MATEP
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.191,00 |
21.942,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.191,00 |
21.942,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.253.442,05 |
258.780,68 |
| I.
Vorräte |
39.965,63 |
39.965,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
949.378,27 |
26.921,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
264.098,15 |
191.894,03 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.858,82 |
2.808,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.299.491,87 |
283.530,97 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.808,29 |
29.790,46 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
39.050,53 |
-1.982,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.858,82 |
2.808,29 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.296.491,87 |
280.530,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.299.491,87 |
283.530,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der MATEP
GmbH ist in Anwendung der für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Sollten im Anhang die im Handelsrecht geforderten
Pflichtangaben nicht aufgeführt sein, so lagen keine
anhangspflichtigen Tatsachen in diesem Wirtschaftsjahr vor.
Eine gesonderte Negativabgrenzung wird nicht vorgenommen.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die
Gliederungsvorschriften gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB
beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss ist in der Währung Euro
aufgestellt.
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens ab einem Wert von Euro 150,-- wurden
im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder
Marktpreise bzw. die am Abschlußstichtag
beizulegenden Werte niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nennwert angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Aktiva
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben grundsätzlich
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen.
Passiva
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert.
Sonstige Angaben
Angabe des Personalaufwandes i.S.d. § 285 Nr. 8
Buchst. b HGB
Die Aufstellung des Personalaufwandes des
Geschäftsjahres ist nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB
gegliedert und daher der Gewinn- und Verlustrechnung zu
entnehmen.
Die MATEP GmbH ist an keinem Unternehmen mit
mindestens 20% beteiligt. Eine Angabe gem. § 285 Satz
1 Nr. 11 HGB entfällt somit.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten
Sachverhalte
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Betrag in EUR
|
Ausleihungen
|
|
Forderungen
|
|
Verbindlichkeiten
|
17.481,67
|
Die Angaben beinhalten ebenso diejenigen
Beträge, die den Geschäftsführern
zuzurechnen sind.
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Domaschke Amina
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ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführerin
|
Weiterer
Geschäftsführer:
|
Abushneba Farid
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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16.05.2013
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Ort, Datum
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Unterschriften
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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