Beteiligungsgesellschaften
BEW Netze GmbH
Sonnenweg 30, 51688 Wipperfürth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Horst Zahn seit 18.7.2022 | Geschäftsführer |
Sebastian Kersten seit 18.7.2022 | Prokura |
Jens Dipl.-Ing. Langner seit 3.6.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() BEW Netze GmbHWipperfürthJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft und RahmenbedingungenDie BEW Netze GmbH ist Betreiberin der Stromnetze in Wipperfürth, Hückeswagen und Wermelskirchen. Im Jahr 2023 verringerte sich die Netzmenge im Berichtsjahr von 335 Mio. kWh auf 316 Mio. kWh. Dies hängt vor allem mit Zubau von PV-Anlagen und einer weiter leicht rückläufigen Entwicklung des Energieverbrauchs zusammen. Dagegen gibt es einige Indikatoren, die auf eine wieder steigende Netzmenge in den Jahren 2024 und 2025 hindeuten. Dazu zählen die steigende Nachfrage nach privater Ladeinfrastruktur sowie die Zunahme an Wärmepumpen. Neben der Absicherung der Marktposition durch den weiterhin sicheren und kostenbewussten Netzbetrieb ist es das Hauptziel und die Prognose der Gesellschaft, trotz Kostendruck in Folge absinkender Erlösobergrenzen in den kommenden Jahren ausreichende wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen, die eine angemessene Verzinsung des Kapitals zulassen. Bereits in den letzten Jahren ist der Anteil an dezentraler Stromnetzeinspeisung deutlich angestiegen. Durch die stark angestiegenen Energiekosten in den letzten Jahren hat sich die Anfrage bzw. Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen vervielfacht. Immer mehr Haushalte verfügen über eine Photovoltaikanlage und speisen Strom ins Netz ein. Dies bedeutet für die Gesellschaft als Betreiber der Mittel- und Niederspannungsnetze einen zusätzlichen Koordinationsaufwand. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen und zur weiteren Kostenbelastung der Verteilnetzbetreiber führen, u.a. auch durch Wälzung von Kosten aus dem bundesweiten Ausbau von notwendigen Stromtrassen (z.B. SuedLink-Trasse sowie die „SuedOstLink“-Trasse) und Off-Shore-Windparks. Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen die Stromverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und den Messstellenbetrieb nach § 3 Abs.4 Satz 2 MsbG. Für beide Tätigkeiten werden getrennte Konten geführt und Tätigkeitsabschlüsse erstellt. 2. ErtragslageInsgesamt wurden rein inländische Umsatzerlöse in Höhe von 36,4 Mio. Euro erzielt (Vorjahr 35,5 Mio. Euro). Die Netzentgelte sind finanzielle Leistungsindikatoren der Gesellschaft. Die Ertragslage des Unternehmens ist durch das politische, rechtliche und gesellschaftliche Umfeld, insbesondere die regulierten Netzentgelte, erheblich beeinflusst. Es wurde in diesem Jahr ein Jahresüberschuss von 31 TEuro (Vorjahr Jahresfehlbetrag von 97 TEuro) erzielt. Im Jahr 2023 erzielte die Gesellschaft im Stromnetzbereich Mindererlöse in Höhe von rd. 0,986 Mio. Euro. Dadurch erhöht sich der Gesamtsaldo des Regulierungskontos auf ca. 1,208 Mio. Euro. Durch die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) werden die Mehr-/Mindererlöse über drei Jahre aufgelöst. Der o.g. Saldo von ca. 1,208 Mio. Euro wird in der 4. Regulierungsperiode sukzessiv aufgelöst. 3. Finanzlage und VermögenslageDie wirtschaftliche Lage der Gesellschaft resultiert maßgeblich aus dem Betrieb des Stromverteilungsnetzes. Entscheidungen über Sachanlageinvestitionen sind wegen des Kapitaleinsatzes und der langfristigen Kapitalbindung mit Chancen und Risiken verbunden. Ein Liquiditätsrisiko besteht, wenn die Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Es bestehen Kreditlinien, die zum Stichtag in Anspruch genommen wurden. Die Vermögenslage blieb gegenüber dem Vorjahr konstant, das Eigenkapital beträgt 11,2 Mio. Euro (Vorjahr 11,2 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im Berichtsjahr auf 32,9 % (im Vorjahr 32,3 %). In die Netze wurden 2,7 Mio. Euro investiert. Das Anlagevermögen ist zu 80 % durch langfristig verfügbare Mittel gedeckt und davon zu rd. 39 % durch Eigenkapital. 4. PersonalDie Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 19 Mitarbeiter, die nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vergütet werden. Die Mitarbeiter sind über die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK), Köln, versichert. Aus- und Weiterbildungen werden regelmäßig durchgeführt. Die Geschäftsführer erhalten kein Entgelt von der Gesellschaft. 5. UmweltmanagementIm Netz wird derzeit aus Windkraft-, Photovoltaik-, Biogas- und Wasserkraftanlagen sowie BHKW’s Strom eingespeist. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen durch Fremdfirmen werden diese vertraglich verpflichtet, eine fachgerechte Entsorgung nachzuweisen. 6. Risikomanagement und Chancen - RisikoberichtIn Umsetzung obiger Aufgabenstellungen hat die Geschäftsführung geeignete Maßnahmen ergriffen. Eine interne Revision wurde eingerichtet, bei der Prüfungstätigkeiten extern vergeben wurden. Ein Risikomanagement ist eingerichtet. Die Risiken werden jedes Jahr neu bewertet und der Geschäftsführung vorgelegt. Das zentrale Risikofrüherkennungssystem ist integraler Bestandteil der Managementsysteme und wird von der BEW Netze eingesetzt. Die mittels Softwareunterstützung erfassten Risiken werden jährlich durch die Risikoverantwortlichen aktualisiert und vom Risikokoordinator erfasst und verwaltet. Im Risikomanagement wird nach der Höhe des Schadensereignisses sowie nach der Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet. Unterschieden wird bei den insgesamt 17 betrachteten Risiken nach den Kategorien wesentlich (0 Risiken), überwachen (1 Risiko) und übrige (16 Risiken). Zum Zeitpunkt der Inventur bestanden keine akut bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft. Bei dem Risiko „Absicherung der RZVK“ hat sich der mögliche Schaden leicht erhöht. Bei einem Risiko hat sich der mögliche Schaden reduziert. Die Anzahl der Risiken hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Negative Auswirkungen aus der Regulierung sind durch Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzverbesserung zu kompensieren, um den Fortbestand der Gesellschaft langfristig zu sichern. In der Folge wurde bereits ein optimiertes Investitionsbudget aufgestellt sowie Kostensenkungspotenzial für den Betrieb der Netze eruiert, damit der Senkung der Erlösobergrenze entgegengewirkt werden kann. 7. LeistungsindikatorenEs gibt finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Unter die finanziellen Leistungsindikatoren fallen die Netzentgelte. Sie stellen die wichtigste Größe dar, damit die Gesellschaft Erlöse erzielt. Nicht finanzieller Leistungsindikatoren sind die Netzmenge sowie die Netzsicherheit. Die Netzsicherheit wird durch den Rückbau von Freileitungen erhöht. Neue Leitungen werden als Erdkabel verlegt. Hiervon verspricht sich die Gesellschaft auf der einen Seite ein sichereres und störungsfreieres Netz, auf der anderen Seite auch zukünftig einen günstigeren Netzbetrieb. Auch Netzverstärkungen infolge der Energiewende spielen zunehmend eine Rolle. 8. PrognoseDie BEW Netze wird als Verteilnetzbetreiber in der Region die Energiewende als eine der wesentlichen gesellschaftlichen Herausforderungen der nächsten Jahre in der Energiewirtschaft mit einem weiterhin hohen Investitionsniveau aktiv und zielgerichtet mitgestalten. Neben der Durchführung der entsprechenden Investitionsmaßnahmen im Netzgebiet zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen an das Verteilnetz sowie von nötigen Netzverstärkungen stehen bei der BEW Netze der Smart Meter-Rollout und die Digitalisierung gepaart mit der Netzautomatisierung für die Energieverteilung im Fokus. Für das laufende Jahr wird eine Absatzmenge in Höhe von 320 Mio. kWh erwartet. Das prognostizierte Ergebnis für 2023 wurde aufgrund höherer betrieblicher Erträge sowie niedrigerer betrieblicher Aufwendungen leicht überschritten. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein leicht höheres Jahresergebnis erwartet. Die Netzentgelte werden im nächsten Jahr steigen. Für die Netzmenge wird im kommenden Jahr eine Erhöhung erwartet. Ergebnisbelastend wirken steigende Preise bei Material und Tiefbau. Das Verfahren zur Kostenprüfung Strom für die vierte Regulierungsperiode ist weitgehend abgeschlossen, wodurch hier für die kommenden Jahre eine solide Planungssicherheit erzielt werden konnte. Ein Ergebnis zum Effizienzwert liegt mittlerweile vor und beträgt 75,92 %. Schwankungen in den Aufwendungen für vorgelagerte Netznutzungsentgelte bzw. den vermiedenen Netznutzungsentgelten können zukünftig allerdings zu deutlichen Veränderungen führen, insbesondere der zulässigen Erlöse. Auch witterungsbedingte Schwankungen, die über das Regulierungskonto ausgeglichen werden, können konstanten, zulässigen Erlöse im Weg stehen.
BEW Netze GmbH Wipperfürth, den 29. Mai 2024 Die Geschäftsführung Jens Langner Markus Zahn B I L A N Z zum 31. Dezember 2023A K T I V Ascroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungsvorschriften1 Gesetzliche Aufstellungsvorschriften Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB, des GmbHG sowie der Besonderheiten von Versorgungsunternehmen erstellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die gesetzlich geforderten Angaben sind im Anhang enthalten. Die eingeklammerten Ziffern in der Vorspalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geben Hinweise auf die betreffenden Posten im Anhang. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert dargestellt. Die BEW Netze GmbH mit Sitz in Wipperfürth ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln mit der Nummer HRB 52430 eingetragen. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Nutzungsrechte an im Eigentum Dritter befindlicher Stromversorgungsanlagen, die zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode angesetzt sind. Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten die Einzelkosten sowie anteilige angemessene Gemeinkosten. Planmäßige Abschreibungen basieren auf branchenüblichen Nutzungsdauern. Fremdkapitalzinsen werden nicht angesetzt. Die Nutzungsdauern im Sachanlagevermögen betragen zwischen 15 und 50 Jahren. Zugänge ab dem 1. Januar 2010 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Die Bewertung der liquiden Mittel und des Eigenkapitals erfolgt zum Nennwert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen mittelbare Verpflichtungen. Sie werden auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck nach der Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode) gebildet und mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,82 %; im Vorjahr 1,78 %) abgezinst, der sich bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) ergibt. Bei den mittelbaren Pensionsverpflichtungen aus der Unterdeckung der RZVK verbleibt ein nicht zurückgestellter Fehlbetrag von 113 Euro (bewertet mit dem 10-Jahresdurchnittzins). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden jährliche Gehalts- und Rentensteigerungen von jeweils 3,0 % bzw. 1,0 % unterstellt. Der Unterschiedsbetrag (41 T€) unterliegt einer Ausschüttungssperre. Der an Arbeitnehmer mit Altersteilzeitverträgen verpfändete Fonds ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (16 T€) und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Verpflichtungen aus Altersteilzeit (27 T€) verrechnet. Die ausgewiesene Altersteilzeitrückstellung beträgt nach Verrechnung 11 T€. Die Anschaffungskosten des Fonds entsprechen 17 T€. Somit ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag von 1 T€. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Sie werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssätzen abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Investitionszuschüsse und wird abschreibungskonform zum jeweiligen Vermögensgegenstand zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Er betrifft die von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse entrichteten Baukostenzuschüsse. B Erläuterung der BilanzAKTIVA 1 Anlagevermögen Der beigefügte Anlagenspiegel zeigt die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahres für die in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten. 2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unter anderem Forderungen gegenüber anderen Lieferanten wie im vorangegangenen Jahr mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3 Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen unter anderem Forderungen gegenüber Kommunen wie im vorangegangenen Jahr mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. PASSIVA 4 Eigenkapital Am gezeichneten Kapital ist die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH mit 39,00 % und die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft mit 61,00 % beteiligt. 5 Rückstellungen Das Vermögen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) reicht nicht aus, die bei den beteiligten Arbeitgebern bestehenden Versorgungsverpflichtungen abzudecken. Die daraus entstehende Unterdeckung umfasst einen nicht unwesentlichen Betrag, der als finanzielle Verpflichtung die öffentlichen Arbeitgeber in der Zukunft treffen könnte. Aus der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist für die mittelbare Verpflichtung aus der Unterdeckung der RZVK ein Betrag in Höhe von 60.949,00 Euro aufgelöst worden. Dagegen wurden Zinsen für die Aufzinsung in Höhe von 26.565,00 Euro gebucht. Die Berechnung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Rechnungszinssatz von 1,82 % (Stand Dezember 2023). Die sonstigen Rückstellungen enthalten neben personalbezogenen Rückstellungen noch Verpflichtungen für externe Jahresabschlusskosten. Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit-Methode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,74 % und künftigen Gehaltssteigerungen von 3,0 % berechnet, wobei bereits feststehende Tariferhöhungen in die Berechnung einbezogen wurden. 6 Verbindlichkeiten scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer Negativklausel besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Gegen negative Wertveränderungen aus unerwarteten Zinsbewegungen erfolgt eine Absicherung durch originäre und derivative Finanzgeschäfte. Die abgeschlossenen Swaps hätten zum Bilanzstichtag isoliert betrachtet einen negativen Marktwert von ca. 22 T€ (Bewertung nach der Marktzinsmethode). Es besteht eine Bewertungseinheit zwischen dem Grundgeschäft (Darlehensbetrag 799 T€) und dem jeweiligen Zinsswap (so genannte Bewertungsidentität). Mit diesem Geschäft werden variable Zinsen mit fixen Zinsen gewechselt. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheiten wurde die Einfrierungsmethode angewandt. Die Zinsswaps haben den Darlehen entsprechende Laufzeiten bis 2026 und 2027. Auf die Zinsswaps entfiel ein Nominalvolumen von 4.000 T€. Sie standen in einer Sicherungsbeziehung (Mikro-Hedge) zu den bilanziellen Darlehen, da alle bewertungsrelevanten Parameter von Sicherungsinstrument und Grundgeschäft übereinstimmen. Die Bewertungseinheit ist zu 100 % effektiv. Die in der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter sind bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK), Köln versichert. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. 7 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Hier werden seit dem Geschäftsjahr 2014 die berechneten Netz- und Hausanschlusskosten sowie die darauf entfallenden Auflösungen dargestellt. Der Auflösungsbetrag von 225,6 T€ (Vorjahr 211,6 T€) wird unter den Umsatzerlösen gezeigt. scroll
C Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung8 Umsatzerlöse Die ausschließlich in Deutschland erzielten Umsatzerlöse betragen 36.379.646,49 Euro. Sie beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus Netznutzung und Konzessionsabgaben. 9 Materialaufwand Der Materialaufwand betrifft im Wesentlichen Dienstleistungs- und Netznutzungsentgelte. 10 Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt im Abschlussjahr 1.557.256,85 Euro. Die BEW Netze ist Mitglied einer Zusatzversorgungskasse; die Umlagen sind im Personalaufwand gebucht. 11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsaufwand beinhaltet mit 27.126,18 Euro Aufzinsungen von Rückstellungen. 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Den Risiken zukünftiger Steuerprüfungen wurde durch eine angemessene Rückstellung Rechnung getragen.Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 32,20 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,37 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Aus der unterschiedlichen Bewertung sowie abweichenden Ansätzen innerhalb der Bilanzposten „Sachanlagen“, „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ und „sonstige Rückstellungen“ in Handels- und Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern; passive latente Steuern ergeben sich nicht. Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr daher eine aktive latente Steuer, die allerdings in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert wurde. scroll
D Sonstige PflichtangabenMitarbeiter im Jahresdurchschnitt: 19 (im Vorjahr: 21) scroll
Honorar des Abschlussprüfers Im Jahresabschluss sind Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 28.900,00 Euro und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 18.992,40 Euro enthalten. Angaben nach § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz Die Tätigkeiten der Gesellschaft umfassen die Stromverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und den Messstellenbetrieb nach § 3 Abs.4 Satz 2 MsbG. Für beide Tätigkeiten werden getrennte Konten geführt und jeweils ein Tätigkeitsabschluss erstellt. Wesentliche Verträge (Angabe § 6b Abs. 2 EnWG) sind die Betriebsführungsverträge mit der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH und der Westenergie Netzservice GmbH. Die Gesamthöhe beläuft sich auf 6.250.127,32 Euro. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung erhält keine Entgelte von der Gesellschaft. Nicht marktübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen bestehen nicht. Außerbilanzielle Geschäfte liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 oder § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, bestehen nicht. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen und wird in keinen Konzernabschluss einbezogen. Mutterunternehmen Das oberste Mutterunternehmen ist die Stadtwerke Köln GmbH (vorher E.ON SE). Der größte Konsolidierungskreis ist die Stadtwerke Köln GmbH (vorher E.ON SE). Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgewirkt haben. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Dipl. Ing. Jens Langner, Schalksmühle (Geschäftsführer der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH und BEW Netze GmbH) Markus Zahn, Rommerskirchen (Leiter Netzbetrieb im Regionalzentrum Neuss der Westnetz GmbH, Geschäftsführer der BEW Netze GmbH) Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor: scroll
BEW Netze GmbH Wipperfürth, den 29. Mai 2024 Die Geschäftsführung Jens Langner Markus Zahn Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023scroll
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Unbundling Bilanz Stromnetz zum 31. Dezember 2023scroll
Unbundling Gewinn- und Verlustrechnung Stromnetz für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023scroll
Entwicklung des Anlagevermögens in 2023scroll
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Unbundling Bilanz Messstellenbetrieb zum 31. Dezember 2023scroll
Unbundling Gewinn- und Verlustrechnung Messstellenbetrieb für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023scroll
Entwicklung des Anlagevermögens in 2023scroll
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Ergänzende Angaben der BEW Netze zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023VorbemerkungGemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethode anzugeben. Bei der BEW Netze sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG vorhanden: StromverteilungUnter der Stromverteilung werden die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne für das Stromnetzgebiet der BEW Netze stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst, hierin enthalten sind die Erlöse und Aufwendungen für den Geschäftsbereich Straßenbeleuchtung. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit den Wertansätzen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt. Messstellenbetrieb Unter dem Messstellenbetrieb werden im Geschäftsjahr 2023 die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme zusammengefasst. Pflichtangaben § 268 HGBAnlagenspiegel § 268 Abs. 2 HGB Der Anlagenspiegel wurde für die Tätigkeitsbereiche Stromverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und für den Messstellenbetrieb nach § 3 Abs.4 Satz 2 MsbG erstellt. Restlaufzeiten der Forderungen § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB Der BEW Netze Tätigkeitsabschluss Stromnetz hat Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr 5.979.762,95 Euro (Vorjahr 5.494.249,13 Euro) und davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 2.418.173,90 Euro (Vorjahr 1.772.925,09 Euro). Die übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bilanzierung- und BewertungsmethodenPflichtangaben in den Erläuterungen zur internen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG die Regeln / Methoden (Direktzuordnung oder Schlüsselung), nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den Konten zugewiesen werden. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses der BEW Netze. ZuordnungsregelnIm Regelfall erfolgt in der Tätigkeits Gewinn- und Verlustrechnung eine direkte Zuordnung der einzelnen Posten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch Schlüssel vorgenommen. Für die Bereiche Stromnetz und Messstellenbetrieb werden getrennte Konten gemäß EnWG geführt. Die Schlüssel werden nach gleichen Kriterien geführt. Folgende Posten wurden durch Schlüssel zugeordnet:
Es wurde folgender Schlüssel verwendet:
In der Tätigkeitsbilanz wurden die Posten größtenteils direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch nachfolgend dargestellte Schlüssel vorgenommen. Es wurde folgender Schlüssel verwendet:
Die Schlüssel wurden unverändert angewandt. Gemäß der §§ 266, 268 und 272 HGB kann ein einzelner Tätigkeitsbereich im Gegensatz zum Gesamtunternehmen nicht über ein gezeichnetes Kapital verfügen. Daher werden die verbleibenden Unterschiedsbeträge zwischen den je Tätigkeit zugeordneten Posten der Aktiv- und Passivseite (Residualgröße) jeweils insgesamt unter dem Posten zugeordnetes Eigenkapital ausgewiesen. Interne Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten lagen nicht vor.
Wipperfürth, den 29. Mai 2024 BEW Netze GmbH Die Geschäftsführung Jens Langner Markus Zahn BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BEW Netze GmbH, Wipperfürth VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BEW Netze GmbH, Wipperfürth, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BEW Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“ und „Messstellenbetrieb“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG – bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse – geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 29. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer ppa. Tim Jankowski, Wirtschaftsprüfer AUSZUG aus dem Protokoll der 41. Gesellschafterversammlung der BEW Netze GmbH vom 17.06.2024TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 202 3 Sachverhalt Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde von der PwC PricewaterhouseCoopers GmbH geprüft und von den Gesellschaftern genehmigt. Der Wirtschaftsprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Ergebnisrechnung 2023 scroll
Beschluss Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 förmlich fest. Sie beschließt einstimmig, aus dem sich ergebenden Jahresüberschuss von 31.159,71 € und dem Gewinnvortrag von 182.471,54 € einen neuen Gewinnvortrag von 213.631,25 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Wipperfürth, 17.06.2024 Dietmar Persian Vorsitzender der Gesellschafterversammlung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juni 2024 festgestellt. |
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