Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 7675
Eingetragen
2.4.2004
Branche
Verlegen von BüchernVerlegen von ZeitschriftenEinzelhandel mit Büchern
Gegenstand
Verlagsgeschäft im Bereich Landkarten und Reiseführer.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Borch
seit 20.2.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Markus Borch
82256 Fürstenfeldbruck
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pocket-Pilot GmbH

Passau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.050,00 2.047,00
II. Sachanlagen 5.816,00 7.215,00
Summe Anlagevermögen 6.866,00 9.262,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 16.855,70 38.659,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 122.197,13 112.434,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 28,58
Summe Umlaufvermögen 151.122,27 151.122,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 73,18
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.395,79 0,00
SUMME AKTIVA 157.324,62 160.457,45

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust -36.395,79 -18.987,56
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.395,79 0,00
Summe Eigenkapital 0,00 6.012,44
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 155.324,62 152.445,01
- davon aus Steuern in EUR: 0,00 (2.218,55)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 152.445,01 (152.445,01)
SUMME PASSIVA 157.324,62 160.457,45

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme sowie übrige Rückstellungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten eine Forderungen gegenüber den Gesellschaftern von TDM 71 (Vj. TDM 66).

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Markus Borch

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Hauzenberg, den 17. Februar 2012

gez. Geschäftsführer

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