SKET EDV
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.708,00 |
3.139,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.708,00 |
3.139,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
724.829,30 |
1.071.487,80 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.597,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.733,57 |
251.741,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
609.095,73 |
818.149,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.877,88 |
4.403,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
736.415,18 |
1.079.029,86 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
633.078,10 |
852.163,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
418.594,67 |
418.594,67 |
| III.
Bilanzgewinn |
14.483,43 |
233.568,69 |
| B.
Rückstellungen |
85.963,73 |
185.489,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.373,35 |
41.377,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
736.415,18 |
1.079.029,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Gemäß § 264 Absatz 1a HGB sind
folgende Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht zu machen:
Firmenname laut Registergericht: SKET EDV GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Magdeburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: HRB 109619
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
der SKET EDV GmbH wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema
des § 266 Abs. 2 und 3 HGB und den ergänzenden
Angaben des GmbHG.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Es wurde ein Anhang
aufgestellt, für den die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB
gemäß § 288 Absatz 1 HGB in Anspruch
genommen wurden. Auf die Erstellung eines Lageberichts
wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Zusätzliche Angaben gemäß § 264
Absatz 2 Satz 2 HGB sind nicht erforderlich.
III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen wird weitestgehend beibehalten
(§ 265 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2018 entnommen und werden in Euro angegeben
(§ 265 Absatz 2 HGB).
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Absatz 5 HGB werden
die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
nicht weiter unterteilt.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Absatz 4
und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr.
1 HGB im Anhang gezeigt.
IV. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB
werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten,
Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche
Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens erfolgen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden im Jahr der
Anschaffung aufwandswirksam erfasst.
Die Bewertung der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nominalwert. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das
allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung
in Höhe von 1,00% der nicht einzelwertberichtigten
Nettoforderungen gebildet.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert
angesetzt.
Das
Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine
Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten weisen vorausgezahlte
Aufwendungen bzw. Erträge des Folgejahres aus. Ein
Disagio ist nicht enthalten.
V. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Bilanz
Beziehungen zu Gesellschaftern
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern i.H.v. 0,00 Euro (Vj: 93.152,39 Euro)
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern i.H.v. 1.970,51 Euro (Vj: 0,00 Euro)
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr i.H.v. 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro)
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten,
Pfandrechten oder ähnlichen Rechten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr: 17.373,35 Euro (Vj: 41.377,30 Euro)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro)
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert
(§ 285 Nr. 1b HGB): 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro)
VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von
TEUR 17. Die im Folgejahr fälligen Verpflichtungen aus
Mietverträgen belaufen sich auf TEUR 16.
VII. Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Neben den Geschäftsführern
beschäftigte die Gesellschaft im Berichtszeitraum
durchschnittlich 8 Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Magdeburg, 25.05.2020
gez. Sebastian König
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2020 festgestellt.
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