The Cultivated B. GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Victor Montero seit 24.10.2019 | Geschäftsführer |
Mariano Nunez di Croce seit 24.10.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Onapsis Inc. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Virtual Forge GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2020Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Virtual Forge GmbH hat ihren Sitz in Heidelberg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700186 eingetragen. Allgemeine Angaben zum Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Virtual Forge GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagenspiegel und Verbindlichkeitenspiegel). Der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB zugrunde gelegt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Für die nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung erfolgte Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Diese betragen für Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten drei bis zehn Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt im Wesentlichen im Bereich von drei bis 13 Jahren. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Innerhalb der Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die in den Vorjahren aktivierten Sachverhalte wurden planmäßig aufgelöst. Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen handelt es sich um Erfüllungsrückstellungen für die ausgelagerte betriebliche Altersvorsorge. Die Rückstellung erfolgt zum Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines vereinbarten Zinssatzes von 2,0 % p.a. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Angaben zum Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz an anderen Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB zeigt nachfolgende Darstellung. Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
*) 2019
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 8.466,70. (Vj. EUR 8.466,70). Alle Forderungen und Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Latente Steuern Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind aktive latente Steuern i.H.v. TEUR 99 (Vj. TEUR 6) und passive latente Steuern i.H.v. TEUR 2 (VJ. TEUR 7) angefallen. Es wurde das Aktivierungswahlrecht nach § 274 HGB in Anspruch genommen und die aktiven latenten Steuern nicht aktiviert. Die latenten Steuern resultieren aus Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz im Rahmen der Forderungs- und Rückstellungsbewertung. Es wurde ein Steuersatz von 30,0 % zugrunde gelegt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Erfüllungsrückstellungen für ausgelagerte Altersversorgung i. H. v. TEUR 85 wurden mit verpfändeten Wertpapierdepots i. H. v. TEUR 102 verrechnet, was zu einem aktiven Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 17 führt. Aufwendungen und Erträge wurden wegen Unwesentlichkeit nicht verrechnet. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen solche für Bonuszahlungen an Mitarbeiter (TEUR 1.362), für Urlaubsansprüche von Mitarbeitern (TEUR 85), Vertriebsprovisionen (TEUR 236), ausstehende Rechnungen (TEUR 163), für Gewährleistungen (TEUR 39), Aufbewahrungspflicht (TEUR 29) und Jahresabschlusskosten (TEUR 60). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR:
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Angaben Honorar Abschlussprüfung Auf die Angabe des Abschlussprüferhonorars (§ 285 Satz 1 Nr. 17 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Außerbilanzielle Geschäfte / Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Außerbilanzielle Geschäfte wurden nicht getätigt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht marktüblich waren, wurden nicht vorgenommen. Haftungsverhältnisse Es bestehen zum 31. Dezember 2020 keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen die Mietverträge für die Verwaltungs- und Betriebsräume in Heidelberg und Weimar sowie Miet- und Leasingverträge für Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften i.S.d. § 285 Nr. 3 und 3a HGB beträgt:
Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2020 beschäftigten Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung) betrug 78 (Vj. 84). Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 waren:
Konzernverhältnisse Die Virtual Forge GmbH wird in den Konzernabschluss der Onapsis Inc., Boston/Massachusetts, USA, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und gleichzeitig größten Kreis der Unternehmen auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Onapsis Inc. erhältlich. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Heidelberg, den 19. Oktober 2021 Mariano Nunez di Croce Victor Montero |
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