Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 516000
Eingetragen
9.8.2019
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungHerstellung von SolarwärmekollektorenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
die Entwicklung und Produktion von Technologien und Produkten zur Erzeugung regenerativer Energien. Ebenso ist Zweck des Unternehmens die Realisierung, die Betriebsführung, der Erwerb, das Verwalten und die Verwertung derartiger Anlagen durchzuführen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Schwarz
seit 9.8.2019
Geschäftsführer
Frank Wolfram
seit 9.8.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Igrapower GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 37.325,00 8.734,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.941,00 6.719,00
II. Sachanlagen 32.384,00 2.015,00
B. Umlaufvermögen 587.716,09 887.119,72
I. Vorräte 252.702,28 441.087,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.761,39 16.393,86
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.476,14 8.476,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 325.252,42 429.638,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 594,11 2.051,21
Aktiva 625.635,20 897.904,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 362.525,33 267.603,93
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 337.525,33 242.603,93
davon Gewinnvortrag 242.603,93 124.247,56
B. Rückstellungen 87.028,27 104.395,31
C. Verbindlichkeiten 176.081,60 525.905,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 176.081,60 525.905,69
Passiva 625.635,20 897.904,93

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Igrapower GmbH hat ihren Sitz in Erfurt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 516000 eingetragen.

2.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss der Igrapower GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

3.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen, entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

4.  Angaben zur Bilanz

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. 540,00 Euro eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: 540,00 Euro).

Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB .

5.  Sonstige Pflichtangaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 9.

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 242.603,93 Euro einbezogen.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB

 

Erfurt, 18. April 2024

gez. Wolfgang Schwarz (Geschäftsführer)

gez. FrankWolfram (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2024 festgestellt.

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