Neuhaus Dentaltechnik GmbH
Selbe AdresseZahntechnische Laboratorien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Neuhaus seit 1.10.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Trapp und Neuhaus GmbHHerneJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Trapp & Neuhaus GmbH, Herne
Der Jahresabschluss der Trapp & Neuhaus GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB bzw. 279 bis 283 HGB sowie unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Die Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung sind aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das BilMoG in einigen Fällen nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar (§ 265 Abs. 2 HGB). Die Vorjahresvergleichsbeträge wurden nicht angepasst. Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 274 a, 276 HGB für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Trapp & Neuhaus GmbH wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Going-Concern Gesichtspunkten sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich - abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Anpassungen durch das BilMoG - gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Vorjahreswerte wurden an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht angepasst.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe des versicherungsmathematisch ermittelten Anwartschaftsbarwert (Anwartschaftsbarwertwertverfahren - projected unit credit method) unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck und Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,15 % p. a. ermittelt. Als Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegebene Prozentsatz verwendet. Von der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (Ermittlung des Zinsfußes unter der Annahme einer Restlaufzeit der Pensionsrückstellungen von 15 Jahren) wurde Gebrauch gemacht. Gehalts- und BBG-Trend wurden jeweils mit 2 % p.a., der Rententrend mit 1,5 % p.a. in der Berechnung berücksichtigt. Die Hinterbliebenenversorgung wurde nach der Kollektivmethode bewertet. Die in Höhe des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals angesetzten Rückdeckungsansprüche wurden mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 3.665,65 €.
Die mit 456.967,00 € angesetzten Pensionsrückstellungen wurden mit dem bestehenden Deckungsvermögen (Rückdeckungsansprüche), welches mit den von den Versicherungen und Kreditinstituten mitgeteilten Aktivwerten (geschäftsplanmäßiges Deckungskapital zzgl. Unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligungen) von 532.742,97 € angesetzt wurde, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet, da die Voraussetzungen für eine Saldierung vorliegen. Daraus ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung von 75.775,97 €. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthaltenen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung und aus der Veränderung des Diskontierungszinssatzes in Höhe von insgesamt 6.489,00 € wurden mit den in dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" enthaltenen Erträgen aus der Zuschreibung der Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherung in Höhe von 29.078,75 €, den in den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthaltenen Zinserträgen aus Rückdeckungsversicherungen und den in dem Posten "Personalaufwand" enthaltenen Beiträgen zu Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 28.900,66 € verrechnet.
Pensionsrückstellungen bestehen für Zusagen gegenüber 2 Gesellschaftern . Aus der erstmaligen Berücksichtigung des BilMoG ergab sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ein Sonderaufwand in Höhe von 84.132,00 €. Es wurde von dem Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ein Teilbetrag in Höhe von 5.609,00 bilanziell berücksichtigt, so dass sich zum 31. Dezember 2010 ein nicht in der Bilanz ausgewiesener Rückstellungsbetrag von 78.523,00 € ergibt.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Gemeinsamvertretungsberechtigte Geschäftsführer während des gesamten Geschäftsjahres waren die Herren Hans-Joachim Trapp, Zahntechnikermeister, und Norbert Neuhaus, Zahntechnikermeister. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Herne, 20. Oktober 2011 Trapp & Neuhaus GmbH, Herne Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.11.2011 |
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