VitaMea
gGmbH
Belau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.388,00 |
879,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.388,00 |
879,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
77.598,43 |
45.749,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.698,80 |
35.875,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.899,63 |
9.874,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.986,43 |
46.628,46 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.253,11 |
30.627,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
19.021,13 |
10.153,15 |
| III.
Verlustvortrag |
893,24 |
893,24 |
| IV.
Jahresüberschuss |
7.625,22 |
8.867,98 |
| B.
Rückstellungen |
33.640,00 |
11.770,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.093,32 |
4.230,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.093,32 |
4.230,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.986,43 |
46.628,46 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben zum Rechtsträger
Die Gesellschaft führt den Namen VitaMea gGMbH
und hat ihren Sitz in Belau. Sie verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und des
Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die ambulante Betreuung von
körperlich und seelisch behinderten Menschen mit dem
Ziel deren Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu
ermöglichen oder zu erleichtern. Die Betreuung dient
dabei als Eingliederungshilfe des Personenkreises im Sinne
des § 53 SGB XII in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der
Eingliederungshilfeverordnung. Ein Schwerpunkt bildet dabei
die Unterstützung von suchterkrankten Menschen in
ihrem Alltag.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen. Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Bedarf
können grundsätzlich ehrenamtliche
Tätigkeiten für die Erfüllung der
Satzungszwecke der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26a EStG
im Rahmen der steuerlich zulässigen
Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe
abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft
die Geschäftsführung, auch über die
Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige
Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen,
deren Vertretung zu übernehmen oder
Zweigniederlassungen zu errichten.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der VitaMea gGmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die
gesellschaftsindividuellen Besonderheiten beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
III. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274a, 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung
des Jahresabschlusses von den Erleichterungen gem. §
326 HGB Gebrauch gemacht.
IV. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände erfolgte gem. §§
238 ff. HGB und §§ 252, 253 ff. HGB.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Es wurde, soweit abnutzbar, um planmäßige
lineare Abschreibungen gemindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt und unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Eine
Abzinsung erfolgte laufzeitbedingt nicht.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
V. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
dem
Bruttoanlagenspiegel zu entnehmen.
Alle
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen
für Tantieme, Urlaub sowie Kosten für die
Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen
gebildet.
VI. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die
Erträge resultieren im Wesentlichen aus
Umsätzen aus Leistungsentgelten für den Betrieb
der Eingliederungshilfe nach SGB VII.
Die
Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus
Personalkosten, Verwaltungskosten sowie Mietaufwendungen.
VII. Sonstige Pflichtangaben
1. Organe der Gesellschaft:
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführung
2. Organmitglieder
Der Geschäftsführung gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahrs Frau
Marion Wessel, geb. 01.03.1968, Belau an.
3. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden gem. § 267 Abs. 5
HGB durchschnittlich 3 (Vorjahr 3) Arbeitnehmerinnen
beschäftigt.
Belau, den
11.11.2019
gez. Marion Wessel
sonstige Berichtsbestandteile
Belau, den 11.11.2019 gez. Marion Wessel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2019 festgestellt.
|