CBRM - Carbranding Rhein-Main GmbH
Selbe AdresseBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Riko Mahr seit 15.4.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WILHELM MAHR GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Wilhelm Mahr GmbH (Gesellschaft) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten Aufwendungen und Erträge erhalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht im Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 264 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dise zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Für geringwertige Anlagegüter, die 31. März 2010 angeschafft wurden, wendet die Gesellschaft die Regelungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG in der bis dahin geltenden Fassung an. Dementsprechende werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150 und bis zu EUR 1.000 wird pro Jahr ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit einem Fünftel abgeschrieben wird, wobei der Abgang nach Ablauf der fünf Jahre unterstellt wird. Für geringwertige Anlagegüter, die nach dem 31. März 2010 angeschafft wurden, wendet die Gesellschaft dei Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mti Anschaffungskosten bis zu EUR 410 im Anscahffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bewertet. Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Method" (PUC-Methode) zum Barwert. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Basis der Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG - BGGI vom 25.05.2009, S. 1102) durchgeführt. Für die Bewertung wurden die Richttafeln "2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbare Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkonkruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Wiesbaden, den 30. Januar 2015 gez. Wilhelm Mahr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.01.2015 |
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