Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Expert-Schauer GmbHLiquidiert
Am Hafen 1, 29410 Salzwedel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helga Maria, geb. Matzke Schauer seit 25.4.2017 | Prokura |
Michael Schauer seit 7.5.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Expert-Schauer GmbHSalzwedelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2017Bilanz zum 31.3.2017der Expert-Schauer GmbH, Salzwedel,AKTIVA
Anhang für die Zeit vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2017I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) Eigenkapital (4) Pensionsrückstellungen (5) Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten V. Sonstige Angaben (6) Angaben zur Geschäftsführung (7) Angaben zu Arbeitnehmern (8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Expert-Schauer GmbH hat ihren Sitz in Salzwedel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HR B 3034 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich, sofern nicht beim entsprechenden Posten genannt, unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1 Satz 1, 266 ff. HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse sind ungeachtet der Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) mit dem Vorjahr vergleichbar, da Sachverhalte, die ab 2016/17 anders hätten qualifiziert werden müssen als in vorhergehenden Geschäftsjahren, nicht verwirklicht wurden. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen, die nach der linearen Methode vorgenommen wurden, bewertet. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 410,00 wurden gemäß den Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung des Warenbestands erfolgte zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittsmethode zum gleitenden Durchschnittswert abzüglich Anschaffungskostenminderungen [(Boni, Skonti); erhebliche Unterschiedsbeträge zur Bewertung auf Basis des letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten Marktpreises haben sich nicht ergeben] bzw. zum niedrigeren beizulegenden (verlustfreien) Wert. Fremdkapitalzinsen wurden nicht berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Für zweifelhafte Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe des voraussichtlichen Ausfalls vorgenommen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % (i.Vj.: 1,0 %) der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden gezahlte Beträge mit dem Nennwert erfasst, die als Aufwand dem auf den Bilanzstichtag folgenden Wirtschaftsjahr zuzuordnen sind. Auf den möglichen Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund temporärer Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise wurde aufgrund des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (10-Jahresdurchschnitt) abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Verrechnetes Planvermögen (Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungsverträgen) wird mit dem Rückkaufswert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen
Bei den Beteiligungen handelt es sich nicht um Beteiligungen i. S. d. § 285 Nr. 11 HGB. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (3) Eigenkapital Eine gesellschaftsvertragliche Umstellung des Stammkapitals auf Euro ist bislang noch nicht erfolgt; es beträgt DM 100.000,00. (4) Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): • Durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 3,94 % (im Vorjahr: 4,24 %) für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde; • Pensionsalter: 65 Jahre; • Ohne Gehalts- und Rentendynamik; • Ohne Fluktuation; • "Richttafeln 2005 G" nach Klaus Heubeck. Da die Voraussetzungen für das Vorliegen von Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllt sind, wurden folgende Saldierungen vorgenommen:
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von EUR 17.132,00 (Vj.: EUR 9.951,00). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. (5) Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten Die gesamten Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten bestehen bei den Leistungsverbindlichkeiten teilweise in Form üblicher Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stellen gleichzeitig Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. V. Sonstige Angaben (6) Angaben zur Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Michael Schauer, Meister für Rundfunk- und Fernsehtechnik, Salzwedel. (7) Angaben zu Arbeitnehmern Während des Geschäftsjahres 2016/17 wurden neben dem Geschäftsführer im Durchschnitt 38 Arbeitnehmer beschäftigt. (8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 207.
Salzwedel, den 25. Oktober 2017 Expert-Schauer GmbH Michael Schauer - Geschäftsführer - Der Jahresabschluss zum 31.3.2017 der expert-Schauer GmbH, Salzwedel, wurde in der Gesellschafterversammlung vom 6.12.2017 festgestellt. |
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