Aldeko
GmbH
Wörrstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 12.09.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
12.9.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.515,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.666,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.849,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
487.911,60 |
0,00 |
| I.
Vorräte |
320.917,39 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.621,44 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
136.372,77 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.703,76 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
540.130,36 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
12.9.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.945,49 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
39.945,49 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
42.620,66 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
432.564,21 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
447.997,12 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.647,74 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
540.130,36 |
0,00 |
Anhang zum 31. Dezember 2019
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Firma
Aldeko GmbH mit Sitz in Wörrstadt, welche im
Handelsregister Mainz unter der Nummer HRB 49120
eingetragen ist, wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG),
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG), des
GmbH-Gesetzes und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Nach den Größenmerkmalen des § 267
Abs. 1 HGB ist die Aldeko GmbH als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).
II.
Bilanzierungsmethoden, Bewertungsmethoden,
Währungsumrechnung
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurden die allgemeinen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB
beachtet.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigstellung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,- Euro
wurden im Jahr des Zugangs vollständig
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert
|
| • |
Unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
|
| • |
Sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
erfolgte zu Herstellungskosten. Berücksichtigt wurden
hierbei die direkt zurechenbaren Kosten sowie die
Materialgemeinkosten und auch die Fertigungsgemeinkosten.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögenswerte erfolgt zum Nennwert. Erkennbare
Ausfallrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung bzw.
Abschreibung Rechnung getragen. Eventuelle Risiken wurden
durch die Bildung einer angemessenen
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen wurden bei Zugang mit dem
Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum Bilanzstichtag
erfolgte mit dem Devisenmittelkurs.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten sowohl die
das Geschäftsjahr betreffenden Steuern, als auch die
noch nicht veranlagten Steuern des Vorjahres.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden sämtliche, nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden bei Zugang mit
dem Devisenkurs umgerechnet; die Umrechnung zum
Bilanzstichtag erfolgte mit dem Devisenmittelkurs.
Wesentliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungsmethoden und
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
III.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Gewinn.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurde keinen Gebrauch
gemacht.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu vermerken:
- aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften 0,00 Euro
- aus Gewährleistungsverträgen 0,00 Euro
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erläuterungen zu den außerordentlichen
und periodenfremden Erträgen bzw. Aufwendungen
entfällt für kleine Kapitalgesellschaften (§
276 HGB).
Die Bilanz zum 31. Dezember 2019 ist unter Beachtung
des Gewinnverwendungsvorschlags der
Geschäftsführung erstellt worden.
Bei Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung
ergibt sich folgende Entwicklung des Bilanzgewinns:
Verlustvortrag zum
1. Januar 2019
|
0,00 Euro
|
Jahresüberschuss
|
39.911,70 Euro
|
Ausschüttung
|
-0,00 Euro
|
Gewinnvortrag auf
laufende Rechnung
|
39.911,70
Euro
|
IV.
Sonstige Angaben
Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 15
Arbeitnehmern, inklusive des
Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau Linda
Lehel.
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Linda Lehel, Hinter dem Turm 11a, 55286
Wörrstadt
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und vom Verbot des
Selbstkontrahierens befreit (§ 181 BGB).
Wörrstadt, den 01.09.2020
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2020 festgestellt.
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