SAM09 GmbH & Co.KG
Plauen
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2014
Bilanz
|
AKTIVA
|
|
|
|
31.12.2014
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
1.167.436,02 |
I.
Immaterielle Vermögens-
gegenstände |
677.150,00 |
| II.
Sachanlagen |
490.286,02 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
397.865,49 |
| I.
Vorräte |
184.367,40 |
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.925,14 |
III.
Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
155.572,95 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
12.512,03 |
| D.
ATKIVE LATENTE STEUERN |
41.656,47 |
E.
NICHT DURCH VERMÖGENS-
EINLAGEN GEDECKTER FEHLBETRAG |
|
I.
Beschränkt haftender
Gesellschafter |
472.081,52 |
| SUMME
Aktiva |
2.091.551,53 |
|
PASSIVA
|
|
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|
31.12.2014
EUR |
| A.
EIGENKAPITAL |
546.139,62 |
| I.
Jahresüberschuss |
546.139,62 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
0,00 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
4.800,00 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
1.540.611,91 |
| SUMME
Passiva |
2.091.551,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben bzw. wurde eine
Leistungsabschreibung berücksichtigt.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255 II a
HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr
der Abschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 14,35 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 410%. Die
latenten Steuern beziehen sich in vollem Umfang auf die
Aktivierung der selbst geschaffen immateriellen
Vermögensgegenstände.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Angaben zur Bilanz
Zum 31.12.2014 bestehen ausschüttungsgesperrte
Beträge in Höhe von insgesamt € 139.711,00
(§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die
Aktivierung von Entwicklungskosten entfallen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.
H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: € 0,00).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Die sonstigen Rückstellungen betragen 4.800,00
€ wovon 1.000,00 auf die Erfüllung der
Aufbewahrungspflichten und 3.800,00 € auf die
Erstellung des Jahresabschlusses entfallen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
|
RLZ bis 1 Jahr |
RLZ 1-5 Jahre |
RLZ > 5 Jahre |
Summe |
|
Verb. gg. Kreditinst. |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Verb. aus Liefg. / Leistg. |
84.778,97 |
839.200,00 |
0,00 |
923.978,97 |
|
Sonst. Verb. |
128.047,03 |
300.000,00 |
0,00 |
428.047,03 |
|
Summe |
212.826,00 |
1.139.200,00 |
0,00 |
1.352.026,00 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten indirekt
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
III GmbHG) i. Höhe v. € 300.000,00 (Vorjahr:
€ 695.000,00). Ferner war in dieser Bilanzposition in
2013 ein anderes Darlehen enthalten. Für dieses wurde
am 31.12.2014 ein qualifizierter Rangrücktritt
vereinbart. Aus diesem Grund wurde das Darlehen in voller
Höhe Gewinn erhöhend aufgelöst und i.H.v.
795.000,00€ als außerordentlicher Ertrag in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Zum 31.12.2014 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
Mietverträge Immobilien mit Jahresbetrag 5.400,00
€
Mietverträge Mobilien mit Jahresbetrag 4800,00
€
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Es wurden keine außerplanmäßige
Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung auf Wertpapiere des
Anlagevermögens vorgenommen.
In der Position außerordentlicher Ertrag ist
die Auflösung eines nicht werthaltigen Darlehens
i.H.v. 795.000,00€ zzgl. Zinsen verbucht, für
welches ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart
wurde.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 8
(Vorjahr: 6) Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Kairos GmbH, Schönauer Str. 35, 08541
Neuensalz/Zobes
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Plauen
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Kairos GmbH
Geschäftsführer
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