Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 12750
Vorher
MINKON Sampler-Technik GmbH Probennahme aus Metallschmelzen
Eingetragen
14.11.2003
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von technischen Erzeugnissen, insbesondere von Geräten, zum Beispiel Tauchsonden (Sampler), zur Probennahme auf dem Gebiet der Metallerzeugung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Hölscher
seit 4.9.2025
Prokura
Gerhard Wünsch
seit 14.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gerhard Wünsch
40822 Mettmann
500.000 DM
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MINKON GmbH

Erkrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.746.446,99 1.536.726,04
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 42.498,80 38.503,24
II. Sachanlagen 605.047,61 399.322,22
III. Finanzanlagen 1.098.900,58 1.098.900,58
B. Umlaufvermögen 3.206.119,29 3.934.385,91
I. Vorräte 2.095.863,00 2.485.407,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.089.436,17 1.026.936,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 350.000,00 350.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.820,12 422.042,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.087,13 3.937,50
Aktiva 4.956.653,41 5.475.049,45

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.316.834,05 2.807.268,64
I. Gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Gewinnvortrag 2.551.622,70 2.577.392,05
III. Jahresüberschuss 509.565,41 -25.769,35
B. Rückstellungen 526.373,17 598.481,34
C. Verbindlichkeiten 1.110.633,69 2.065.361,97
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 326.703,88 410.441,35
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 783.929,81 1.654.920,62
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.812,50 3.937,50
Passiva 4.956.653,41 5.475.049,45

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der MINKON GmbH, Erkrath

Amtsgericht Wuppertal

HRB 12750

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 ff. HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie die der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

9. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II. Bewertungsmethoden

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne wurden nur berücksichtigt soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG wurden im laufenden Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

6. Die Vorräte sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet.

7. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Ausfallrisiko wird durch Wertberichtigungen mit Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen bestehen nicht.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Die Anwendung dieser Methode führt bei den vorliegenden Zusagen zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Verpflichtungen des Bilanzierenden. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck, Lizenz Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln verwendet. Nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abzuzinsen. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurde ein Zinssatz von 1,83% bzw. 1,82% (Vorjahr 1,78% bzw. 1,78%) zugrunde gelegt. Der Rententrend wurde mit 1% angenommen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 2.703.

10. Die sonstigen Rückstellungen sind zu Ihrem Erfüllungsbetrag gemäß vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

12. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihren Anschaffungskosten zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag erfasst.

13. Auf den Ausweis von latenten Steuern ist gem. § 274a HGB verzichtet worden.

14. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen:

Gesamt
TEUR
davon bis 1 Jahr
TEUR
davon 1 bis 5 Jahre
TEUR
Miete 581 241 340
Leasing 63 35 28
644 276 368

C. Sonstige Angaben

I. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Zum Bilanzstichtag bestehen gegen verbundene Unternehmen Forderungen in Höhe von 751.346 EUR (Vorjahr 713.979 EUR) und Verbindlichkeiten in Höhe von 0 EUR (Vorjahr 0 EUR). Darin enthalten sind Dividendenansprüche in Höhe von 115.068 EUR, die phasengleich aktiviert werden. Die Muttergesellschaft hält alle Anteile an den Tochtergesellschaften. Das Geschäftsjahr stimmt mit dem der Tochtergesellschaften überein und der Jahresabschluss der Tochtergesellschaften ist bereits festgestellt worden. Der Beschluss zur Ausschüttung des Gewinns an die Muttergesellschaft wurde zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses gefasst.

II. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Gesellschafter Forderungen in Höhe von insgesamt 0 EUR (Vorjahr 0 EUR).

III. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 (ohne Geschäftsführung und Auszubildende) durchschnittlich 45 Arbeitnehmer (Vorjahr 45).

IV. Geschäftsführungsorgane

Als Geschäftsführer ist bestellt: Gerhard Wünsch, Mettmann

Rechtliche Verhältnisse

Firma: MINKON GmbH
Sitz: Erkrath
Gründungsjahr: 1975
Gesellschaftsvertrag: Vertrag vom 13. November 1975, zuletzt geändert am 13. Dezember 1991
Handelsregister: HRB 12750, Amtsgericht Wuppertal
Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von technischen Erzeugnissen, insbesondere von Geräten, zum Beispiel Tauchsonden (Sampler), zur Probennahme auf dem Gebiet der Metallerzeugung.
Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Gesellschafter und Kapitalverhältnisse: Das Stammkapital beträgt 500.000,00 DM und ist in voller Höhe eingezahlt. Alleiniger Gesellschafter ist Herr Dipl.-Kfm. Gerhard Wünsch, Mettmann.

Geschäftsführung und Vertretung:

Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist bestellt:

Herr Dipl.-Kfm. Gerhard Wünsch, Mettmann

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.

 

Erkrath, den 19.11.2024

Gerhard Wünsch, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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