accevis
eBusiness Consulting Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.317,00 |
1.544,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.313,00 |
1.540,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.098,73 |
71.551,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.366,48 |
49.357,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.732,25 |
22.193,81 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.662,44 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.078,17 |
73.095,05 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
974,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.025,35 |
5.429,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.637,09 |
18.596,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.662,44 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
50.960,00 |
49.960,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.118,17 |
22.160,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.118,17 |
22.160,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.078,17 |
73.095,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die
Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr 2011 wurden nach den
Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
Aufstellung des Anhangs wurde gemäß
§ 288 HGB Gebrauch gemacht.
Für die Bilanz und die nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellte Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die
Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275
Abs. 2 HGB beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3, 276 HGB hat die Gesellschaft Gebrauch
gemacht.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine
neuen Aufträge mehr angenommen. Es wurden noch
bestehende Aufträge abgewickelt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung
der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die
Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer grundsätzlich nach der linearen Methode.
Zugänge waren im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nominalwert angesetzt.
Sämtliche Forderungen haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und zum
Nennwert angesetzt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor der
vollständigen oder teilweisen Verwendung des
Jahresergebnisses. Dementsprechend wird anstatt der
Position "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ein vorhandener
Gewinn- bzw. Verlustvortrag und der Jahresüberschuss
bzw. -fehlbetrag ausgewiesen.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags ermittelt.
Die
Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter fünf Jahren.
III. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren keine
Arbeitnehmer beschäftigt
Als einzelvertretungsberechtigte, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr 2011 Herr Georgios Sarakatsanis und Herr
Athanasios Sarakatsanis bestellt.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag von EURO 3.637,09 mit dem Verlustvortrag
von EURO 24.025,35 zu verrechnen und auf neue Rechnung
vorzutragen.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2011 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 2.662,44 aus. Die Gesellschaft wird aufgelöst. Die
Auflösung wurde beim Amtsgericht München am
28.12.2012 eingetragen.
München, den 28.06.2013
gez. Georgios Sarakazanis
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2013 festgestellt.
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