 |
583.901,42 |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt.
Anhang zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge
sind zu Herstellungskosten, das heißt ohne
Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten bewertet.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 98.526,09 €
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter
Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b
HGB
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen bestanden
sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285
Nr. 1b HGB zu berichten ist.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen 5.056,17 €
Sonstige Angaben
Bankbürgschaften 4.895,55 €
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Schindler Gerhard
Schindler GmbH
Heizung/Lüftung/Sanitär
Geschäftsführer
gez. Schindler Gerhard
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