Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 3976
Eingetragen
29.3.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungUnternehmensberatung
Gegenstand
Unternehmensberatung, die Entwicklungen frühzeitig erkennt und praktikable Lösungen entwickelt. Training, Support und Produkte, insbesondere auch für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte.

Historie

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Management

NameRolle
Tino Wagner
seit 3.3.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
VORORT Steuerberatungsgesellschaft mbH
Germany
27.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VORORT Consulting + Service GmbH

Mellrichstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 16.661,00 24.996,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.660,00 24.995,00
II. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 25.417,10 14.220,90
I. Vorräte 6.752,49 4.831,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.057,09 2.873,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.607,52 6.516,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 82,62 77,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.160,72 39.294,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 19.402,23 16.024,27
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Bilanzverlust 7.597,77 10.975,73
B. Rückstellungen 5.917,12 4.671,01
C. Verbindlichkeiten 16.841,37 18.599,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.841,37 18.599,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.160,72 39.294,65

Anhang

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Das am 29.05.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66, Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66, Abs. 3, Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebraucht gemacht.

Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67, Abs. 8, Satz 2 EGHGB unterblieben.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 27.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
7.341,37 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr bestellt:

Frau Rösch Petra
Kauffrau

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2011 festgestellt.

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