SHIRO
communication GmbH
Rottenburg
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
98.645,00 |
108.298,07 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
79.641,00 |
74.062,00 |
| III.
Finanzanlagen |
19.000,00 |
34.232,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
258.532,20 |
501.372,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.742,27 |
193.411,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
220.789,93 |
307.961,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.830,08 |
13.187,59 |
| Aktiva |
365.007,28 |
622.858,65 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
285.908,93 |
260.375,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
185.908,93 |
160.375,00 |
| davon
Gewinnvortrag |
160.375,00 |
374.104,36 |
| B.
Rückstellungen |
13.448,70 |
12.465,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.349,65 |
285.017,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
24.349,65 |
285.017,71 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
744,89 |
186.194,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41.300,00 |
65.000,00 |
| Passiva |
365.007,28 |
622.858,65 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bei der shiro communication GmbH handelt es sich um
eine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den für
Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Latente Steuern werden nach den Grundsätzen der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer vom 18.09.2012
bilanziert.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, soweit diese abnutzbar sind,
wurden diese um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800 € wurden voll
abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten angesetzt. Aufgrund dauernder
Wertminderung wurden die Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens gem. § 253 Abs. 3 HGB mit
dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert
bewertet. Es erfolgten außerplanmäßige
Abschreibungen in Höhe von 15.232,07 €.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Stichtagswerten.
Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, der sonstigen Vermögensgegenstände
und der übrigen flüssigen Mittel erfolgte zu
Nennwerten.
Die in den Forderungen enthaltenen Ausfallrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen und Bildung einer
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % der um die
enthaltene Umsatzsteuer gekürzten Forderungen
berücksichtigt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im Voraus gezahlte Aufwendungen für
zukünftige Wirtschaftsjahre sind zeitanteilig
abgegrenzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Abzinsungen waren nicht
vorzunehmen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Abzinsungen waren nicht
vorzunehmen.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im Voraus erhaltene Einnahmen, die Erträge
für zukünftige Wirtschaftsjahre darstellen, sind
zeitanteilig abgegrenzt.
C.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben -wie im Vorjahr- eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, in
den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag i.H.v. 160.375,00
€ einbezogen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben ausnahmslos -wie im
Vorjahr- eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 744,89 € (Vorjahr:
186.194,30 €). Eine Verzinsung erfolgte nicht.
D.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Es bestehen keine neben den in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet-, Wartungs-, Leasing- und sonstigen
Dienstleistungsverträgen bestehen finanzielle
Verpflichtungen von insgesamt 19 T€.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte des
Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn
Heinrich Reiff.
Rottenburg am Neckar, den 02. November 2021
gezeichnet Heinrich Reiff
Geschäftsführer
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der shiro
communication GmbH erfolgte am 02.11.2021.
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