N. A. Inka Preßholz - Paletten GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Paletten und anderen Ladungsträgern aus Holz
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Alex Fischer seit 12.10.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INKA Paletten GmbHHöhenkirchen-SiegertsbrunnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Wie in 2022 waren die Aktivitäten der INKA Paletten GmbH im Berichtzeitraum ausschließlich auf das Handelsgeschäft mit Inka-Paletten beschränkt. Die Grundlage für dieses Geschäft bildet der Kooperationsvertrag zwischen der Firma Presswood und der INKA Paletten GmbH. 2. Ausrichtung der Unternehmensaktivitäten Neben der Fertigungssteuerung des Werkes der Firma Presswood bleibt die Hauptaufgabe der INKA Paletten GmbH die Vermarktung des Produkts Inka-Palette in Europa. Nach wie vor ist dabei der Schwerpunkt der Neukundengewinnung auf das Telefon- und Onlinemarketing ausgerichtet. Das laufende europäische Palettengeschäft sowie die Kundenbetreuung sowohl im Innen- wie auch im Außendienst wird von einem 6-köpfigen Verkaufsteam erledigt, das dabei von einem extra dafür programmierten EDV-System unterstützt wird. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Bereits Anfang des Berichtjahres zeichnete sich bei der allgemeinen Palettennachfrage ein eher schleppender Jahresauftakt ab. Während im Bereich Lebensmittel und Consumer Goods die Nachfrage noch als saisonüblich bezeichnet wurde, meldete die Industrie und vor allem der Chemiebereich unterduchschnittliche Umsätze. Produktionskapazitäten für die Chemiepaletten wurden auf Einweg-, Euro- oder Spezialpaletten umgestellt. Insgesamt überstieg das Palettenangebot die Nachfrage und es waren erste Preisrücknahmen am Markt erkennbar. Für das Gesamtjahr 2023 meldet der Verband HPE (Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung) einen Umsatzrückgang auf 1.071 Mrd. € für die gesamte Branche. Das entspricht einem Minus von 36,7 % (1.692 Mrd. € in 2022). 2. Geschäftsverlauf Das Preisniveau für Inka-Paletten aus 2022 wurde in 2023 übernommen und konnte bis Jahresende unverändert fortgeführt werden. Die nach wie vor reduzierte Produktionskapazität des Herstellers wurde in 2023 nahezu vollständig am Markt abgesetzt, trotz sinkender Preise bei den Holzpaletten. Obwohl die Gesellschaft einen Umsatzrückgang von ca. EUR 2,6 Mio. zu verzeichnen hat, kann das Geschäftsjahr dennoch als zufriedenstellend betrachtet werden. Im Berichtzeitraum standen der Gesellschaft für den Verkauf ca. 650.000 Paletten weniger zur Verfügung, weil gegenüber dem Vorjahr ca. 8 Monate Volllastproduktion fehlten. Durch die Mengenreduzierung aufgrund der geringeren Produktionsleistung verringerten sich die Kosten für Warenabgabe um ca. 13%. Diese sind durch die Erlöse aus Frachten gedeckt. Aufgrund höherer Zinsaufwendungen hat sich das Finanzergebnis um ca. 14 TEUR verschlechtert. 3. Lage Das Geschäft der Berichtsgesellschaft ist ausschließlich vom Vertrieb der Inka-Paletten bestimmt. a) Ertragslage Das Ergebnis aus 2022 konnte nicht erreicht werden, lag aber mit TEUR 1.380 knapp über der Prognose. Weitere Einsparungen wurden bei den betrieblichen Aufwendungen erzielt. Bei den Personalkosten konnten die Löhne und Gehälter aufgrund reduzierter Provisionen um 8,9% zurückgeführt werden. Das Finanzergebnis beeinflusst aufgrund eines Anteils von nur 0,2% an den Umsatzerlösen das Gesamtergebnis nur unwesentlich. b) Finanzlage Das Eigenkapital der Gesellschaft bleibt mit TEUR 798 unverändert. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.07.2001 werden sämtliche Gewinne an die INKA AG abgeführt. Evtl. Jahresfehlbeträge wären gemäß dieses Vertrages von der INKA AG auszugleichen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine Vereinbarung aus dem Vorjahr mit dem Paletten-Hersteller, dass die Abrechnung nicht mehr jährlich sondern 1/4-jährlich erfolgen soll, wurde im Geschäftsjahr fortgesetzt. Dadurch konnten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag um weitere TEUR 212 zurückgeführt werden, allerdings erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin um TEUR 1.271. Es wurden nur geringe Investitionen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt. Alle geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens wurden ausschließlich mit der vorhandenen Liquidität abgewickelt. Das Gesamtkapital setzt sich aus langfristigem Kapital mit rd. 11% (Vj. 12%) und kurzfristigen Kapital mit rund 89% (Vj. 88%) zusammen. Das kurzfristige Kapital von TEUR 11.789 ist durch das kurzfristige Vermögen von TEUR 13.154 gedeckt. c) Vermögenslage Das Gesamtvermögen erreicht ein Plus von TEUR 1.087, mit einem Anteil des Kurzfristigen Vermögens in Höhe von fast 100 % (Vj. 92%). Das langfristige Vermögen reduzierte sich mit TEUR 778 um etwa 88 % aufgrund einer Darlehensrückzahlung in Höhe von TEUR 800. Die liquiden Mittel haben um TEUR 1.816 gegenüber dem Vorjahr zugenommen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Für die interne Kostenkontrolle und Unternehmenssteuerung ziehen wir als Kennzahl die Umsatzrendite und den Cash Flow heran. Die Umsatzrendite berechnen wir aus dem Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung im Verhältnis zur Summe der Umsatzerlöse sowie der sonstigen betrieblichen Erträge des Unternehmens. Diese Relation liegt mit 8,0 % unter Vorjahresniveau und ist auf das verringerte Betriebsergebnis zurückzuführen. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit berechnet sich aus der Summe aus dem Jahresüberschuss, Abschreibungen, Veränderungen langfristiger Rückstellungen, Gewinn aus Anlagenabgängen, Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie anderer Aktiva und der Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva soweit diese nicht unter Investitions- oder Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind. Im Berichtszeitraum hat sich der cash flow aus der lfd. Geschäftstätigkeit von TEUR 2.972 auf TEUR 3.253 erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die Zunahme von Verbindlichkeiten und der Abnahme von Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände zurückzuführen. Die Ergebnis- und Umsatzziele wurden erreicht. Gleiches trifft auf die Umsatzrendite zu. Der Cash Flow wurde gegenüber dem Vorjahr übertroffen. 5. Gesamtaussage Die allgemeine Nachfrage nach Ladungsträgern hat im Laufe des Berichtsjahres kontinuierlich nachgelassen. Das lag in erster Linie an der stagnierenden bis leicht rückläufigen konjunkturellen Entwicklung. Bis Ende des Jahres haben auch die Preise für Ladungsträger nachgegeben. Dennoch konnte nahezu die gesamte Produktionsleistung mit etwas mehr als 96% abgesetzt werden. III. Prognosebericht Die Prognosen zur allgemeinen Entwicklung der hiesigen Wirtschaft sind alles andere als gut. Der IfO-Geschäftsklimaindex wie auch die Bundesregierung sehen maximal ein kleines Plus für das BIP in 2024, aber grundsätzlich wird auch ein Rückgang nicht ausgeschlossen. Laufende Krisen, Inflation, Klimawandel, Bürokratie und politisch unentschlossenes Handeln geben der Wirtschaft keine Planungssicherheit. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Welthandel im kommenden Jahr u.U. keine positiven Impulse für die deutsche Exportwirtschaft bringen wird. Die bereits zu Beginn des Ukrainekrieges ausgelöste Preisdynamik bei den Energiekosten wird durch den aktuellen Nahost-Konflikt noch weiter verstärkt. Sollte es tatsächlich zu wiederholten Störungen im Schiffsverkehr durch den Suezkanal kommen, sind neben zeitlichen Verzögerungen (Lieferengpässen und Versorgungsmangel) auch erhebliche Kostenbelastungen zu erwarten, mit negativen Folgen für die Inflation. Es ist momentan abzusehen, dass die verfügbare Menge an Inka-Paletten etwas steigen wird. Das hat zur Folge, gleichbleibende Verkaufspreise, dass wir u.U. in 2024 eine leichte Dynamik bei den Umsatzerlösen realisieren können. Das operative Geschäft wird weiterhin aus Eigenmitteln finanziert. Die strategische Ausrichtung des Vertriebs bleibt unverändert. Im Mittelpunkt der Geschäftsaktivitäten steht der ausschließliche Verkauf der Inka-Paletten. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht a. Branchenspezifische Risiken: Seit Ende 2022 ist Presseberichten zufolge eine zurückhaltende Einkaufpolitik der Palettenanwender festzustellen. Dies ist einerseits auf geringeren Bedarf zurückzuführen und andererseits sind günstige Palettenmengen aus Mittel- und Osteuropa wieder schneller und zuverlässiger verfügbar. Stilllegungen und Verlagerungen von Produktionsstandorten sind ein weiterer Grund für rückläufigen Bedarf. b. Ertragsorientierte Risiken: Eine allgemein schwächere Konjunktur könnte in 2024 die Nachfrage nach Paletten bremsen, sodass die Ertragssituation durch geringere Umsatzerlöse beeinflusst wird. c. Finanzwirtschaftliche Risiken: Das Unternehmen ist ausschließlich vom Verkauf der Inka-Palette getragen. Es existieren keine weiteren Beteiligungen oder Investitionen in andere Finanzprodukte. Die Fakturierung erfolgt ausschließlich in Euro, so dass Wechselkursrisiken auszuschließen sind. Die permanente Überwachung der Zahlungseingänge hält die Menge der Zahlungsausfälle auf ein Minimum. In 2023 hatten wir einen Zahlungsausfall in Höhe von ca. EUR 8.000,- zu verzeichnen. Folgeaufträge werden mit diesen Kunden nur noch per Vorauskasse abgewickelt. Die Liquiditätslage ist nach wie vor gut, es sind daher keine Engpässe zu erwarten. 2. Chancenbericht Steigende Kosten für Holzförderung, Transport und Energie sorgen Anfang'24 für deutlich steigende Schnittholzpreise. Diese Entwicklung wird die Produktion von Holzpaletten verteuern, sodass gute Chancen bestehen, das aktuelle Preisniveau der Inka-Paletten zu halten. Bei gleichzeitig unveränderten Absatzzahlen scheint das Vorjahresergebnis erreichbar zu sein. 3. Gesamtaussage Unter der Voraussetzung stabiler Preise und evtl. leicht steigender Absatzzahlen sehen wir die Chance, die Umsatzrendite und den Cash Flow mindestens auf Vorjahresniveau zu halten. Existenzbedrohliche Risiken sind derzeit nicht bekannt. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die wesentlichen Finanzinstrumente des Unternehmens bestehen aus Forderungen und Verbindlichkeiten sowohl bei Kunden, Lieferanten, Gesellschaftern und Kreditinstituten. Zur Absicherung von Zinsrisiken ist ein Zinsswap abgeschlossen worden über die Darlehenslaufzeit. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm bei geringen Forderungsausfällen. Der Großteil der Kundenbeziehung besteht schon seit vielen Jahren. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele beglichen. Das Palettengeschäft wird ausschließlich aus den finanziellen Eigenmitteln der Gesellschaft abgewickelt. Das Unternehmen fakturiert ausschließlich in Euro, sodass währungsbedingte Risiken ausgeschlossen sind. Das Unternehmen verfolgt eine sehr konservative Finanzpolitik. Risiken sind keine bekannt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind über eine Forderungsausfallversicherung abgedeckt. Die Bonität bei neuen Geschäftsanbahnungen wird überprüft. Zur Minimierung der Ausfallrisiken betreibt das Unternehmen ein kontinuierliches Forderungsmanagement. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, den 31. Mai 2024 gez. Peter Fischer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die INKA Paletten GmbH hat ihren Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn und ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nr. HRB 137648 eingetragen. Die INKA Paletten GmbH ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB genannten Größenmerkmalen eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den für große Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften und des GmbHG aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden zum Teil in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin erweitert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenüber dem Vorjahresabschluss wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich beibehalten. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Bei Zugängen erfolgte die lineare Abschreibung pro rata temporis. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden in einem Pool zusammengefasst und mit 20 % abgeschrieben. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nennwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten laufende Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung im Vorjahr beinhaltet den positiven Saldo aus dem zum Zeitwert bewerteten Planvermögen und den nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode bewerteten Pensionsverpflichtungen. Die Rückstellungen sind vorsichtig bemessen. Sie tragen erkennbaren Verpflichtungen und Risiken in kaufmännischer Weise Rechnung und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungs-/Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Rückdeckungsanspruch (TEUR 39) hat eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Das Darlehen an den Geschäftsführer aus dem Vorjahr über TEUR 800 wurde in 2023 zurückgezahlt. Zinsen wurden in Höhe von TEUR 12 gezahlt. Das Darlehen an den Geschäftsführer über TEUR 800 wurde mit einem Zinssatz von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des § 247 BGB verzinst, war durch eine Grundschuld und Versorgungsansprüche gesichert und hatte eine vereinbarte Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Das Darlehen konnte jedoch jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung setzte sich im Vorjahr wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Pensionsrückstellungen mit verrechnungsfähigen Vermögenwerten saldiert. Die Altersvorsorgeverpflichtungen sind z.T. durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Der Rückdeckungsanspruch i.H.v. EUR 249.969,00 wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert mit Pensionsrückstellungen i.H.v. EUR 920.808,00 ausgewiesen. Die Zinserträge aus dem Planvermögen i.H.v. TEUR 7 (Vj .TEUR 85) wurden mit den Zinsaufwendungen aus den Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 87) verrechnet. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum einen nach der Projected-Unit-Credit Methode mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % (im Vorjahr 1,78%), einem Rententrend von 2 % und einer Fluktuation von 1 % unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Zum anderen wurde die Berechnung nach der Rentenbarwertmethode mit einem Zinssatz von 1,82% (Vorjahr 1,78% p.a.) nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB, einer Rentenanpassung in Höhe von 2,0 % p.a. unter Verwendung der Richttafeln 2018 G durchgeführt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 5.807,00 (Vorjahr EUR 28.245,00). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u.a. laufende Gewährleistungen (TEUR 16), externe Beratungs- und Prüfungskosten (TEUR 38) und Verpflichtungen aus Urlaubs- und Überstundenrückständen (TEUR 115). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin besteht wie im Vorjahr Mitzugehörigkeit zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind durch eine gesamtschuldnerische Mitverpflichtung eines verbundenen Unternehmens besichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3 HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 39 aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen. Es liegt eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB vor aus einem variabel verzinslichen Darlehen (Grundgeschäft) in Höhe von TEUR 3.000 mit einer variablen Verzinsung in Höhe von EURIBOR plus 113 Basispunkte und einem Zinsswap zur Absicherung gegen Zinsrisiken. Es handelt sich um ein Micro-Hedge unter Anwendung der Einfriermethode. Der Zinsswap wurde über TEUR 3.000 mit einem festen Zinssatz von - 0,14% p.a. und einem variablen Zinssatz von EURIBOR 3M plus 0 % p.a. und der Zinsfloor über TEUR 3.000 mit einer Zinsbegrenzung auf EURIBOR 3M plus 0 % p.a. abgeschlossen. Die gegenläufigen Wert- und Zahlungsströme gleichen sich in vollem Umfang aus. Der Ausgleich erfolgt bis spätestens März 2024. Nach der critical-term Match-Methode stimmen die Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft hinsichtlich Betrag, Zinssatz und Fälligkeit und Laufzeit überein, so dass der Micro-Hedge zu 100 % effektiv ist. IV. Sonstige Angaben Alleingeschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 und ist bis heute unverändert Herr Peter Fischer, Kaufmann, Ottobrunn. Angaben über die Bezüge des Geschäftsführers unterbleiben nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 285 Nr. 9 a) HGB. In 2023 wurden durchschnittlich 8 Mitarbeiter (4 Angestellte, 3 Teilzeitarbeitnehmer und 1 Minijobler) beschäftigt. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.380 wurde aufgrund des Gewinnabführungsvertrags vom 17.07.2001 mit der INKA AG für Beteiligungen, München, an diese abgeführt. Die INKA Paletten GmbH wird in den freiwilligen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der INKA Group GmbH & Co. KG, München einbezogen.
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, den 31. Mai 2024 gez. Peter Fischer
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die INKA Paletten GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der INKA Paletten GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der INKA Paletten GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 27. Juli 2024 Brunnmeier
& Becker GmbH
Christoph Brunnmeier, Wirtschaftsprüfer Claudia Becker, Wirtschaftsprüferin |
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