contacura Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Weppler seit 27.2.2007 | Geschäftsführer |
Rena Bürger seit 27.2.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 89.00% | |
C****** B***** | 11.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
contacura GmbHDetmoldJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010AKTIVA
AnhangErforderliche Angaben Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten 1.1 Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Art. 67 Abs. 8 EGHGB) Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften angewendet. Auf die Erstellung einer Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund geänderter Bilanzierungsvorschriften ab 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 29.05.2009 wurde verzichtet. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten sowohl linear als auch degressiv nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; von der degressiven Abschreibungsmethode wurde auf die lineare Methode gewechselt, wenn dies zu einer höheren Abschreibung führte. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte, Genossenschaftsanteile sowie Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde der niedrigst zulässige handelsrechtliche Wert berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden Geschäftsjahr führen. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) Im Berichtsjahr wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. 3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten bzw. Forderungen. 3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB) Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen. a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 5.121,16 €. b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 0,00 €. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern vertreten: Rena Bürger, Bilanzbuchhalterin (01.01.2010 bis 31.12.2010) Martin Weppler, Steuerfachangestellter (01.01.2010 bis 31.12.2010) Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Unterschrift der Geschäftsleitung
Detmold, 16.11.2011 contacura GmbH gez. Rena Bürger gez. Martin Weppler sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung (§ 328 Ziffer 1 Satz 2 HGB) Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2011 festgestellt. |
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