Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 5590
Eingetragen
28.4.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Erstellung von Anwendersoftware und Unternehmensberatung, sowie der Handel mit EDV-Hard- und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Reiner Grünberger
seit 17.1.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ingrid Wohlmacher
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Ingrid Wohlmacher
Marienbader Str. 25, 85435 Erding
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Green-Soft GmbH

Schweinfurt

(vormals: Nürnberg)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 772,00 597,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 772,00 597,00
B. Umlaufvermögen 5.724,15 13.521,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.380,00 12.647,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.344,15 873,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 154,00 154,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 25.962,08 20.147,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.612,23 34.419,87

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 50.962,08 45.147,19
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 25.962,08 20.147,19
B. Rückstellungen 2.300,00 1.300,00
C. Verbindlichkeiten 30.312,23 33.119,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.612,23 34.419,87

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgt eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit. Die Vorjahresbeträge wurden nicht angepasst.
 

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Es wurde zu Fortführungswerten (going concern) bewertet.

Aus der Bilanz zum 31. Dezember 2010 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 25.962,08

Der "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" wird durch stille Reserven im Anlagevermögen unter Zugrundelegung von Liquidationswerten laut Geschäftsführung reduziert bzw. deckt diesen vollständig ab.

Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt vermeiden bzw. beseitigen den Kapitalfehlbetrag in Höhe von Euro 25.962,08. Zur Abwendung der Überschuldung hat der Gesellschafter auf das Darlehen in Höhe von Euro 25.962,08 eine Rangrücktrittserklärung abgegeben.

Die Ergebniserwartung für die Folgejahre berechtigt die Geschäftsführung zu der Annahme, dass die Überschuldungssituation in absehbarer Zeit beseitigt werden kann.

Damit sind Maßnahmen nach § 15 a InsO derzeit nicht veranlasst. Der Geschäftsführer wurde auf die Maßnahmen nach § 15 a InsO hingewiesen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemenen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
 

Angaben zur Bilanz

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Vom Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt Verbindlicheiten in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 29.870,85

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

  - der Begebung und Übertragung von Wechseln
  - Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
  - Gewährleistungsverträgen  

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Green-Soft GmbH durch die Geschäftsführer, Herrn Reiner Grünberger, EDV-Programmierer.

Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2011 festgestellt.
  

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